FAQ

Master

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  • 1. Welches Masterstudium passt zu meinem Bachelorstudium?

    Sie haben Ihr Bachelorstudium abgeschlossen bzw. werden es demn?chst abschlie?en und interessieren sich für ein weiterführendes Masterstudium, wissen aber noch nicht, welches Programm Ihren Wünschen entspricht und zu den Leistungen Ihres Bachelorstudiums passt?

    Eine ?bersicht über passende Masterstudieng?nge zu den Bachelorstudieng?ngen an der Universit?t Bremen finden Sie auf der Webseite der Zentralen Studienberatung.

    Wenn Sie an einer anderen Universit?t als der Universit?t Bremen Ihren Bachelor absolviert haben, schauen Sie am besten in die Aufnahmeordnung Ihres Wunschmasters. Diese finden Sie in der Datenbank Studium, wenn Sie den entsprechenden Masterstudiengang ausw?hlen unter dem Punkt Bewerbung.

    Bei Fragen zur Studienentscheidung wenden Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung.

  • 2. Wie bewerbe ich mich für einen Masterstudiengang?

    Die Bewerbung erfolgt online über moin innerhalb der Bewerbungsphase für den jeweiligen Masterstudiengang und das jeweilige Semester.

    Eine ?bersicht über die Bewerbungszeitr?ume finden Sie auf unserer Webseite zu den Masterstudieng?ngen.

    Erforderliche Schritte:

    1. Registrierung/ Einloggen bei moin:

    Studierende der Universit?t Bremen loggen sich mit ihrem Uni-Account ein, Bewerber:innen ohne aktiven Studierendenaccount müssen zun?chst ein Benutzerkonto erstellen

    2. W?hlen Sie den gewünschten Masterstudiengang aus. Sie k?nnen sich nur für EINEN Studiengang pro Semester bewerben.

    3. Schicken Sie die Bewerbung online bis zur Bewerbungsfrist ab.

  • 3. Wie erstelle ich ein Benutzerkonto bei moin?

    Interne Bewerber:innen:

    - es wird kein neues Benutzerkonto erstellt
    - Anmeldung erfolgt mit Ihren Uni-Zugangsdaten (Teil ihrer Mailadresse ohne @uni-bremen.de + Passwort)

    Sollte Ihre Exmatrikulation an der Universit?t Bremen l?nger als 18 Monate zurückliegen, ist Ihr Uni-Konto gel?scht und Sie müssen sich ein neues Benutzerkonto erstellen.

    Externe Bewerber:innen:

    - Anlegen eines Benutzerkontos in moin
    - Passwort wird Ihnen innerhalb von 3 Stunden zugesendet

    Hinweis zum Benutzerkonto:

    Bewerber:innen dürfen sich maximalein Benutzerkonto erstellen. Die Erstellung eines zweiten Benutzerkontos ist nicht erlaubt.

    Die Daten Ihres Benutzerkontos müssen mit denen in Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen. Doppelte Benutzerkonten werden als T?uschungsversuch gewertet und gel?scht.

    Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Erstellung oder beim Einloggen in Ihr Benutzerkonto haben, wenden Sie sich bitte umgehend an masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de.

     

  • 4. Bis wann muss ich mich bewerben?

    Sie k?nnen sich bis zum Ende des Tages der jeweiligen Bewerbungsfrist bewerben (23:59:59 Uhr deutscher Zeit). Die Bewerbung muss durch klicken auf den Button ?Abschicken“ vor dem Fristende an uns übermittelt werden, damit diese am Verfahren teilnehmen kann.

    Haben Sie eine Bewerbung angefangen, sie aber nicht rechtzeitig abgeschickt, wird Ihre Bewerbung nicht am Verfahren für das jeweilige Semester teilnehmen.

    Die Bewerbungsfristen finden Sie unter dem Reiter des jeweiligen Studienganges und in der entsprechenden Aufnahmeordnung.

  • 5. Bin ich Studienanf?nger:in oder bin ich fortgeschrittene:r Bewerber:in?

