Bachelor

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Der Bachelor-Studiengang Geschichte vermittelt den Studierenden zun?chst Kenntnisse, Methoden und Arbeitstechniken in den Bereichen der Alten, der Mittelalterlichen sowie der Neueren und Neuesten Geschichte. Zu den zentralen Inhalten des Studiums geh?ren auch die Dimensionen der Europ?ischen und Au?ereurop?ischen Geschichte. In der Vertiefungsphase (viertes bis sechstes Semester) wird die ?klassische“ Epochenorientierung durch epochenübergreifende Fragestellungen erg?nzt. Zentrale Wandlungsprozesse und Problembereiche der historischen Entwicklung werden hier bewusst über die tradierten Epochengrenzen hinweg in den Blick genommen. Damit unterscheiden sich unsere Bachelorprogramme auch von der Mehrzahl anderer Geschichts-Bachelor an deutschen Universit?ten, deren Studienprogramme sich in der Regel durchgehend an der Epocheneinteilung orientieren.

Das Fach Geschichte kann in unterschiedlichen Studienprogrammen studiert werden:
? als Vollfach Bachelor Geschichte
? als Profilfach Geschichte im au?erschulischen Bereich (Umfang 120 CP)
? als Komplement?rfach Geschichte im au?erschulischen Bereich (Umfang 60 CP)
? als Fach Geschichte im Lehramt (Umfang 60 CP)
sowie als Studienelement im Studiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs (BiPEb) / Interdisziplin?re Sachbildung (ISSU).

Für Erstsemester: Stundenplanhilfe gebraucht? Hier bekommen Sie unkompliziert Unterstützung: stuges@uni-bremen.de

Das Bachelorstudium an der Universit?t Bremen besteht aus drei Teilen: dem Pflichtbereich, dem Wahlpflichtbereich und dem Wahlbereich. Insgesamt sind 180 CPs zu absolvieren. Das Studium ist modular aufgebaut, das hei?t das gesamte Bachelorstudium besteht aus Einzelteilen (Modulen), welche individuell – wie nach einem Baukastenprinzip – zusammengesetzt werden k?nnen. Der Studienverlaufsplan bietet Orientierung und gibt Empfehlungen für eine sinnvolle Abfolge der einzelnen Module innerhalb der sechssemestrigen Regelstudienzeit.

 

Module im Pflichtbereich
Die Module des Pflichtbereiches (inklusive des Moduls Bachelorarbeit) umfassen im Vollfach Geschichte insgesamt 111 CP, im Profilfach 69 CP, im Komplement?rfach 33 CP sowie im Lehramt 54 CP. Sie bilden den Kern des Geschichtsstudiums.


Folgende Module sind im Pflichtbereich zu absolvieren:

  • HIS 1a (bzw. HIS 1): Einführung in das Studium der Geschichte
  • HIS 2: Einführung in die Alte Geschichte (im KF Wahlpflichtmodul)
  • HIS 3: Einführung in die Mittelalterliche Geschichte (im KF Wahlpflichtmodul)
  • HIS 4: Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte (im KF Wahlpflichtmodul)
  • HIS 5.1: Grundlagenmodul Vormoderne (im PF Wahlpflichtmodul)
  • HIS 5.2 Grundlagenmodul Moderne (im PF Wahlpflichtmodul)
  • HIS 6: Theorien und Methoden historischen Arbeitens (au?er Lehramt)
  • HIS 10.1: Projektbezogene Forschung und Vermittlung I (nur VF!)
  • HIS 10.2: Projektbezogene Forschung und Vermittlung II (nur VF!)

sowie:
das achtw?chige Pflichtpraktikum (Vollfach, Profilfach) – Informationen dazu finden Sie hier
das Modul Bachelorarbeit (Vollfach, Profilfach, ggf. Lehramt) – weitere Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit finden Sie weiter unten.


Für Lehramtsstudierende sind darüber hinaus noch fachdidaktische Module relevant. Bitte beachten Sie die Seiten zum Lehramt.


Module im Wahlpflichtbereich
Mit der Wahl der Vertiefungsmodule kann das geschichtswissenschaftliche Fachwissen erweitert und spezialisiert werden. Im Vollfach sind 36 CP, im Profilfach 24 CP, im Komplement?rfach 18 CP sowie im Lehramt 6 CP zu erbringen.
Dabei wird – je nach Prüfungsordnung – zwischen 12-CP-Modulen (HIS 7.1-7.6) und 6-CP-Modulen (HIS 8.1-8.6) unterschieden.

