(AKAD12) Die Goldene Bulle von 1356
Die sog. Goldene Bulle – benannt nach der feierlichen Art ihrer Besiegelung mit einer Kapsel aus Goldblech – z?hlt zu den bedeutendsten Gesetzeswerken des alten r?misch-deutschen Reiches. Erlassen im Jahr 1356 von Kaiser Karl IV. auf Reichstagen in Nürnberg und Metz, fasst sie die Verfassungsentwicklung des Reichs seit der Stauferzeit zusammen. Zugleich stellt sie die einzige Verfassung des Ersten Deutschen Reiches dar, die prinzipiell bis 1806 Gültigkeit besa?.
Inhaltlich enth?lt die Goldene Bulle wenig Neuerungen, die meisten Bestimmungen beruhen auf früheren Verordnungen oder auf altem Gewohnheitsrecht. Im Mittelpunkt dieses Reichsgesetzes steht die Wahl des r?misch-deutschen K?nigs durch das Kollegium der Kurfürsten sowie die Aufz?hlung der kurfürstlichen Vorrechte. Die aus dem Kreis der übrigen Reichsfürsten herausgehobenen Kurfürsten waren die eigentlichen Sieger, seit 1356 repr?sentierten sie das Reich in der gleichen Weise wie der K?nig und übten in ihren Territorien eine k?nigsgleiche Macht aus. Da die Goldene Bulle die p?pstlichen Ansprüche auf Mitsprache bei der K?nigswahl (das sog. Approbationsrecht) ignorierte, l??t sie sich auch als Souver?nit?tserkl?rung des Reiches interpretieren; in jedem Fall leistete sie einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der r?misch-deutschen Monarchie.
Im Seminar wollen wir uns mit den 31 Artikeln der Goldenen Bulle von 1356 besch?ftigen und deren grundlegende Bedeutung für die verfassungsm??ige Entwicklung des 14. bis 16. Jahrhunderts herausarbeiten. Dies soll vor dem Hintergrund der Herrschaft des bedeutenden Kaisers Karl IV. (1346-1378) erfolgen, der aus dem Haus der Luxemburger stammte und das Reich von Prag aus regierte.
Dozent: Dr. Ulrich Weidinger
Termine: donnerstags, 16.10.2025 – 29.01.2026
Zeit: 12:15 (s.t.) bis 13:45 Uhr
Veranstaltungsart: nur in Pr?senz (Geb?ude SFG, Raum 0140)
Hinweis: Teilnehmerbegrenzung: 70 Personen
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