    Studienanf?nger:in (Bewerbung zum 1. Fachsemester)

    - bisher keine Masterleistungen erbracht oder
    - bisher nicht in demselben Master an einer deutschen Hochschule immatrikuliert
    - Abschluss im Bachelorstudium steht kurz bevor bzw. ist bereits erfolgt

    Fortgeschrittene:r (Bewerbung ab dem 2. Fachsemester)

    - anrechenbare Leistungen im Umfang von mindestens 10 CP im gewünschten Masterstudiengang vorhanden oder
    - zuvor bereits im selben Masterstudiengang an einer deutschen Hochschule immatrikuliert

    Wenn Sie eine der Kriterien für fortgeschrittene Bewerber:innen erfüllen, ist eine Bewerbung in ein h?heres Fachsemester zwingend erforderlich. Eine Teilnahme am Verfahren als Studienanf?nger:in ist ausgeschlossen.

    Zeitpunkt des Nachweises der anrechenbaren Leistungen:

    - Bei zulassungsbeschr?nktem Master: zum Bewerbungsschluss
    - Bei zulassungsfreien Master: 2 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit (i.d.R. Ende Oktober zum Wintersemester und Mitte April zum Sommersemester)

    Ob eine Zulassungsbeschr?nkung besteht, k?nnen Sie durch einen Klick auf den Reiter des jeweiligen Studienganges prüfen.

  • 6. Welche Unterlagen muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung hochladen/nachweisen?

    Folgende Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an Ihrer Onlinebewerbung hochladen:

    - Aktuelle Leistungsübersicht aller bisher erbrachten Leistungen des Bachelorstudiums, ggf. Bachelorzeugnis (Achtung: nur offiziell von Ihrer Universit?t ausgestellte Dokumente werden akzeptiert, keine verifizierten Ausdrucke aus Ihrem Studiensystem)
    - Ggfs. Belege bestimmter Fachleistungen
    - Ggfs. Sprachnachweise
    - Motivationsschreiben, wenn in Aufnahmeordnung gefordert*
    - Ggf. Nachweis der Fortgeschrittenenleistungen (FAQ Punkt 3)
    - Ggf. Lebenslauf (dieser ist nicht gesetzlich erforderlich, hilft allerdings bei der Bewertung Ihrer Bewerbung sowie für die Nachvollziehbarkeit Ihrer Studienvergangenheit)

    Die genauen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung für Ihren gewünschten Studiengang k?nnen Sie auf unserer Webseite finden oder der jeweiligen Aufnahmeordnung entnehmen.

    *Hinweise zum Motivationsschreiben:

    Handelt es sich um einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang und ist in der Aufnahmeordnung festgelegt, dass das Motivationsschreiben für die Bildung der Rangliste bewertet wird, nutzen Sie die Informationen in der Aufnahmeordnung, um ein spezifisch auf den jeweiligen Studiengang bezogenes Motivationsschreiben zu verfassen.

  • 7. Masterstudieng?nge I und II

    Die Masterstudieng?nge Produktionstechnik und Systems Engineering werden an der Universit?t Bremen mit zwei verschiedenen Semesterzeiten angeboten.

    Das Masterprogramm I hat eine Regelstudienzeit von 3 Semestern. Bewerbungen sind mit einem Bachelorstudium m?glich, welches eine 7-semestrige Regelstudienzeit hat oder einem deutschen Bachelor-Abschluss mit 210 CP gleichwertig ist.

    Das Masterprogramm II hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Bewerbungen sind mit einem Bachelorstudium m?glich, welches eine 6-semestrige Regelstudienzeit hat oder einem deutschen Bachelor-Abschluss mit 180 CP gleichwertig ist

  • 8. Ist mein Hochschulabschluss für die Aufnahme eines Masterstudiums ausreichend?

