Antwort (Kennzeichnungspflicht nach Hochschulregelungen)

Besteht eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aufgrund von Hochschulregelungen?

Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis werden im Bereich der Wissenschaft h?ufig herangezogen, um wissenschaftliche Arbeiten zu bewerten. Wird eine wissenschaftliche Arbeit unter Zuhilfenahme eines KI-Systems erstellt, k?nnen diese Grunds?tze auch betroffen sein, soweit eine nicht-gekennzeichnete ?bernahme von KI-generierten Inhalten erfolgt. Allerdings sind die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nicht rechtsverbindlich, solange sie nicht von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in ihre Satzungen oder Prüfungsordnungen eingebunden werden.

Aus dem Hochschulrecht k?nnen sich aber konkrete Kennzeichnungspflichten für die Nutzung von KI-generierten Inhalten ergeben.

Gem?? § 62 Absatz 2 Satz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) kann in den Prüfungsordnungen vorgesehen werden, ?dass die Hochschule eine Versicherung an Eides statt über die Eigenst?ndigkeit der erbrachten Prüfungsleistungen verlangen und abnehmen kann“, aus der sich wiederum entsprechende Kennzeichnungspflichten ergeben. So sind beispielsweise in den Allgemeinen Teilen der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen an der Universit?t Bremen Regelungen enthalten, wonach bei schriftlichen Prüfungen Eigenst?ndigkeitserkl?rungen abzugeben sind (§ 8 Absatz 9 der Allgemeinen Teile der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen). Für digital gestützte schriftliche Prüfungen sieht die Digitalprüfungsordnung (DigiPrüfO UB) der Universit?t Bremen ebenfalls die Abgabe einer Eigenst?ndigkeitserkl?rung vor (§ 7 DigiPrüfO UB). Studierende haben in ihren Eigenst?ndigkeitserkl?rungen zu versichern, dass sie die Arbeiten selbst?ndig verfasst haben und nur die von ihnen angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht haben. Die Verwendung von Hilfsmitteln soll dabei auch die Nutzung KI-basierter Anwendungen umfassen, wie dies in den entsprechenden Formularen der Universit?t Bremen zur ?Eigenst?ndigkeitserkl?rung“ explizit geregelt ist (vergleiche die Formulare an der Universit?t Bremen unter: /zpa/formulare: Formular ?Eigenst?ndigkeitserkl?rungen - schriftliche Arbeiten“).


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