Informationen zu Langzeitstudiengeb¨¹hren

Liebe Studierende,

die Bremische B¨¹rgerschaft hat mit dem ?Gesetz zur ?nderung hochschulrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit den Anforderungen aus der Corona-Krise¡° beschlossen, dass das bremische Studienkontengesetz zum 30. September 2020 au?er Kraft tritt.

Damit werden ab Wintersemester 2020/21 von Langzeitstudierenden und Studierenden ?lter als 55 Jahre keine Langzeitstudiengeb¨¹hren °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý erhoben.
Das Gesetz beinhaltet weiterhin, dass Studiengeb¨¹hren, die f¨¹r das Sommersemester 2020 erhoben und gezahlt wurden, nachtr?glich erlassen werden und eine R¨¹ckzahlung auf Antrag erfolgt.

Studierende, die die Studiengeb¨¹hren im Sommersemester gezahlt haben, k?nnen im moin-Portal einen Antrag auf R¨¹ckerstattung stellen.

Bitte beachten Sie, dass die R¨¹ckerstattungen ohne Antrag nicht erfolgen k?nnen.

Nicht betroffen von der gesetzlichen ?nderung sind die weiteren Semesterbeitr?ge wie Semesterticket, Studierenden- oder Studierendenwerkbeitrag oder Verwaltungskostenbeitrag.

Bitte beachten Sie dazu auch die E-Mail, die Sie am 15.07.2020 erhalten haben. Eine automatische R¨¹ckerstattung ohne Antrag erfolgt nicht.