    Wenn Sie sich vorab selbst darüber informieren m?chten, ob Ihr Hochschulabschluss Sie dazu berechtigt, ein Masterstudium in Deutschland aufzunehmen, besuchen Sie bitte die folgenden Internetseiten:

    ? Anabin für Hochschulabschlüsse und Universit?ten au?erhalb Deutschlands

    ? Hochschulkompass für Hochschulabschlüsse und Universit?ten innerhalb Deutschlands

    Sollten Sie Auskunft darüber ben?tigen, ob Ihr Bachelorstudiengang inhaltlich zum gewünschten Masterstudiengang passt (z. B. Fachrichtung, studiengangsspezifische Voraussetzungen, Mindest-CPs in einzelnen Fachdisziplinen), k?nnen Sie dies in den Fachbereichen der entsprechenden Studieng?nge erfragen. Ansprechpartner:innen sind hier das Studienzentrum oder die Koordinator:innen der Studieng?nge, die Kontaktinformationen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Faches.

    Nach Eingang Ihrer Onlinebewerbung werden wir anhand Ihrer hochgeladenen Dokumente prüfen, ob Ihre Hochschule/Universit?t akkreditiert ist und Ihr Hochschulabschluss Sie grunds?tzlich zur Aufnahme des gewünschten Masterstudiums berechtigt.

  • 9. Wie wird die Durchschnittsnote ermittelt?

    Bewerber:innen mit deutschem Abschluss:

    - Ihre Durchschnittsnote ist auf Ihrem Zeugnis oder Ihrer Leistungsübersicht ausgewiesen: wird übernommen
    - Ihre Durchschnittsnote ist nicht ausgewiesen: Arithmetisches Mittel (ungewichtet) wird berechnet: Summe der Noten geteilt durch Anzahl der Leistungen

    Hinweis: Da bei der Berechnung der Durchschnittsnote keine Gewichtung berücksichtigt wird, empfehlen wir, dass Sie sich durch Ihre Universit?t eine Bescheinigung mit Ihrer Durchschnittsnote ausstellen lassen.

    Internationale Bewerber:innen:

    - Ihre Durchschnittsnote ist auf Ihrem Zeugnis oder Ihrer Leistungsübersicht ausgewiesen: wird anhand der ?bayrischen Formel“ ins deutsche Notensystem umgerechnet
    - Ihre Durchschnittsnote ist nicht ausgewiesen: Arithmetisches Mittel (ungewichtet) wird berechnet: Summe der Note geteilt durch Anzahl der Leistungen

  • 10. Ben?tige ich ein APS-Zertifikat?

    Die APS ist eine Einrichtung der Deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).

    Es gibt sie in China, Vietnam und Indien. Die APS prüft, ob eingereichte Zeugnisse echt sind und stellt bei positivem Ergebnis ein Zertifikat aus. Das Zertifikat ist erforderlich, wenn Sie sich mit Zeugnissen aus diesen L?ndern für ein Studium in Deutschland bewerben.

    Das APS-Zertifikat muss ab Bewerbungen zum Sommersemester 2026 bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Eine Prüfung der Bewerbung ist ohne APS-Zertifikat nicht m?glich und die Bewerbung wird abgelehnt.

  • 11. Was ist ein H?rtefallantrag?

    Studienpl?tze der H?rtefallquote (5% der der Studienpl?tze) werden auf Onlineantrag an Bewerber:innen vergeben, für die die Nichtzulassung in einem zulassungsbeschr?nkten Studiengang eine au?ergew?hnliche H?rte bedeuten würde.

    Ein H?rtefallantrag wird unabh?ngig von der Masterbewerbung über moin gestellt und ausschlie?lich im Sekretariat für Studierende bearbeitet. Die Auswahlkommission wird darüber nicht in Kenntnis gesetzt.

    Bitte stellen Sie daher sicher, dass in Ihrer Onlinebewerbung für das Masterstudium keine Hinweise zu Ihrem extra gestellten H?rtefallantrag zu finden sind.

    Der H?rtefallantrag ist bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist online abzuschicken. In Papierform eingereichte H?rtefallantr?ge und Nachweise k?nnen nicht berücksichtigt werden.

