Diskriminierung

Studierender hinter Glasscheibe

Diskriminierung bezeichnet eine abwertende, benachteiligende, ausgrenzende oder illegitime Ungleichbehandlung.

Für eine Einordnung als Diskriminierung ist es dabei nicht wichtig, ob diese absichtlich und mit einem Ziel erfolgt oder Ergebnis von nicht bewusst gemachten Einstellungen oder Haltungen ist. Diskriminierungen sind nicht immer offensichtlich, sondern laufen im Alltag oft subtil und für die Betroffenen nicht sofort erkennbar oder nachweisbar ab.

Ausgangspunkt jeder Diskriminierung kann eine Bewertung von Menschen anhand von tats?chlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen sein.

Formen von Diskriminierung

Menschen werden zum Beispiel ausgegrenzt oder benachteiligt aufgrund

  • rassistischer Zuschreibungen,die sich auf ihr Aussehen, ihre (vermeintliche) Herkunft, ihren Namen, ihren Aufenthaltsstatus oder ihre deutsche Sprachpraxis beziehen (Alltags-/Rassismus, Feindlichkeit gegenüber Migrant*innen/ Geflüchteten, ...),

  • ihrer (vermeintlichen) religi?sen oder politischen Anschauungen (Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, politische Verfolgung, ...),

  •  ihres Geschlechts oder ihres Geschlechtsausdrucks bzw. Gender/ Genderperformance(Sexismus, Frauenfeindlichkeit, Trans*feindlichkeit, Cissexismus, Feindlichkeit gegenüber Intersexuellen, ...),

  • ihrer sexuellen Orientierung bzw. ihrer sexuellen Identit?t (Heterosexismus, Homophobie, Lesben- und Schwulenfeindlichkeit, ...),

  • von Behindertenfeindlichkeit (durch fehlende Barrierefreiheit, Nichtberücksichtigung oder Abwertung ihrer k?rperlichen und/oder geistigen Leistungsf?higkeit oder ihres k?rperlichen Erscheinungsbildes, ...),

  • ihres Lebensalters(Altenfeindlichkeit, Abwertung und Ausgrenzung Jüngerer,...),

  • ihrer sozialen Klasse, ihres famili?ren oder eigenen Bildungshintergrundes, ihres Wohnortes, ihrer Sprache, ihres Status als Arbeitslose*r oder Bezieher*in von sozialen Bezügen (Klassismus, soziale Ausgrenzung, Sprachdiskriminierung, Abwertung und Feindlichkeit gegenüber Langzeitarbeitslosen, ...).

Mehrfachdiskriminierung und Intersektionalit?t

H?ufig werden Menschen nicht nur aufgrund eines Merkmals, sondern aufgrund ihrer angenommenen Zugeh?rigkeit zu 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren sozialen Gruppen diskriminiert.

Zum Beispiel:

  • Eine Schwarze Frau/ Woman of Color erlebt  im Arbeitsalltag Diskriminierungen aufgrund ihres Aussehens, ihrer (vermuteten) Migrationsgeschichte und aufgrund ihres Geschlechts.

  • Ein Student, der eine Sprachbehinderung hat und dessen Muttersprache Spanisch ist,  hat h?ufiger den Eindruck, dass er mit seinem Wissen und seinen Leistungen weniger ernst genommen wird als seine Mitstudent*innen.

Nicht immer ist für die Betroffenen erkennbar, auf welches Merkmal sich die Diskriminierung richtet. Unterschiedliche Diskriminierungsformen k?nnen sich überschneiden und verst?rken und zu Mehrfachdiskriminierungen führen. Diskriminierungen aufgrund von 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren Faktoren addieren sich nicht nur, sondern sie k?nnen auch zu eigenst?ndigen Diskriminierungserfahrungen führen. Eine hierarchisierende Bewertung unterschiedlicher Diskriminierungsformen (X ist schlimmer als Y) lehnen wir ab.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aufgrund der Herkunft, des Aussehens oder der Sprache, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identit?t zu verhindern oder zu beseitigen.

Der Schutz vor Diskriminierung in Besch?ftigung und Beruf ist der Schwerpunkt des AGG. Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot werden Ma?nahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Besch?ftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verst??en gegen das Benachteiligungsverbot (Entsch?digung, Schadensersatz) geregelt.

Au?erdem enth?lt das AGG Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr bei Massengesch?ften und privatrechtlichen Versicherungen.

Im AGG wird Diskriminierung definiert als:

  • unmittelbare (d.h. direkte) Benachteiligung,

  • mittelbare Benachteiligung (z.B. durch Vorschriften),

  • Bel?stigung (z.B. durch Schaffen eines feindlichen Umfeldes)

Diskriminierung bezeichnet eine abwertende, benachteiligende, ausgrenzende oder illegitime Ungleichbehandlung.

