Antrag auf Begrü?ungsgeld
150 Euro Begrü?ungsgeld für Studierende
Voraussetzungen für die Beantragung des Begrü?ungsgeldes:
- Sie sind ordentlich immatrikuliert (Bachelor/Master/Promotion) an einer der Hochschulen in der Freien Hansestadt Bremen
UND
- Sie haben neu Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen ab / nach dem 01.01.2008 angemeldet bzw. Sie hatten in den letzten zw?lf Monaten keinen Erstwohnsitz in Bremen.
UND
- Sie behalten Ihren Erstwohnsitz in Bremen dauerhaft; mindestens jedoch für 12 Monate ( gez?hlt ab Anmeldedatum).
(Das Beibehalten des Erstwohnsitzes wird grunds?tzlich überprüft!)
Hinweise:
- Gaststudenten k?nnen bei der Anmeldung noch kein Begrü?ungsgeld beantragen! Wenn Sie nach 12 Monaten ab der Wohnunganmeldung tats?chlich noch in Bremen wohnen und weiterhin eingeschrieben sind, k?nnen sie das Begrü?ungsgeld im Nachhinein beantragen!
- Ausl?ndische Studierende müssen anhand ihrer Aufenthaltserlaubnis nachweisen, dass ihr Aufenthalt nach der Wohnungsanmeldung für mindestens 12 Monate besteht.
- Wer aus Bremerhaven nach Bremen zuzieht, kann kein Begrü?ungsgeld beantragen. Dieser Wohnungswechsel z?hlt als Umzug innerhalb des Landes Bremen.
- Das Begrü?ungsgeld wird nur auf eine deutsche Bankverbindung überwiesen!
Verwenden Sie für die Beantragung des Begrü?ungsgeldes bitte das Formular der bsu (Stadtamt auf dem Campus).