    Beachten Sie, dass die Aufnahmevoraussetzungen für den jeweiligen Masterstudiengang auch bei der Einreichung eines H?rtefallantrags erfüllt sein müssen.

    Sollten Sie sich auf einen zulassungsfreien Studiengang bewerben, ist die Einreichung überflüssig, da ausreichend Kapazit?ten zur Verfügung stehen.

    澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 zum H?rtefallantrag k?nnen Sie auf unserer Webseite finden.

  • 12. Ich kann mich nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 bei moin einloggen; was kann ich tun?

    interne Bewerber:innen mit einem aktivierten Uni-Konto:

    Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Netze (ZfN).

    Wenn Sie Ihr Passwort noch kennen, sich aber trotzdem nicht einloggen k?nnen, schreiben Sie eine E-Mail an masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de mit folgenden Daten:

    Vorname
    Nachname
    Bewerbernummer
    Benutzername im MOIN-Portal
    Geburtsdatum

    Externe Bewerber:innen:

    Bitte schreiben Sie eine E-Mail an masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de mit folgenden Daten:

    Vorname
    Nachname
    Bewerbernummer
    Benutzername im MOIN-Portal
    Geburtsdatum

    Wir setzen daraufhin Ihr Passwort zurück und senden Ihnen ein vorübergehendes Passwort zu, welches Sie nach dem n?chsten Login wieder ?ndern müssen.

  • 13. Ich habe eine fehlerhafte Bewerbung abgeschickt; was kann ich tun?

    Sollten Sie Ihre Bewerbung bereits übermittelt haben und im Nachhinein feststellen, dass sie fehlerhaft oder unvollst?ndig ist, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de, damit wir Ihre Bewerbung wiederer?ffnen k?nnen.

    Dies muss jedoch innerhalb der Bewerbungsfrist geschehen.

    Ihre E-Mail muss für die Wiederer?ffnung Ihrer Bewerbung folgende Informationen enthalten:

    Vorname
    Nachname
    Bewerbernummer
    Benutzername in moin
    Geburtsdatum

    Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung nur dann am Auswahlverfahren teilnehmen kann, wenn Sie sie nach der Wiederer?ffnung erneut fristgerecht online abschicken.

  • 14. Wann und wie erhalte ich eine Entscheidung über meine Bewerbung?

    Nachdem Sie Ihre Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist online abgeschickt haben, erhalten Sie eine Best?tigung über den Eingang per Mail.

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle formal geeigneten Bewerbungen an die jeweilige Auswahlkommission weitergeleitet. Diese prüft die Bewerbungen dann gem?? der Aufnahmeordnung auf ihre inhaltliche Eignung.

    Erst nachdem die Auswahlkommission alle Bewerbungen geprüft und bewertet hat, werden die Bescheide in moin bereitgestellt. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald Sie Ihren Bescheid einsehen k?nnen.

    Die Bescheide werden ausschlie?lich in moin bereitgestellt und nicht per Post verschickt.

    Beachten Sie, dass die Prüfung aufgrund hoher Bewerbungszahlen 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Wochen/Monate in Anspruch nehmen kann.

  • 15. Was bedeuten die Statusmeldungen meiner Bewerbung in moin?

    - ?Prüfung der Bewerbung“: Sie haben Ihre Bewerbung abgeschickt, die von uns erfolgreich akzeptiert wurde.  Sie liegt nun dem Sekretariat für Studierende zur formalen Prüfung vor.

    - ?Prüfung der Bewerbung II“: Ihre Bewerbung ist formal geeignet und wird der Auswahlkommission zur inhaltlichen Prüfung übermittelt bzw. liegt dieser bereits vor.

    - ?Prüfung der Bewerbung abgeschlossen“: Ihre Bewerbung erfüllt die Aufnahmevoraussetzungen gem?? der Aufnahmeordnung des von Ihnen gewünschten Masterstudiengangs. Eine Prüfung der Auswahlkommission erfolgt nicht.

