Unterlagen für die Immatrikulation
Die Unterlagen müssen in Papierform und von Ihnen im Original unterschrieben eingereicht werden.
Sie k?nnen sie pers?nlich vorbei bringen und abgeben, hier einwerfen oder per Post zusenden (Porto und bei Sendungen aus dem Ausland ggf. Zollgebühren sind von Ihnen zu tragen; die Universit?t Bremen übernimmt diese Kosten nicht).
Das Einreichen per E-Mail ist nicht m?glich.
Nein, die Hochschulzugangsberechtigung und Sprachzertifikate müssen nur in einfacher Kopie eingereicht werden.
Hinweis: Das Originalzeugnis kann jederzeit zur ?berprüfung der Echtheit angefordert werden.
Englischsprachige Dokumente:
Dokumente, die im Original in englischer Sprache ausgestellt sind, werden von uns akzeptiert und müssen nicht übersetzt werden.
Dokumente anderer Sprachen:
Unterlagen, die nicht in deutscher bzw. englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Es k?nnen nur ?bersetzungen akzeptiert werden, die von einem in Deutschland für Gerichte und Notare vereidigten ?bersetzungsbüro für die jeweilige Sprache angefertigt wurden.
Au?erhalb Deutschlands übersetzte Dokumente:
Haben Sie Ihre Unterlagen au?erhalb Deutschlands übersetzen lassen, so k?nnen Sie bei einer deutschen diplomatischen Vertretung (Botschaft/Konsulat) nach einer Best?tigung fragen. Wichtig ist hierbei, dass die Botschaft/das Konsulat die inhaltliche ?bereinstimmung der ?bersetzung mit dem Original best?tigt. Eine amtliche Beglaubigung der Dokumente durch die deutsche Botschaft oder eine Apostille ist nicht ausreichend.
Au?erdem gibt es die M?glichkeit, sich mit den bereits übersetzten Dokumenten an ein vereidigtes ?bersetzungsbüro in Deutschland zu wenden. Sollte das vereidigte ?bersetzungsbüro offiziell best?tigen, dass die ?bersetzung korrekt ist (per Stempel und Unterschrift), kann dies auch akzeptiert werden.
Bitte beachten: Sollten Sie Unterlagen einreichen, die nicht hinreichend übersetzt wurden, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren. Für die Immatrikulation müssen alle Unterlagen fristgerecht und in der beschriebenen Form eingegangen sein.
Der Krankenversicherungsnachweis wird von den gesetzlichen Krankenkassen digital an die Universit?t Bremen übermittelt. Eine gesonderte Best?tigung Ihrer Krankenkasse entf?llt dadurch.
Die Meldung wird ausschlie?lich von den gesetzlichen Krankenkassen übermittelt und belegt entweder, dass Sie:
- bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert oder
- nicht pflichtversichert sind.
Gesetzlich Versicherte:
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Privatversicherte:
Setzen Sie sich bitte mit einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung.
Ohne einen gültigen Krankenversicherungsnachweis erfolgt keine Immatrikulation.
Die Hochschulnummer der Universit?t Bremen für die elektronische ?bermittlung der Krankenkassendaten lautet: H0002687.
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Nein, bitte reichen Sie die Unterlagen zur Immatrikulation pers?nlich oder per Post ein.
Die Annahmeerkl?rung muss (im Original) unterschrieben werden, weshalb eine Einreichung per E-Mail nicht m?glich ist.
Die Unterlagen zur Immatrikulation in zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge müssen innerhalb von 7 Tagen nach ausgesprochener Zulassung eingereicht werden.
Unterlagen für die Immatrikulation in zulassungsfreie Studieng?nge und Sprachnachweise müssen bis zum 15.09. (Wintersemester) / 15.03. (Sommersemester) eines Jahres eingereicht werden.
Nein, das ist nicht m?glich.
Die Studienplatzannahme muss aufgrund der eidesstattlichen Versicherung von Ihnen selbst unterschreiben werden.
Die Abgabe der von Ihnen unterschriebenen Dokumente kann natürlich durch eine andere Person erfolgen.