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Universit?t Bremen setzt sich für Schutz vor Diskriminierung ein

Angeh?rige der Uni Bremen erhalten einen st?rkeren Schutz vor Diskriminierung und umf?ngliche M?glichkeiten des Umgangs mit konkreten Vorf?llen. Dies gilt für alle – von der Führungskraft, über Mitarbeitende bis zu den Studierenden. Dafür hat der Akademische Senat eine neue Satzung verabschiedet.

Die Universit?t Bremen m?chte ein Ort des Lernens, Lehrens und Arbeitens sein, der gepr?gt ist von einem Klima des Respekts, des Vertrauens und eines fairen, solidarischen und diversit?tssensiblen Umgangs miteinander. Die neue Satzung will alle Beteiligen für das Thema sensibilisieren. Sie werden aufgefordert, durch ihr Verhalten und Handeln zu einer diskriminierungssensiblen Kultur im Miteinander beizutragen.

Ein wichtiger Schritt für die Universit?t

?Diese Satzung ist ein gro?er Schritt und ein gro?er Erfolg für unseren Einsatz für einen wertsch?tzenden Umgang in unserer Uni“, freut sich die Rektorin der Universit?t Bremen, Professorin Jutta Günther. ?Die Satzung macht das Verbot von Diskriminierungen sehr konkret. Sie benennt Verantwortlichkeiten, schafft Transparenz und Handlungssicherheit für alle Beteiligten.“
Dr. Mandy Boehnke, Konrektorin für Internationalit?t, wissenschaftliche Qualifizierung und Diversit?t, unter deren Federführung die Satzung entstanden ist, betont: ?Die Satzung zeigt Wege auf, sich auch niedrigschwellig mit dem eigenen Handeln auseinanderzusetzen. Uns geht es darum, das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für Benachteiligungen zu sch?rfen und einer Tabuisierung entgegenzutreten.“

Diskriminierung hat viele Formen

Diskriminierungen treten in vielf?ltigen Erscheinungsformen auf: Als ?u?erungen, Handlungen oder Unterlassungen, die Menschen herabwürdigen, benachteiligen, bel?stigen, bedrohen oder sch?digen. Sie werden auch wirksam, wenn etwa die Auslegung oder Anwendung von Vorschriften, Kriterien oder Verfahren dazu führen, dass bestimmte Personengruppen benachteiligt werden.

Nicht nur Absicht, auch Unwissenheit kann diskriminierende Wirkung haben

Entscheidend für eine Diskriminierung ist das Ergebnis und die Wirkung, unabh?ngig von der Absicht. Unwissenheit, Gedankenlosigkeit oder bislang als selbstverst?ndlich bewertete Handlungen k?nnen eine Diskriminierung zur Folge haben.

Konkrete Ma?nahmen und Interventionsm?glichkeiten

Die neue Satzung sieht Ma?nahmen, Verfahrensregelungen, niedrigschwellige Interventionsm?glichkeiten sowie Beratungs- und Beschwerdewege vor. Sie berücksichtigt dabei die Empfehlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gem?? der ?Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz an Hochschulen“. Die Universit?t Bremen schlie?t sich damit den bundesweiten Bestrebungen vieler Hochschulen und Universit?ten an und übernimmt ihre gesellschaftspolitische und rechtliche Verantwortung, den Umgang mit und den Schutz vor Diskriminierung mittels geeigneter Ma?nahmen sicherzustellen.

Uni-Aktionstag gegen Diskriminierung ?Aware together“ am 24.04.2024

Mit dem Uni-Aktionstag an diesem Mittwoch belebt die Universit?t ihre neue Satzung, tr?gt die Leitgedanken in die Hochschule, informiert über die neuen Rechte und l?dt mit Workshops, Vortr?gen, künstlerischen Aktionen und einem Diversity Slam zum Austausch über Diskriminierung auf dem Campus ein.

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www.uni-bremen.de/chancengleichheit/aktuelles/aware-together-uni-aktionstag-gegen-diskriminierung

Fragen beantwortet:

Dr. Mandy Boehnke
Konrektorin für Internationalit?t, wissenschaftliche Qualifizierung und Diversit?t
Universit?t Bremen
Telefon: +49 421 218-60041
E-Mail: Kon3protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

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