    - ?Teilnahme am Vergabeverfahren“: Ihre Bewerbung erfüllt die inhaltlichen Aufnahmevoraussetzungen für den gewünschten Masterstudiengang. Es wird eine Rangliste erstellt, die darüber entscheidet, welche Bewerbungen zugelassen werden.

    - ?Ablehnung (keine Teilnahme am Vergabeverfahren)“: Ihre Bewerbung erfüllt formal und/oder inhaltlich nicht die Aufnahmevoraussetzungen des gewünschten Masterstudiengangs.

    - ?Ablehnung (keine Kapazit?t)“: Ihre Bewerbung erfüllt die inhaltlichen Aufnahmevoraussetzungen für den gewünschten Masterstudiengang. Es standen allerdings nicht ausreichend Studienpl?tze zur Verfügung. Ihre Bewerbung nimmt automatisch an einem m?glichen Nachrückverfahren teil.

  • 16. Was passiert, wenn ich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfülle?

    Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese von uns formal sowie inhaltlich geprüft.

    Sollten Sie beispielsweise nicht über ausreichende Studienleistungen verfügen, Ihren Abschluss an einer nicht akkreditierten Hochschule oder Universit?t erworben haben oder eine weitere, gem?? Aufnahmeordnung zwingende Voraussetzung nicht erfüllen, nimmt Ihre Bewerbung nicht am Auswahlverfahren teil.

    Sie erhalten darauf eine begründete Ablehnung, welche Ihnen in moin zur Verfügung gestellt wird und werden per Mail informiert.

  • 17. Ich habe eine Zulassung erhalten – was muss ich tun?

    Die Einschreibung in den angebotenen Masterstudiengang erfolgt durch

    - die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags,
    - das Einreichen der Studienplatzannahme (Achtung: nur gültig mit Originalunterschrift),
    - das Einreichen der im Zulassungsbescheid geforderten Nachweise.

    Die Frist für die Zahlung des Semesterbeitrags, um den angebotenen Studienplatz anzunehmen, entnehmen Sie bitte der Einschreibebest?tigung bzw. dem Zulassungsbescheid.

    Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, verlieren Sie Ihren Studienplatz.

  • 18. Wie kann ich meine Unterlagen für die Immatrikulation einreichen?

    Ihre Unterlagen müssen in Papierform fristgerecht beim Sekretariat für Studierende eingereicht werden. Bitte reichen Sie keine Originale, sondern nur einfache Kopien ein. Beglaubigungen sind nicht erforderlich.

    Unterlagen, die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem in Deutschland vereidigten ?bersetzer für Gerichte und Notare offiziell übersetzt und eingereicht werden.

    Bitte reichen Sie die Unterlagen gebündelt ein. Sie k?nnen diese entweder bei uns am Empfang einwerfen oder abgeben oder sie auf dem Postweg an unsere Adresse schicken:

    Universit?t Bremen
    Sekretariat für Studierende
    Bibliothekstr. 1
    28359 Bremen.

    Einreichungen per E-Mail k?nnen nicht akzeptiert werden.

    Achtung: Wenn die Unterlagen nicht fristgerecht beim Sekretariat für Studierende vorliegen, verlieren Sie den Studienplatz

    Hinweis zur Einreichung von Unterlagen für die Immatrikulation:

    Bitte beachten Sie, dass Sie s?mtliche Versandgebühren selbst tragen müssen. Bei Sendungen aus dem Ausland k?nnen zudem Zollgebühren anfallen. Informieren Sie sich daher bitte im Vorfeld bei dem von Ihnen beauftragten Unternehmen, ob weitere Gebühren anfallen k?nnen.

    Die Universit?t Bremen kann keinerlei anfallende Kosten übernehmen.

  • 19. Wie und ab wann wird die Prüfliste genutzt?

    In moin wird Ihnen im ?berblick Ihrer Bewerbung die Prüfliste angezeigt. Diese wird erst aktiv, wenn Sie eine Zulassung erhalten haben.

    In der Prüfliste sehen Sie jederzeit, welche Dokumente von Ihnen bereits eingegangen sind und welche fehlen bzw. nicht korrekt übersetzt oder nicht vollst?ndig eingereicht wurden.

