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Informationen zur neuen DV "ortsflexibles Arbeiten"

Zum 1. September 2023 ist die neue Dienstvereinbarung ?Ortsflexibles Arbeiten“ des GPR in Kraft getreten, die auch an der Universit?t und der SuUB zwingend anzuwenden ist.

Daraus folgt, dass ab sofort keine Neuantr?ge an der Universit?t nach der bisherigen Vereinbarung ?büro mobil – mobile office“ gestellt werden k?nnen.
An der SuUB sind analog dazu keine Antr?ge zur Telearbeit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 m?glich.
Alle bereits bewilligten Antr?ge behalten allerdings ihre Gültigkeit – l?ngstens bis zum 31. August 2025.

Für das ortsflexible Arbeiten gibt es die zwei Varianten ?Homeoffice“ und ?Mobile Arbeit“. Diese k?nnen auch beide miteinander kombiniert werden. In der Tabelle ist der Unterschied zwischen den beiden Varianten einmal grob dargestellt:

HomeofficeMobile Arbeit
Regelm??ig und wiederkehrend planbar an einem festen Arbeitsplatz (in der Regel von zu Hause) innerhalb Deutschlands;
festgelegte oder flexible Wochentage, auch halbtags oder blockweise m?glich;
Unregelm??ig und sporadisch nicht planbar an beliebigen Orten innerhalb Deutschlands;
tempor?r auch gebündelt für l?ngeren Zeitraum
Individuelle Vereinbarung und Mitbestimmungsverfahren erforderlichOhne Antrag zwischen Führungskraft und Mitarbeiter:innen zu vereinbaren
Bereitschaft zur Teilnahme am Desksharing 


Aktuell befinden wir uns noch mit der Unileitung in Abstimmungsgespr?chen über die Umsetzung der DV.
Für Ende November ist eine Infoveranstaltung zur DV geplant. Wer vorher Fragen hat, kann uns gerne jederzeit kontaktieren.

Weiterführende Informationen:
DV ?Ortsflexibles Arbeiten“
Antrag Individualvereinbarung zur Arbeit im Homeoffice
Handlungshilfe zur DV
 

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Aktualisiert von: Personalrat