  • HIS 7.1 (bzw. 8.1): Vertiefungsmodul Geschichte und Medien
  • HIS 7.2 (bzw. 8.2): Vertiefungsmodul Osteurop?ische Geschichte
  • HIS 7.3 (bzw. 8.3): Vertiefungsmodul Westeurop?ische Geschichte
  • HIS 7.4 (bzw. 8.4): Vertiefungsmodul Lateinamerikanische Geschichte
  • HIS 7.5 (bzw. 8.5): Vertiefungsmodul Vormoderne
  • HIS 7.6 (bzw. 8.6): Vertiefungsmodul Moderne

Die konkreten Beschreibungen zu den einzelnen Modulen des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs finden Sie hier.


Wahlbereich (General Studies / Facherg?nzende Studien)


Der Pflicht- und Wahlpflichtbereich des Bachelorstudiums werden erg?nzt durch einen Wahlbereich, innerhalb dessen sowohl weitere Angebote aus der Geschichte als auch studienbegleitende Kurse, die für wissenschaftliche und berufspraktische T?tigkeiten relevante F?higkeiten vermitteln, besucht werden k?nnen. Durch die Nutzung von Angeboten der allgemeinen Generals Studies (?Facherg?nzende Studien“) der Uni Bremen und von Angeboten anderer F?cher ist eine interdisziplin?re Ausrichtung gesichert.


In diesem Bereich sind im Vollfach Geschichte insgesamt 33 CP, im Profilfach 18 CP zu absolvieren. Die Leistungen im Wahlbereich k?nnen aus folgenden Bereichen erbracht werden:

  • Modulen und Lehrveranstaltungen aus dem Pflichtbereich des Bachelorstudiengangs Geschichte,
  • Angeboten der General Studies des Bachelorstudiengangs Geschichte,
  • Angeboten aus den f?chererg?nzenden Studien der Universit?t Bremen,
  • Modulen aus anderen F?chern der Universit?t.

Die Bachelor-Studienprogramme im Fach Geschichte führen in die Methoden und Arbeitstechniken geschichtswissenschaftlichen Arbeitens ein. In der Grundlagenphase (1. bis 3. Semester) werden Kenntnisse in den Epochen der Geschichte sowie in der deutschen, der europ?ischen und der au?ereurop?ischen Geschichte vermittelt. In einer zweiten Studienphase – der Vertiefungsphase – k?nnen die Studierenden nach eigener Interessenlage Schwerpunkte zu setzen. In der Vertiefungsphase ist die Verzahnung zwischen Forschung und Lehre sehr eng, da die dort angebotenen Lehrveranstaltungen die Expertise, die Forschungsschwerpunkte der beteiligten Hochschullehrer*innen sowie die aktuellen Forschungsdiskussionen in besonderem Ma?e berücksichtigen. Darüber hinaus bietet diese Studienphase den Studierenden die M?glichkeit, unmittelbar an Forschungsprojekten mitzuwirken.

Historiker*innen arbeiten in unterschiedlichen T?tigkeitsfeldern. Neben Museen, Archiven, Bibliotheken, Forschungsinstituten und au?erschulischen Bildungseinrichtungen sind die Medien (z.B. Verlage, Fachzeitschriften) und Interessenverb?nde (z.B. Politikberatung, Kampagnenkonzeption) zu nennen. Klassische T?tigkeitsfelder sind darüber hinaus die Wissenschaft und das Lehramt. Bedeutsam für den Berufseinstieg sind neben der Wahl des Studienschwerpunkts und der F?cherkombination insbesondere die Aktivit?ten, die schon w?hrend des Studiums entfaltet werden, um mit gewünschten T?tigkeitsfeldern (und den dort Arbeitenden) in Kontakt zu kommen. Deshalb sind Auswahl und Durchführung des Praktikums besonders wichtig. Innerhalb der General Studies bereiten 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 zur Vermittlung überfachlicher Kompetenzen und zur Berufsorientierung auf das Arbeitsleben vor. Die hier erbrachten Leistungen werden ebenso wie das Praktikum als Studienleistungen anerkannt.
 