Für eine Einordnung als Diskriminierung ist es dabei nicht wichtig, ob diese absichtlich und mit einem Ziel erfolgt oder Ergebnis von nicht bewusst gemachten Einstellungen oder Haltungen ist. Diskriminierungen sind nicht immer offensichtlich, sondern laufen im Alltag oft subtil und für die Betroffenen nicht sofort erkennbar oder nachweisbar ab.

Ausgangspunkt jeder Diskriminierung kann eine Bewertung von Menschen anhand von tats?chlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen sein.

Formen von Diskriminierung

Menschen werden zum Beispiel ausgegrenzt oder benachteiligt aufgrund

  • rassistischer Zuschreibungen, die sich auf ihr Aussehen, ihre (vermeintliche) Herkunft, ihren Namen, ihren Aufenthaltsstatus oder ihre deutsche Sprachpraxis beziehen (Alltags-/Rassismus, Feindlichkeit gegenüber Migrant*innen/ Geflüchteten, ...),

  • ihrer (vermeintlichen) religi?sen oder politischen Anschauungen (Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, politische Verfolgung, ...),

  •  ihres Geschlechts oder ihres Geschlechtsausdrucks bzw.Gender/ Genderperformance(Sexismus, Frauenfeindlichkeit, Trans*feindlichkeit, Cissexismus, Feindlichkeit gegenüber Intersexuellen, ...),

  • ihrer sexuellen Orientierung bzw. ihrer sexuellen Identit?t (Heterosexismus, Homophobie, Lesben- und Schwulenfeindlichkeit, ...),

  • von Behindertenfeindlichkeit (durch fehlende Barrierefreiheit, Nichtberücksichtigung oder Abwertung ihrer k?rperlichen und/oder geistigen Leistungsf?higkeit oder ihres k?rperlichen Erscheinungsbildes, ...),

  • ihres Lebensalters (Altenfeindlichkeit, Abwertung und Ausgrenzung Jüngerer,...),

  • ihrer sozialen Klasse, ihres famili?ren oder eigenen Bildungshintergrundes, ihres Wohnortes, ihrer Sprache, ihres Status als Arbeitslose*r oder Bezieher*in von sozialen Bezügen (Klassismus, soziale Ausgrenzung, Sprachdiskriminierung, Abwertung und Feindlichkeit gegenüber Langzeitarbeitslosen, ...).

Mehrfachdiskriminierung und Intersektionalit?t

H?ufig werden Menschen nicht nur aufgrund eines Merkmals, sondern aufgrund ihrer angenommenen Zugeh?rigkeit zu 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren sozialen Gruppen diskriminiert.

Zum Beispiel:

  • Eine Schwarze Frau/ Woman of Color erlebt  im Arbeitsalltag Diskriminierungen aufgrund ihres Aussehens, ihrer (vermuteten) Migrationsgeschichte und aufgrund ihres Geschlechts.

  • Ein Student, der eine Sprachbehinderung hat und dessen Muttersprache Spanisch ist,  hat h?ufiger den Eindruck, dass er mit seinem Wissen und seinen Leistungen weniger ernst genommen wird als seine Mitstudent*innen.

Nicht immer ist für die Betroffenen erkennbar, auf welches Merkmal sich die Diskriminierung richtet. Unterschiedliche Diskriminierungsformen k?nnen sich überschneiden und verst?rken und zu Mehrfachdiskriminierungen führen. Diskriminierungen aufgrund von 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren Faktoren addieren sich nicht nur, sondern sie k?nnen auch zu eigenst?ndigen Diskriminierungserfahrungen führen. Eine hierarchisierende Bewertung unterschiedlicher Diskriminierungsformen (X ist schlimmer als Y) lehnen wir ab.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aufgrund der Herkunft, des Aussehens oder der Sprache, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identit?t zu verhindern oder zu beseitigen.

Der Schutz vor Diskriminierung in Besch?ftigung und Beruf ist der Schwerpunkt des AGG. Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot werden Ma?nahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Besch?ftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verst??en gegen das Benachteiligungsverbot (Entsch?digung, Schadensersatz) geregelt.

Au?erdem enth?lt das AGG Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr bei Massengesch?ften und privatrechtlichen Versicherungen.

Im AGG wird Diskriminierung definiert als:

  • unmittelbare (d.h. direkte) Benachteiligung,
  • mittelbare Benachteiligung (z.B. durch Vorschriften),
  • Bel?stigung (z.B. durch Schaffen eines feindlichen Umfeldes)