Wechsel zur Universit?t Bremen
Ja, das ist m?glich. Bereits erbrachte Leistungen werden vom Prüfungsausschuss entsprechend anerkannt. K?nnen bei einem Wechsel keine Leistungen nachgewiesen werden, muss die Bewerbung als ?Studienanf?nger“ erfolgen.
Eine Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen ist grunds?tzlich m?glich. Eine verbindliche Auskunft des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt grunds?tzlich immer erst nach der Immatrikulation. Dies gilt sowohl für die Zwischenprüfung als auch für die im Hauptstudium abgeleisteten Scheine.