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FAQ zur Schlie?ung zum Jahreswechsel

Nach Abstimmungen zwischen dem Rektorat und den Interessenvertretungen wird die Universit?t an allen Standorten zum Jahreswechsel 2025/2026 wie folgt geschlossen sein: Schlie?ung der Universit?t: 23. Dezember 2025 ab 22:00 Uhr bis ?ffnung der Universit?t: 05. Januar 2026 ab 06:00 Uhr

Als Personalrat erreichen uns immer wieder Anfragen zu diesem Thema. Daher haben wir in der nachfolgenden Liste Antworten zu den h?ufigsten Fragen zusammengefasst:

Ist die Uni vollst?ndig geschlossen und es k?nnen keine Mitarbeitende in die Geb?ude?

Ja, die Uni wird komplett geschlossen. Es k?nnen aber für Bereiche, in denen ein Zutritt unerl?sslich ist, einzelfallbezogene Sonderabsprachen getroffen werden. Dazu müssen Bereichsverantwortliche frühzeitig einen Antrag bei der Kanzlerin stellen.

Muss ich für die Schlie?tage zwingend Urlaub nehmen?

Die Schlie?tage sind keine Betriebsferien, an denen die Mitarbeitenden freigestellt werden. Die Mitarbeitenden haben verschiedene M?glichkeiten die Arbeitstage auszugleichen:

a) Sie nehmen Erholungsurlaub.
b) Sie k?nnen – sofern sie ihre Arbeitszeit erfassen – Plusstunden abbauen oder Minusstunden machen.
c) In F?llen, in denen diese M?glichkeit nicht besteht, kann – soweit m?glich und erforderlich – ortsflexibles Arbeiten gew?hrt werden. Dies muss mit dem/der jeweiligen Vorgesetzten abgestimmt werden.
d) Die M?glichkeiten a bis c k?nnen auch kombiniert werden.

Kann ich 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Plus- oder Minusstunden für diese Zeit aufbauen?

Bis 31. Januar 2026 gilt eine Ausnahme bei den Zeitkonten. Es ist bis dahin m?glich die erlaubte H?he an Plus- oder Minusstunden (H?he der individuell vereinbarten Arbeitszeit) um weitere 24 Stunden zu über- oder unterschreiten.

Ich bin WiMi und nehme nicht an der Zeiterfassung teil. Wie kann ich die Schlie?tage ausgleichen?

Hier muss zuallererst der Erholungsurlaub herangezogen werden. Falls m?glich und erforderlich kann aber an den Schlie?tagen ortsflexibles Arbeiten eine Option sein. Dies muss mit den jeweiligen Vorgesetzten abgestimmt werden.

Ich falle nicht unter die bestehende "Vereinbarung für die Arbeitszeit" an der Universit?t Bremen und erfasse meine Arbeitszeit auf freiwilliger Basis. Kann ich die Schlie?tage dann über Plusstunden ausgleichen?

Ja, das ist m?glich. Es sollte aber vorher mit der/dem Vorgesetzten abgestimmt werden.

Ich habe als Lektor:in eine Jahresarbeitszeitregelung. Wie kann ich die Schlie?tage ausgleichen?

Hier gelten die gleichen Regelungen wie für andere Mitarbeitende, die nicht unter die bestehende Vereinbarung zur Arbeitszeiterfassung fallen. Als erstes sollte Erholungsurlaub genommen werden. Falls das nicht m?glich ist oder andere dienstliche Gründe dagegensprechen, kann – soweit m?glich und erforderlich – ortsflexibles Arbeiten gew?hrt werden.

 

Forschungsverfügungsgeb?ude
Aktualisiert von: Personalrat