Bremen-Fonds Ansch¨¹be f¨¹r neue Forschungsprojekte
Sonderausschreibung des Landes Bremen aus Mitteln des Bremen-Fonds im Themengebiet "Gesellschaft und Individuum im digitalen Wandel - Folgen und Gestaltung der digitalen Transformation"
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen der Universit?t Bremen, der Hochschule Bremen und Bremerhaven sowie der Hochschule f¨¹r K¨¹nste Bremen. Das Programm und der Antragsprozess wird f¨¹r alle vier Bremer Hochschulen durch die Zentrale Forschungsf?rderung (ZF) der Universit?t Bremen umgesetzt. Dabei werden sowohl erkenntnisorientierte als auch anwendungsorientierte und k¨¹nstlerisch-wissenschaftliche Forschungsans?tze gef?rdert. Gemeinsame Antr?ge von Wissenschaftler*innen zweier Bremer Hochschulen sind ausdr¨¹cklich erw¨¹nscht.
Gef?rdert wird die Vorbereitung der Antragstellung f¨¹r neue Drittmittelprojekte im Themengebiet "Gesellschaft und Individuum im digitalen Wandel - Folgen und Gestaltung der digitalen Transformation" in einschl?gigen F?rderprogrammen. Dazu z?hlen z. B. F?rderprogramme des Bundes, der EU, der DFG und von Stiftungen. Es sollen Antr?ge in einer fr¨¹hen Phase der Vorbereitung sowie notwendige Vorarbeiten unterst¨¹tzt werden.
WER KANN SICH BEWERBEN?
- Universit?t und Hochschule f¨¹r K¨¹nste Bremen: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wissenschaftliche und k¨¹nstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Hochschule Bremen und Hochschule Bremerhaven: Professorinnen und Professoren
WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Generelle Voraussetzung f¨¹r die F?rderung ist die Planung eines Forschungsantrages, der bei einem Drittmittelgeber eingereicht werden soll. Hohe Qualit?t der Projektidee im o. g. Themengebiet, fachlich hervorragend ausgewiesene Antragsteller*innen und die Ber¨¹cksichtigung von Gleichstellungsstandards. Es ist verbindlich zu erkl?ren, zu welchem Zeitpunkt der Antrag eingereicht wird.
DIE F?RDERKONDITIONEN: F?rderf?hig sind die f¨¹r die Antragstellung notwendigen Personalmittel sowie Sachmittel f¨¹r s?mtliche vorbereitenden T?tigkeiten (beispielsweise Symposien, Workshops, Aktivit?ten, um Projektpartner*innen zusammenzubringen oder Dienstleistungen Dritter). Es k?nnen bis zu 50.000 € beantragt werden.
DAS VERFAHREN: Antr?ge k?nnen zu zwei Terminen gestellt werden und werden gemeinsam von den Konrektorinnen der vier o. g. Hochschulen entschieden.