Antrag auf Begrü?ungsgeld

Antrag auf Begrü?ungsgeld für Studierende und Auszubildende

Update: 
Begrü?ungsgeld kann ab dem 01.08.2025 nur noch online beantragt werden!
Voraussetzungen für die Beantragung des Begrü?ungsgeldes für Studierende:
Sie sind an einer der Hochschulen im Land Bremen immatrikuliert. (Bachelor/Master/Promotion) 
UND
Sie haben Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen neu angemeldet bzw. hatten in den letzten zw?lf Monaten keinen Erstwohnsitz im Land Bremen.
Der Zuzug muss für die Aufnahme eines Studiums in Bremen stattgefunden haben.
UND
Sie behalten Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen dauerhaft; mindestens jedoch für 12 Monate (gez?hlt ab Anmeldedatum).
(Das Beibehalten des Erstwohnsitzes wird grunds?tzlich überprüft!)

 
Wer aus Bremerhaven nach Bremen zuzieht kann kein Begrü?ungsgeld beantragen. Dieser Wohnungswechsel z?hlt als Umzug innerhalb des Landes Bremen.

Hinweise

Gaststudierende k?nnen bei der Anmeldung noch kein Begrü?ungsgeld erhalten. Wenn Sie nach 12 Monaten ab der Wohnungsanmeldung tats?chlich noch in Bremen wohnen und weiterhin eingeschrieben sind, k?nnen Sie das Begrü?ungsgeld im Nachhinein beantragen!

Antr?ge von Gaststudierenden, die nicht l?nger als 12 Monate in Bremen gemeldet sind, sowie von Vorbereitungsstudierenden werden aufgrund fehlender Ansprüche gel?scht.

Das Begrü?ungsgeld wird nur auf eine deutsche Bankverbindung überwiesen!

Sie beantragen das Begrü?ungsgeld direkt auf unserer Website mit dem verfügbaren Antragsformular und fügen folgende Unterlagen bei:

  • Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Bei ausl?ndischen Studenten ben?tigen wir einen Aufenthaltstitel, mit dem Nachweis, dass der Aufenthalt nach der Wohnungsanmeldung noch für mindestens 12 Monate besteht.
  • Meldebest?tigung über den Wohnsitz in Bremerhaven

Voraussetzungen für die Beantragung des Begrü?ungsgeldes für Auszubildende:
Sie führen eine Berufsausbildung im Land Bremen durch
UND
Sie haben dafür Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen neu angemeldet bzw. hatten in den letzten zw?lf Monaten keinen Erstwohnsitz im Land Bremen.
Der Zuzug muss für die Aufnahme einer Berufsausbildung in Bremen stattgefunden haben 
UND
Sie behalten Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen dauerhaft; mindestens jedoch für 12 Monate (gez?hlt ab Anmeldedatum).
(Das Beibehalten des Erstwohnsitzes wird grunds?tzlich überprüft!)

Wer aus Bremerhaven nach Bremen zuzieht kann kein Begrü?ungsgeld beantragen. Dieser Wohnungswechsel z?hlt als Umzug innerhalb des Landes Bremen.

 Hinweise:
Auf Beschluss der Bremischen Bürgerschaft erhalten ab dem Ausbildungsjahr 2017 auch Personen, die für die Durchführung einer Berufsausbildung in das Land Bremen (St?dte Bremen und Bremerhaven) gezogen sind, das Begrü?ungsgeld in H?he von 150,- EUR.
Dieses gilt für alle bundesgesetzlich u.a. nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HWO) oder landesgesetzlich geregelten dualen und schulischen Berufsausbildungen einschlie?lich der Ableistung von Vorbereitungsdiensten zum Erwerb der Bef?higung für eine Laufbahn bis zur Ebene der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum ersten Einstiegsamt, die im Land Bremen durchgeführt werden.


Das Begrü?ungsgeld wird nur auf eine deutsche Bankverbindung überwiesen!


Sie beantragen das Begrü?ungsgeld direkt auf unserer Website mit dem verfügbaren Antragsformular und fügen folgende Unterlagen bei:

  • Kopie des Ausbildungsvertrages (bzw. Schulbescheinigung oder Kopie der Ernennungsurkunde)
  • Ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Bei ausl?ndischen Auszubildenden ben?tigen wir einen Aufenthaltstitel, mit dem Nachweis, dass der Aufenthalt nach der Wohnungsanmeldung noch für mindestens 12 Monate besteht.
  • Meldebest?tigung über den Wohnsitz in Bremerhaven

 

 

Aktualisiert von: bsu