2. Rechtssicher Kopien für mich erstellen

Das Vervielf?ltigungsrecht für urheberrechtlich geschütztes Material liegt beim Urheber. Das Urheberrecht sieht aber auch Ausnahmen vor, die sogenannten Schranken. Bitte folgen Sie den Fragen um herauszufinden, welche Voraussetzungen notwendig sind, um ohne die ansonsten notwendige Einwilligung des Rechteinhabers Kopien zu erstellen.

Wie kann ich Kopien von urheberrechtlich geschützten Materialien für mich selbst rechtssicher erstellen?

Der Rechtsstand ist Oktober 2024.

Begriffserkl?rungen

Urheber

Ein Urheber ist nach dem Urheberrechtsgesetz der Sch?pfer eines Werkes (§ 7 UrhG). Autoren, Fotografen, Maler oder Programmierer k?nnen beispielsweise Urheber sein . 

[Thema 1: Schutzbereich des Urheberrechts]

Nutzungsrechte

Der Urheber kann einem anderen das Recht einr?umen, sein Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Nutzungsarten sind z.B. Vervielf?ltigung oder ?ffentliche Wiedergabe. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschlie?liches Recht sowie r?umlich, zeitlich oder inhaltlich beschr?nkt einger?umt werden (§ 31 Absatz 1 UrhG).

[Thema 10: Lizenzierung]