Für die Zulassung zum Bachelor Studium Geschichte sind u.a. Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen. Und zwar:
a) das Latinum oder
b) eine moderne Fremdsprache auf dem Niveau B1 (in der Regel Englisch, Franz?sisch, Spanisch oder Russisch).
Der Nachweis erfolgt über einen Sprachtest oder über das Abitur:
Als Sprachnachweis für die Niveaustufe B1 akzeptiert die Universit?t Bremen schulische Leistungen. Dafür muss die Unterrichtsdauer im folgenden Umfang ohne Mindestnoten nachgewiesen werden: Beim Abitur mit 12 Schuljahren (G 8) mindestens 6 Jahre Fremdsprachenunterricht, fortgeführt bis Ende der 11. Klasse und beim Abitur mit 13 Schuljahren (G 9) mindestens 7 Jahre Fremdsprachenunterricht fortgeführt bis Ende der 12. Klasse.
澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 zu den Sprachnachweisen finden Sie hier.

Prüfungen
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Prüfungsleistungen sowie zur Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen (z. B. bei einem Hochschulwechsel).


Aktuelle Liste der Prüfungsberechtigten
Prüfungsfristen


Nach dem Beschluss der Studienkommission Geschichte vom 16.11.2005 ist jeder wissenschaftlichen Arbeit eine Erkl?rung über das selbst?ndige Erstellen der Hausarbeit beizufügen. Plagiate und Plagiatsversuche führen automatisch dazu, dass Sie Ihren Prüfungsversuch verwirken.


Ab 1. Januar 2019 wird am Fachbereich 08 – Sozialwissenschaften die Plagiatssoftware ?PlagScan“ eingesetzt. N?here Informationen hierzu sind im Folgenden zu finden:


Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnungen sind wichtige Orientierungshilfen für das Studium. Sie regeln Studienumfang, -inhalte, -anforderungen und Verfahren für Prüfungen sowie den Studienabschluss. Die Festlegungen sichern, dass ein Studienverlauf nicht beliebig und für alle Studierenden gerecht, d.h. auf der Basis von Chancengleichheit, erfolgen kann.
In zwei Prüfungsordnungen sind diese Regeln für den Bachelor Geschichte festgeschrieben:
im Allgemeinen Teil der Bachelor-Prüfungsordnung (AT BPO) der Universit?t Bremen
in den fachspezifischen Prüfungsordnungen der Geschichte für das Vollfach bzw. den 2-F?cher-Bachelor.


Hier finden Sie die fachspezifischen Prüfungsordnungen:

Der ?Allgemeine Teil der Bachelor-Prüfungsordnung der Universit?t Bremen“ gilt für alle Bachelor-Studieng?nge der Universit?t. Weil das Studium in den einzelnen F?chern der Universit?t teilweise einer unterschiedlichen Logik folgt, k?nnen die einzelnen F?cher Besonderheiten in den fachspezifischen Prüfungsordnungen regeln.
Allerdings gilt immer, dass der allgemeine Teil der Bachelor-Prüfungsordnung der Universit?t h?herrangig ist, was bedeutet, dass die fachspezifischen Prüfungsordnungen dem allgemeinen Teil nicht widersprechen dürfen. Der allgemeine Teil sieht allerdings an vielen Stellen ausdrücklich vor, dass bestimmte Sachverhalte im fachspezifischen Teil geregelt werden müssen oder sollen.
Für Studierende gilt also bei Fragen zu den Regeln ihres Studiums zun?chst den Allgemeinen Teil der Bachelor-Prüfungsordnung zu lesen. Viele Fragen, z. B. zum Umfang des Studiums, zur Zulassung zu Prüfungen oder zum Umfang der Bachelorarbeit, werden darin bereits beantwortet.
Für fachspezifische Inhalte ist ein Blick in die fachspezifische Prüfungsordnung unabdingbar. Dort ist z.B. festgeschrieben, welche Module dem Pflichtbereich zugeordnet werden oder wie viele CPs im Wahlbereich erbracht werden müssen.
Die Verbesserung und Qualit?tsentwicklung eines Studiengangs bringt in regelm??igen Abst?nden ?nderungen der Prüfungsordnung mit sich, weshalb z.T. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Prüfungsordnungen parallel existieren. Bitte prüfen Sie, welche Prüfungsordnung auf Sie zu trifft. Hierbei hilft ihnen das ZPA weiter.

 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen von anderen Studieng?ngen, anderen Hochschulen in Deutschland oder auch ausl?ndischen Hochschulen, k?nnen auf Antrag für das Geschichtsstudium in Bremen angerechnet werden (siehe auch AT BPO § 22).

Zur Anerkennung von Leistungen ben?tigen Sie einen von der Anerkennungsbeauftragten unterzeichneten Anerkennungsantrag.