    Sobald ein Eintrag in Ihrer Prüfliste von uns bearbeitet wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit einer entsprechenden Information.

    Da der Haken in der Prüfliste nicht automatisch gesetzt wird, kann es ein paar Tage dauern, bis etwaige Zahlungseing?nge bzw. die elektronische Meldung Ihrer Krankenversicherung in Ihrer Prüfliste manuell abgehakt werden.

  • 20. Wie weise ich das geforderte Sprachniveau nach?

    Alle erforderlichen Sprachkenntnisse k?nnen ausschlie?lich mit einem Sprachzertifikat nachgewiesen werden. Auf den Webseiten des Sprachenzentrums Bremen finden Sie eine ?bersicht aller Sprachzertifikate, die von der Universit?t Bremen als Nachweis für die jeweilige Sprache anerkannt werden.

    Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen wir auf die Einreichung eines Sprachzertifikats verzichten:

    - Nachweis des deutschen Sprachniveaus:

    Das deutsche Sprachniveau C1 kann mit einem deutschen Schulabschluss sowie mit dem Abschluss eines deutschsprachigen Bachelorstudiums nachgewiesen werden.

    - Nachweis des englischen Sprachniveaus:

    Das englische Sprachniveau A1, A2 und B1 k?nnen Sie über das deutsche Abitur/Fachabitur nachweisen.

    Das englische Sprachniveau B2 kann über das deutsche Abitur/Fachabitur nur dann nachgewiesen werden, wenn auf dem Zeugnis explizit die Niveaustufe gem?? Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen (GER) ausgewiesen ist. Sollte die Einstufung gem?? GER nicht auf Ihrem Abiturzeugnis ausgewiesen sein, k?nnen Sie Ihre Schule um eine nachtr?gliche Best?tigung bitten, die Sie gemeinsam mit dem Abiturzeugnis als Nachweis einreichen müssen.

    Das englische Sprachniveau B2/C1 kann mit einem Schulabschluss/abgeschlossenen Bachelorstudium nachgewiesen werden, dessen Unterrichtssprache 100% Englisch ist. Eine Best?tigung Ihrer Schule/Universit?t mit einem ?Medium of Instruction“-Schreiben ist ausreichend und wir verzichten auf ein Sprachzertifikat.

    - Nachweis anderer Sprachniveaus:

    Der Nachweis von Sprachkenntnissen über die Unterrichtsdauer des deutschen Abiturs ist nur für die Niveaustufen A1 bis B1 m?glich.

    Eine ?bersicht der erforderlichen Unterrichtsdauer finden Sie auf den Webseiten des Sprachenzentrums Bremen.

  • 21. Wie weise ich meine Krankenversicherung nach?

    Im Falle einer Zulassung müssen Sie für die Immatrikulation Ihren Krankenversicherungsstatus nachweisen.

    Wir k?nnen die Meldung Ihres Versicherungsstatus nur elektronisch von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse erhalten.

    - Sie sind bereits bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert? 
    Dann bitten Sie diese uns Ihre Versicherungsdaten elektronisch zu übermitteln.

    - Sie sind über eine private Krankenkasse versichert, bereits über 30 Jahre alt oder in der EU krankenversichert? 
    Wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl und bitten diese Ihren Versicherungsstatus zu prüfen. Bei einem ausreichenden Versicherungsschutz wird uns die entsprechende Meldung elektronisch übermittelt.

    - Sie sind au?erhalb der EU in Deutschland eingereist?
    Sie k?nnen sich über eine deutsche gesetzliche oder private Krankenkasse versichern. Ihr Versicherungsstatus muss jedoch von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse geprüft und an uns elektronisch übermittelt werden.

    Die Hochschulnummer der Universit?t Bremen für die elektronische ?bermittlung der Krankenkassendaten lautet: H0002687.

  • 22. Welche ?bersetzungen werden akzeptiert?

    - Dokumente, die in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, werden akzeptiert.

