H?rtefallantrag bei der Bewerbung

Was ist ein H?rtefallantrag?

An der Universit?t Bremen werden Studienpl?tze in zulassungsbeschr?nkten Studieng?nge grunds?tzlich nach Abiturbestnote und der Wartezeit vergeben. Für besondere H?rtef?lle sind im Land Bremen in sowohl Bachelor- als auch Masterstudieng?ngen 5% der Studienpl?tze reserviert (Abweichend von dieser Regelung stehen im Master BWL nur 3% der Studienpl?tze für H?rtef?lle zur Verfügung). Studieninteressierte mit einer k?rperlichen oder psychischen Beeintr?chtigung, für die die Nichtzulassung eine au?ergew?hnliche H?rte bedeuten würde, k?nnen unter Umst?nden einen H?rtefallantrag stellen. Im Falle einer Bewilligung erhalten Studieninteressierte ohne Beachtung der Durchschnittsnote oder Wartezeit einen Studienplatz an der Universit?t Bremen.


Gründe für einen H?rtefallantrag

Als besondere H?rten k?nnen schwerwiegende gesundheitliche, famili?re oder soziale Gründe gelten. Hier erfahren Sie, wie Sie schwerwiegende gesundheitliche Gründe geltend machen k?nnen.


Sofortige Zulassung

Folgende besondere gesundheitlichen Gründe rechtfertigen eine sofortige Zulassung zum Studium:

Der Bewerber/die Bewerberin

  • leidet an einer Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, die ihn/sie mit hoher Wahrscheinlichkeit au?erstande setzen wird, die Belastungen des Studiums im gew?hlten Studiengang durchzustehen.
  • ist durch eine Krankheit behindert. Eine berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil auf Grund der Behinderung eine sinnvolle ?berbrückung der Wartezeit nicht m?glich ist.
  • ist wegen der Beeintr?chtigung auf ein enges Berufsfeld beschr?nkt. Das angestrebte Studium l?sst eine erfolgreiche berufliche Teilhabe erwarten.
  • muss aus gesundheitlichen Gründen das bisherige Studium oder den bisherigen Beruf aufgeben. Eine sinnvolle ?berbrückung der Wartezeit ist aus diesem Grund nicht m?glich.

Ortsbindung

Studienbewerber und Studienbewerberinnen mit Beeintr?chtigungen, die ihren Hauptwohnsitz im Lande Bremen oder einem angrenzenden Landkreis haben, k?nnen einen H?rtefallantrag auf bevorzugte Zulassung an der Universit?t Bremen stellen. Der Hauptwohnsitz ist durch eine aktuelle Meldebescheinigung zu belegen.

Folgende besondere gesundheitlichen Gründe rechtfertigen eine bevorzugte Zulassung zum Studium aufgrund einer Ortsbindung:

Der Bewerber/ die Bewerberin

  • hat einen Grad der Schwerbehinderung von 50 oder h?her.
  • hat andere schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen, die es notwendig machen, in Bremen zu studieren. Dies k?nnen behandelnden ?rzte, Kliniken oder Psychotherapeuten sein, aber auch das soziale Umfeld, z.B. betreuende oder pflegende Angeh?rigen.


Wie stellt man einen H?rtefallantrag?

Ein H?rtefallantrag muss nur bei der Bewerbung auf ein zulassungsbeschr?nktes Fach gestellt werden, bei zulassungsfreien F?chern ist die Zuteilung eines Studienplatzes ohnehin m?glich. Der Antrag wird zus?tzlich zu der Bewerbung gestellt und kommt erst zum Tragen, wenn über das regul?re Verfahren eine Zuteilung eines Studienplatzes aufgrund der Durchschnittsnote oder der Wartezeit nicht erfolgen kann. Die Bewerberin/der Bewerber erf?hrt nicht, über welches Verfahren sie oder er letztendlich einen Studienplatz erhalten hat. Auch im Studiengang wird dies nicht bekanntgegeben.

Wichtig: Auch bei einem H?rtefallantrag müssen die generellen Studienvoraussetzungen eines Studienganges erfüllt sein. Bei Bachelorstudieng?ngen sind dies die Hochschulzugangsberechtigung und ggf. zus?tzliche Aufnahmekriterien (z.B. Fremdsprachenkenntnisse, Praktika, Musikaufnahmeprüfung) und in Masterstudieng?ngen die in der jeweiligen Aufnahmeordnung definierten Zulassungskriterien.

Der H?rtefallantrag wird mit der Bewerbung um einen Studienplatz über das Online-Portal beim Sekretariat für Studierende eingereicht. Das notwendige Formular befindet sich somit bei den Bewerbungsunterlagen im Online-Portal. Zus?tzlich ist eine formlose schriftliche Begründung erforderlich, aus der verst?ndlich hervorgeht, wieso eine Zulassung zum Studium an dieser Universit?t notwendig ist. In jedem Fall ist auch eine ?rztliche Bescheinigung beizufügen und gegebenenfalls eine Kopie des amtlichen Schwerbehindertenausweises. Die erforderlichen Unterlagen laden Sie im Bewerberportal hoch.


Erfolgsaussichten eines H?rtefallantrages

Dadurch, dass die H?rtefallquote auf 5% (3% im Master BWL) der Studienpl?tze begrenzt ist, führt nicht jeder Antrag zwangsl?ufig zum Erfolg. Es h?ngt davon ab, wie viele H?rtefallantr?ge insgesamt eingehen und wie gravierend die geltend gemachten H?rten der anderen Bewerberinnen und Bewerber zu bewerten sind.