Bremen-Fonds Impulse für Forschungsvorhaben

Sonderausschreibung des Landes Bremen aus Mitteln des Bremen-Fonds im Themengebiet ?Gesellschaft und Individuum im digitalen Wandel - Folgen und Gestaltung der digitalen Transformation“

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen der Universit?t Bremen, der Hochschulen Bremen und Bremerhaven sowie der Hochschule für Künste Bremen. Das Programm und der Antragsprozess wird für alle vier Bremer Hochschulen durch die Zentrale Forschungsf?rderung (ZF) der Universit?t Bremen umgesetzt. Dabei werden sowohl erkenntnisorientierte als auch anwendungsorientierte und künstlerisch-wissenschaftliche Forschungsans?tze gef?rdert. Gemeinsame Antr?ge von Wissenschaftler*innen zweier Bremer Hochschulen sind ausdrücklich erwünscht.

Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung derzeit geschlossen ist. 

Für kleinere Vorhaben zum Thema "Gesellschaft und Individuum im digitalen Wandel - Folgen und Gestaltung der digitalen Transformation" k?nnen kurzfristig und unkompliziert gesonderte Unterstützungsmittel in H?he von bis zu 5.000 EUR beantragt werden, z. B. für die Vorbereitung von Drittmittelantr?gen, Open Access Publikationen, die Ausrichtung von oder die Teilnahme an (virtuellen) Konferenzen, stud. Hilfskr?fte, die Teilnahme an Summer Schools, Aufenthalte an renommierten Institutionen, zus?tzliche Experimente, interdisziplin?re Vorhaben, 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 zwischen den Bremer Hochschulen, nationale und internationale 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 sowie Software. 

 

WER KANN SICH BEWERBEN?

  • Universit?t Bremen: Von den Promotionsausschüssen angenommene Promovierende, promovierte und nicht promovierte wissenschaftliche  Mitarbeiter*innen, (Senior) Researcher und Lecturer, Lektor*innen sowie Hochschullehrer*innen 
  • Hochschulen Bremen und Bremerhaven: Professor*innen; auch Professor*innen zusammen mit wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • Hochschule für Künste: Professor*innen, promovierte und nicht promovierte wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen, Research Fellows und Promovierende

WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Ausschlaggebend sind die Realisierbarkeit, die hohe Qualit?t des beantragten Vorhabens sowie der Beitrag zum Thema "Gesellschaft und Individuum im digitalen Wandel - Folgen und Gestaltung der digitalen Transformation".

Bei Promovierenden: Das zu finanzierende Vorhaben soll eine Erg?nzung zum Promotionsprojekt sein, die zus?tzliche Qualifikationen vermittelt oder der Vernetzung in der jeweiligen Scientific Community dienlich ist. Das Kernvorhaben der Promotion kann über diese F?rderlinie nicht gef?rdert werden. Die geplante Promotionszeit soll sich durch die F?rderung nicht verl?ngern. 

DIE F?RDERKONDITIONEN: Zun?chst bewilligt werden Aktivit?ten, die bis Ende des Kalenderjahres abgeschlossen werden. Gef?rderte Aktivit?ten von Promovierenden müssen in einem zeitlich wie sachlich angemessenen Verh?ltnis zum Promotionsprojekt stehen. Kosten, die regelhaft aus der Grundausstattung finanziert werden (z.B. Arbeitsplatz und Ausstattung) sowie Bewirtungskosten k?nnen nicht gef?rdert werden.

DAS VERFAHREN: Bremen-Fonds-Impulsantr?ge k?nnen fortlaufend gestellt werden und werden gemeinsam von den Konrektor:innen der vier obengenannten Hochschulen entschieden.

Antragstermin

Antr?ge werden voraussichtlich wieder ab 2023 ganzj?hrig entgegengenommen

Antrag

Gesch?ftsstelle

Universit?t Bremen
und Gesch?ftstelle für die Ausschreibung:

Corinna Volkmann
E-Mail

Hochschule Bremen
Dr. Annette Kolb
E-Mail

Hochschule für Künste Bremen (HfK)
Dr. Kathrin Gollwitzer-Oh
E-Mail

Hochschule Bremerhaven
Dr. Joachim Henke
E-Mail