?brigens: Es ist auch m?glich, fachfremde Prüfungsleistungen im Wahlbereich als General Studies anerkannt zu bekommen. Lassen Sie sich dazu gerne beraten.

Beispiel für die Anerkennung von Prüfungsleistungen

Frau N. hat bereits vor ihrem Geschichtsstudium an der Universit?t Bremen an einer anderen Universit?t Geschichte studiert und dort ein Einführungsmodul zur Neueren Geschichte belegt. Frau N. hat nun die M?glichkeit, mit einem offiziellen Nachweis (z.B. einen Transcript of Records/ einer Leistungsübersicht des Prüfungsamtes der vorherigen Uni) eine Anerkennung zu beantragen.

Was ist für Frau N. nun zu tun?

1)  Frau N. organisiert sich das Formular ?Antrag auf Anerkennung von Leistungen“ und beachtet die dort beschriebenen Verfahrensschritte.

2)  Frau N. l?sst sich zun?chst von der Anerkennungsbeauftragten der Geschichte beraten und bringt dazu den Anerkennungsantrag sowie ihre Nachweise mit. In der Beratung wird zun?chst die Gleichwertigkeit geprüft und besprochen, d. h. es wird überprüft, ob die Inhalte mit einem Modul unseres Studienverlaufs übereinstimmen, ob die CP-Anzahl ausreichend ist und ob eine Benotung vorliegt. Auf dieser Grundlage kann die Anerkennungsbeauftragte Frau N. dann erkl?ren, in welchem Studienbestandteil oder für welches Modul die Leistung anerkannt werden kann. In vorliegendem Beispielfall wird Frau N. empfohlen, ihre Leistung in der Neueren Geschichte als BA HIS 4 Einführungsmodul in die Neuere Geschichte anrechnen zu lassen, da sowohl eine inhaltliche ?bereinstimmung als auch eine ausreichende CP-Anzahl und eine Benotung vorliegen.

3) Insofern Frau N. dieser Anerkennung zustimmt, wird der ausgefüllte und von der Anerkennungsbeauftragten unterzeichnete Anerkennungsantrag an das Zentrale Prüfungsamt weitergeleitet.

