Vor zwei Jahren wurde der Expert*innenrat Antirassismus der Bundesregierung gegründet. Jetzt legte das Gremium der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, Reem Alabali-Radovan, in Berlin eine Handreichung für die Verwaltung vor. Professorin Yasemin Karaka?o?lu, Professorin an der Uni Bremen, geh?rt dem Gremium an und hat das Papier mit erarbeitet.
Die zeitgem??e und umfassende Definition von Rassismus ist speziell auf das Verwaltungshandeln zugeschnitten. Damit schafft der Rat eine Grundlage für nachhaltige Antirassismusstrategien in ?ffentlichen Einrichtungen. Die Definition richtet sich vor allem an Mitarbeitende in Verwaltung, Politik und Praxis, um ein gemeinsames Verst?ndnis zu schaffen und effektive Ma?nahmen zu erm?glichen.
Der Expert*innenrat betont: gerade staatliche Einrichtungen müssten eine Vorreiterin im Kampf gegen Rassismus sein. Die erarbeitete Definition soll Verwaltungen auf Bundes-, L?nder- und Kommunalebene helfen, rassistische Strukturen besser zu erkennen und systematisch abzubauen. Hierzu geh?ren insbesondere die ?berprüfung und Reform institutioneller Routinen, Abl?ufe und Verfahrensweisen, die rassistische Diskriminierung unbewusst begünstigen k?nnen.
Der Expert*innenrat Antirassismus wurde von der Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, einberufen. Er besteht aus zw?lf Mitgliedern aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis.
Die vollst?ndige Arbeitsdefinition k?nnen Sie als Datei herunterladen, klicken sie dafür auf das PDF Arbeitsdefinition Rassismus