H?rtefall
H?rtefallantrag
Die Studienpl?tze der H?rtequote werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung in einem zulassungsbeschr?nkten Studiengang eine au?ergew?hnliche H?rte bedeuten würde. 5% der Studienpl?tze sind für H?rtef?lle reserviert.
Der H?rtefallantrag muss in der Online-Bewerbung gestellt werden. Der entsprechende Antrag ist als Sonderantrag in der Onlinebewerbung verfügbar. Der Sonderantrag muss nur in der Online-Bewerbung abgeschickt werden. Eine postalische Einreichung ist nicht erforderlich.
Die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung KIS ber?t zu H?rtefallregelungen und Nachteilsausgleich. Auf der Internetseite für Studierende mit Beeintr?chtigung finden sich weitere hilfreiche Informationen zum H?rtefallantrag und zum Nachteilsausgleich.
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