Prüfungen
Sofern im Prüfungsplan keine anderen Angaben gemacht sind, gelten die folgenden An- und Abmeldezeitr?ume:
| Wintersemester | Sommersemester |
Anmeldung | 10.12. - 10.01. | 10.06. - 30.06. |
Abmeldung | 10.12. - 31.01. | 10.06. - 30.06. |
Im Bereich der Zwischenprüfung (Module ZR I, SR I, ?R I, Grundlagen I) findet zu Wiederholungsprüfungen eine automatische Anmeldung von Amts wegen statt.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsplan laufend aktualisiert werden kann. Informieren Sie sich daher regelm??ig über evtl. ?nderungen.
Anmeldungen & Probleml?sungen
Studierende müssen sich für Modul- und Wiederholungsprüfungen selbstst?ndig über das Prüfungsamt Bremen Online (PABO) anmelden.
Folgende Punkte k?nnen eine Anmeldung verhindern:
Modulergebnisse stehen noch aus (bitte wenden Sie sich an den Modulverantwortlichen)
Sie haben das Modul bereits bestanden (bitte kontrollieren Sie Ihren Studienverlauf auf PABO)
Es gibt eine abweichend An- und Abmeldephase (siehe Prüfungsplan)
Sie sind nicht für den Studiengang immatrikuliert
Bei allen Schwierigkeiten wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist an das ZPA, Gesch?ftsstelle für den Fachbereich 06.
Prüfungspl?ne
Wintersemester 2025/26
Grundstudium
Hauptstudium
Modulprüfungen im SoSe 2025
Prüfungstermine im Grundstudium SoSe 2025
Prüfungstermine im Hauptstudium SoSe 2025
Schwerpunktbereichsstudium
Allgemeine Informationen zum Schwerpunktstudium und zur Schwerpunktwahl finden Sie hier.
Prüfungstermine und Ablauf im WiSe 25/26 - die Schwerpunktwahl für das WiSe 25/26 ist vom 22.09.-06.10.2025. Der Wechsel ist bis zum 10.11.2025 m?glich.
Erkrankung w?hrend einer Prüfung
Im Falle einer nachgewiesenen Erkrankung kann von einer Prüfung zurückgetreten werden.
Dazu muss binnen 3 Tagen nach dem Prüfungstermin ein ?rztliches Attest sowie ein Formular im Original beim Zentralen Prüfungsamt eingehen.
Weitere Auskünfte erteilt das Zentrale Prüfungsamt, Gesch?ftstelle für den Fachbereich 06.
Nachteilsausgleich
Studierenden kann auf Ihren Antrag hin ein Nachteilsausgleich für Prüfungen gew?hrt werden.
Antr?ge sind mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn an das Zentrale Prüfungsamt, Gesch?ftstelle für den Fachbereich 06 zu richten.
Zur Vermeidung von Nachteilen & Verz?gerungen ist der Antrag auf Nachteilsausgleich gemeinam mit der Prüfungsanmeldung einzureichen.
Die Kontakt und Informationsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen (KIS) der Universit?t bietet dazu Informationen und Unterstützung.