Antwort (Entwickler:innen Urheber)

K?nnen Entwickler:innen einer KI-Software Urheberschaft an KI-generierten Inhalten beanspruchen?

Auch wenn Entwickler:innen ein Urheberrecht an der Software der KI gem?? § 69a UrhG haben sollten, wird es in der Regel, aufgrund des hohen Grades an Autonomie der KI, nicht m?glich sein, dass in den KI-generierten Inhalten die Kreativit?t der Entwickler:innen konkret ihren Ausdruck findet. Die Entwickler:innen haben somit keine Urheberrechte an den KI-generierten Inhalten, die aus der Software entstehen. 


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