Antwort (KI selbst Urherber)
Kann die KI selbst Urheber der KI-generierten Inhalten sein?
Urheber ist gem?? § 7 UrhG, wer der ?Sch?pfer des Werkes“ ist. Unter den Werkbegriff fallen gem?? § 2 Absatz 2 UrhG ?nur pers?nliche geistige Sch?pfungen“. Als pers?nlich gilt eine Sch?pfung, wenn sie von einem Menschen erschaffen wird und auf einer individuellen gestalterischen T?tigkeit beruht. Inhalte, die von Maschinen oder Computerprogrammen automatisiert geschaffen werden, bringen keine menschliche Kreativit?t zum Ausdruck und sind demnach nicht urheberrechtlich geschützt. Die KI selbst kann damit kein Urheber an KI-generierten Inhalten sein, auch wenn die Inhalte einer generativen KI sich im Einzelfall nicht von einer menschlichen Sch?pfung unterscheiden. Inhalte, die autonom von einer KI generiert wurden, sind gemeinfrei und k?nnen von jedermann frei genutzt werden, soweit keine urheberrechtlich geschützten Inhalte Dritter darin enthalten sind.