Zur Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit müssen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit??vollst?ndig ausgefüllt im ZPA einreichen. Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit alle Voraussetzungen gem?? der aktuell gültigen Prüfungsordnung erfüllt sein müssen.
Sobald Ihr eingereichter Antrag geprüft und genehmigt worden ist, bekommen Sie einen Zulassungsbescheid mit der Nennung des Abgabetermins zugesandt und die Bearbeitungszeit beginnt. Die Dauer der Bearbeitungszeit ist in der fachspezifischen Prüfungsordnung geregelt und betr?gt 12 Wochen.
Sollten Sie w?hrend der Bearbeitungszeit erkranken, müssen Sie beim ZPA ein ?rztliches Attest (im Original) zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verl?ngerung der Bearbeitungszeit einreichen. Der Antrag und das Attest sind unverzüglich (binnen drei Werktagen) nach Ausstellung des Attests im ZPA einzureichen. Die Bearbeitungszeit wird entsprechend verl?ngert und Sie bekommen einen Bescheid mit dem neuen Abgabetermin zugesandt.
Sie müssen Ihre Bachelorarbeit fristgerecht im ZPA einreichen. In der Regel müssen Sie 3 gebundene Arbeiten und eine elektronische Version einreichen. In einigen Studieng?ngen müssen Sie keine elektronische Version einreichen (siehe Zulassungsbescheid). Bei einer Gruppenarbeit müssen Sie 4 Exemplare einreichen. Bitte achten Sie darauf, dass die urheberrechtliche Erkl?rung  (mit der Erkl?rung zur Ver?ffentlichung)?in jedes Exemplar Ihrer Bachelorarbeit eingebunden sein muss.
Sie k?nnen Ihre Bachelorarbeit zu den jeweiligen ?ffnungszeiten der Servicestelle pers?nlich abgeben oder Sie werfen Ihre Bachelorarbeit in die Briefk?sten im Eingangsbereich des ZPA . Sollte der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sich der Abgabetermin auf den n?chsten Werktag.
Nach der ?berprüfung Ihrer Bachelorarbeit wird diese an die Gutachter*innen zur Bewertung verschickt. Bitte achten Sie darauf, dass dem ZPA bei externen Gutachter*innen die Adresse vorliegt.
Das Verfahren im ?berblick
1. Es gilt zun?chst Thema der Arbeit in Absprache mit den beiden Prüfer*innen/Betreuer*innen festzulegen. Die Betreuenden müssen in der Regel promoviert sein, d. h. den Doktorgrad haben. Die/der Vorsitzende des Bachelorprüfungsausschusses kann im Einzelfall auf begründeten formlosen Antrag auch Lehrende anderer F?cher, Fachbereiche oder Hochschulen als Betreuer*in zulassen (insbesondere bei Vorliegen besonderer themenspezifischer Expertise). Solche externen Betreuer*innen müssen an einer Hochschule angestellt sein.
2. Das Formular zur Anmeldung ?Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit“ herunterladen und von den beiden Prüfer*innen unterschreiben lassen. Das Thema der Arbeit (= Titel der Arbeit) ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch anzugeben. Für eine Titel?nderung nach der Anmeldung ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Titel?nderung an den Bachelorprüfungsausschuss – d. h. sowohl an das ZPA als auch an die/den Vorsitzende*n des Bachelorprüfungsausschusses –  zu stellen. Zudem ist eine schriftliche Zustimmung beider Prüfer*innen für eine Titel?nderung notwendig.
3. Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit an folgende Anschrift senden: Universit?t Bremen – Zentrales Prüfungsamt – Bachelorprüfungsausschuss Geschichte – 28359 Bremen
4. Nach Eingang des Antrages überprüft das Prüfungsamt, ob die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Ist dies der Fall, wird der Antrag an die/den Vorsitzende*n des Bachelorprüfungsausschusses zur Genehmigung weitergeleitet. Erst danach erhalten Sie vom Prüfungsamt den Zulassungsbescheid mit allen weiteren Informationen wie dem genauen Abgabetermin (12 Wochen + 3 Tage Postweg ab Zugang des Zulassungsbescheides; zu beachten ist das genaue Abgabedatum, das im Zulassungsbescheid des Prüfungsamtes ausgewiesen ist!) sowie Abgabeort etc. Vom Eingang des Antrags bis zur Benachrichtigung über die Zulassung zur BA-Arbeit k?nnen bis zu 4 Wochen vergehen. Sofern alle Prüfungsleistungen und der Bescheid zur Zulassung zur Bachelorarbeit vom Prüfungsamt vorliegen, k?nnen Sie sich exmatrikulieren lassen.
Sollten Sie w?hrend des Bearbeitungszeitraums erkranken, muss unverzüglich schriftlich ein formloser Antrag auf Verl?ngerung des Bearbeitungszeitraums an den Bachelorprüfungsausschuss – ZPA und Prüfungsausschussvorsitz – eingereicht werden. Diesem Antrag muss das Krankheitsattest im Original beigelegt werden. Nach fristgerechtem Eingang der Abschlussarbeit in dreifacher Ausfertigung versendet das Prüfungsamt diese an die benannten Betreuer*innen, die dann 3 Wochen Zeit für die Begutachtung haben. Bei der Abgabe der Arbeit muss schriftlich versichert werden, dass die Arbeit – bei einer Gruppenarbeit die von dir  Ihnen zu verantwortenden, entsprechend gekennzeichneten Teile – selbstst?ndig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.
5. Sobald die Ergebnisse (Prüfungsdatum: Eingang der zweiten Bewertung) von den Gutachtenden an das Prüfungsamt übermittelt wurden, werden diese in PABO ver?ffentlicht. Die Gutachten zur Abschlussarbeit k?nnen beim ZPA zur Ansicht angefordert werden.
6. Die Best?tigung über den erfolgreichen Abschluss (noch kein Zeugnis) wird vom Prüfungsamt versendet, sobald eine Berechnung der Abschlussnote m?glich ist. Die Best?tigung über den erfolgreichen Abschluss erfolgt automatisch durch das Zentrale Prüfungsamt an das Sekretariat für Studierende.

Kontakt

Universit?t Bremen
Fachbereich 08 – Sozialwissenschaften
Institut für Geschichtswissenschaft
Postfach 330 440
28334 Bremen

Gesch?ftsführerin

Dr. Imke Sturm-Martin

E-Mail: imstprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Modulbeschreibungen

Modulbeschreibungen BA Geschichte ab WS 2018/19 (Stand Juni 2022)

Formulare

Leistungsschein, Anerkennungsformular und weitere stellt das Zentrale Prüfungsamt jeweils aktualisiert bereit: Formularseite des ZPA

Aktualisiert von: M.Fritzsche