    - Dokumente, die in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen ins Deutsche von einem für Gerichte und Notare vereidigten ?bersetzungsbüro in Deutschland übersetzt werden.

    - Im Ausland ins Deutsche übersetzte Dokumente, die durch eine deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft/ Konsulat) oder durch ein vereidigtes ?bersetzungsbüro in Deutschland best?tigt wurden, werden akzeptiert.

  • 23. Wann erhalte ich meine Semesterunterlagen?

    Die Semesterunterlagen werden Ihnen ausgestellt und an Ihre deutsche Adresse geschickt, wenn Sie innerhalb der Frist alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und den Semesterbeitrag bezahlt haben.

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch keine deutsche Adresse haben, erhalten Sie die Unterlagen erst, sobald Sie eine deutsche Adresse nachweisen k?nnen. Die Adress?nderung erfolgt über moin. Wenn Sie in moin einen Antrag auf Adress?nderung gestellt haben, erhalten Sie innerhalb einer Woche ihre Unterlagen.

    Die Immatrikulationsbescheinigung k?nnen Sie nach erfolgter Immatrikulation online in moin abrufen.

    Das digitale Deutschland-Semesterticket wird Ihnen ausschlie?lich als Link per E-Mail bereitgestellt.

  • 24. Welche Gebühren fallen im Studium an?

    Für die Annahme des angebotenen Studienplatzes muss der Semesterbeitrag bis zur im Zulassungsbescheid genannten Frist gezahlt werden.

    Nach der Immatrikulation ist pro Semester der Semesterbeitrag für die Rückmeldung ins neue Semester zu bezahlen. Die Zahlfristen, die H?he des Beitrags sowie Informationen zum Umfang der darin enthaltenen Leistungen finden Sie auf unserer Webseite.

    Bitte beachten Sie, dass zus?tzlich zu den Semesterbeitr?gen auch Kosten zum Leben anfallen. Auf unserer Webseite erhalten Sie Informationen zu den Lebenshaltungskosten in Bremen und Sie erfahren alles zum Thema Studienfinanzierung und Stipendien.

     

  • 25. Ich reise nach Vorlesungsbeginn ein; an wen kann ich mich wenden?

    Sollten Sie (beispielsweise aufgrund von Visaproblemen) erst nach Vorlesungsbeginn in Deutschland einreisen k?nnen, fragen Sie bitte direkt beim Studienzentrum des jeweiligen Masterstudienganges an, ob dies m?glich ist. Dort k?nnen Sie eine Bescheinigung für eine sp?tere Aufnahme des Studiums beantragen.

    Ihre Einreise muss jedoch im ersten Semester Ihrer Immatrikulation stattfinden, damit die sp?tere Aufnahme des Studiums m?glich ist.

    Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei einer sp?teren Aufnahme des Studiums alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen korrekt und fristgerecht einreichen müssen. Die sp?tere Aufnahme des Studiums berechtigt Sie nicht dazu, Ihre Unterlagen nach Ablauf der Frist einzureichen.

  • 26. Ich bin internationale:r Studierende:r und reise aus dem Ausland ein; was muss ich beachten?

    Auf der Homepage des International Office der Universit?t Bremen finden Sie spezielle Informationen sowie Formalit?ten zur Einreise und zum Aufenthalt als internationale:r Studierende:r in Bremen.

  • 27. Ich habe noch weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

    Sollten Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de.

    Pers?nliche Sprechzeit: montags und donnerstags von 10-12 Uhr. Sie finden uns auf dem Campus der Universit?t Bremen, Bibliothekstr. 1, 28359 Bremen im Erdgeschoss des Verwaltungsgeb?udes.

    Telefonische Sprechzeit: Für telefonische Auskünfte stehen die Infostelle Studium montags, dienstags, donnerstags 9-15 Uhr, freitags 9-12 Uhr und die Sachbearbeiter: innen montags, mittwochs, donnerstags 10-12 Uhr und dienstags 13-15 Uhr zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Nummer 0421 218-61111.

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