Prüfungen
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Prüfungen und Prüfungsterminen Ihres Studiengangs, den An- und Abmeldefristen sowie den Wiederholungsregelungen für nicht bestandene oder vers?umte Prüfungen.

Der Aufbau eines Studiengangs, d. h. der Regelstudienverlauf und alle zu absolvierenden Module und Prüfungen, ist in der fachspezifischen Prüfungsordnung des Studiengangs festgelegt. Jede und jeder Studierende eines Studiengangs ist in eine fachspezifische Prüfungsordnung immatrikuliert. Da Prüfungsordnungen im Rahmen der Weiterentwicklung des Studiengangs regelm??ig überarbeitet werden, kommt es vor, dass für einen Studiengang zwei fachspezifische Prüfungsordnungen parallel aktiv sind.
Prüfen Sie also zun?chst genau, nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren. Dies k?nnen Sie dem letzten Paragraphen einer jeden Ordnung ?Geltungsbereich und Inkrafttreten“ entnehmen. Auch in Ihrem PABO Account wird die für Sie gültige Prüfungsordnung angezeigt.
Die aktuellen Lesefassungen der Prüfungsordnungen finden Sie in der Datenbank Studium im Bereich Ihres Studiengangs.
Alle Prüfungsordnungen finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamtes.
In Stud.IP haben wir zudem die aktuell aktiven Prüfungsordnungen in den 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 des jeweiligen Studiengangs unter Dateien / Prüfungsordnungen hinterlegt.
Im Anhang 1 jeder fachspezifischen Prüfungsordnung finden Sie den empfohlenen Regelstudienverlauf. Dieser ist enth?lt alle Module, die im Studium erfolgreich abgeschlossen werden müssen, um einen Abschluss zu erhalten.
Anhang 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung enth?lt eine tabellarische ?bersicht aller zu absolvierenden Module mit den dazugeh?rigen Modulprüfungen. In machen Modulen sind 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 als eine Prüfung abzulegen (Teilprüfungen). Auch ist der Tabelle in Anhang 2 der BPO/MPO entnehmen.
Im Modulhandbuch sind alle Module und Prüfungen genauer beschrieben. Beachten Sie bitte, dass sich die Form einer Prüfung ?ndern kann und nicht zwingend in jedem Semester identisch ist. Die Prüfungsformen im Pflichtbereich des Bachelors sind jedoch i.d.R. konstant.
Idealerweise orientieren Sie sich, vor allem im Bachelorstudium, am empfohlenen Regelstudienverlauf im Anhang 1 der fachspezifischen Prüfungsordnung.
Dieser ist zwar nicht bindend, die Lehr- und Prüfungsplanung orientiert sich jedoch daran, so dass ein kollisionsfreies Studium in Regelstudienzeit nach Regelstudienverlauf m?glich ist. Auch sollten die Grundlagenmodule zu Beginn des Studiums absolviert werden, da sie fachlich wichtig für die aufbauenden Inhalte sind.
Bachelorstudierende, die ihr Studium zum Sommersemester aufnehmen, studieren nach einem etwas abgewandelten Regelstudienverlauf, der jedoch auch auf Kollisionsfreiheit und Konsistenz ausgelegt ist. Der Studienverlauf zum Sommersemester findet sich im Modulhandbuch und/oder in der Datenbank Studium .
Die genauen Termine für die Prüfungen eines Semesters entnehmen Sie bitte dem Prüfungsplan, der zu Beginn jedes Semesters auf dieser Seite ver?ffentlicht wird.
Prüfungen, zu denen Sie sich einmal angemeldet, die Sie aber nicht bestanden oder aufgrund von Nichterscheinen vers?umt haben, k?nnen Sie gem?? untenstehenden Angaben (Wiederholung von Prüfungen) wiederholen.
Alle Regelungen zur An- und Abmeldung finden Sie rechtsverbindlich in den Allgemeinen Teilen der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen, die in der jeweils aktuellen Lesefassung in der Datenbank Studium (verlinkt: wie oben) im Bereich der einzelnen Studieng?nge unter ?Ordnungsmittel“ ver?ffentlicht sind.
Für die Teilnahme an einer Prüfung ist die Anmeldung zur Prüfung über PABO zwingend erforderlich. Ausgenommen davon sind Prüfungen im Wahlbereich der General Studies, die nicht in PABO hinterlegt sind und über einen Leistungsschein nachgewiesen werden k?nnen.
Für alle anderen Prüfungen gilt: Sie müssen zur Prüfung angemeldet sein, um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen.
WICHTIG: Die Fristen zur An- und Abmeldung von Prüfungen ?ndern sich ab dem Wintersemester 2025/26
Prüfungen im regul?ren Prüfungszeitraum des Wintersemesters (Februar/M?rz):
Anmeldung: 1. Januar bis eine Woche vor Prüfungstermin (siehe Prüfungsplan)
Abmeldung: bis eine Woche vor Prüfungstermin (siehe Prüfungsplan)
Prüfungen im regul?ren Prüfungszeitraum des Sommersemesters (Juli/August):
Anmeldung: 1. Juni bis eine Woche vor Prüfungstermin (siehe Prüfungsplan)
Abmeldung: bis eine Woche vor Prüfungstermin (siehe Prüfungsplan)
Bei Prüfungen, für die kein fester Termin oder Zeitraum im Prüfungsplan genannt ist, weil sie bspw. semesterbegleitend oder in terminunabh?ngiger Form erfolgen gilt:
An- und Abmeldung im Wintersemester: 1. – 31. Januar
An- und Abmeldung im Sommersemester: 1. – 30. Juni
Hier finden Sie zukünftig jeweils ab Beginn eines Semesters die für das jeweilige Semester geltenden Prüfungspl?ne mit Prüfungsterminen und An- und Abmeldefristen.
An der Uni Bremen hat man insgesamt fünfaufeinanderfolgendeSemester Zeit, eine Prüfung zu bestehen. Die Frist beginnt mit der ersten Anmeldung zu einer Prüfung.
Beispiel:
Wintersemester 2025/26: Erstanmeldung
(Nichtbestehen oder Nichterscheinen)
Sommersemester 2026: zweites Semester der Wiederholungsfrist
(keine Prüfungsanmeldung / Prüfungsanmeldung + Nichtbestehen oder Nichterscheinen)
Wintersemester 2026/27: drittes Semester der Wiederholungsfrist
(keine Prüfungsanmeldung / Prüfungsanmeldung + Nichtbestehen oder Nichterscheinen)
Sommersemester 2027: viertes Semester der Wiederholungsfrist
(keine Prüfungsanmeldung / Prüfungsanmeldung + Nichtbestehen oder Nichterscheinen)
Wintersemester 2027/28: fünftes und letztes Semester der Wiederholungsfrist
(keine Prüfungsanmeldung / Prüfungsanmeldung + Nichtbestehen oder Nichterscheinen = endgültig nicht bestanden)
Wichtig: Es muss in jedem Semester eine erneute Prüfungsanmeldung erfolgen. Die Prüfungsanmeldung gilt immer nur für das aktuelle Semester. Erfolgt keine Prüfungsanmeldung im Rahmen der Anmeldefrist, kann die Prüfung nicht abgelegt werden und das Semester ist verbraucht.
Kann eine angemeldete Prüfung aufgrund von Krankheit nicht absolviert werden, so ist sp?testens drei Tage nach dem Termin der Prüfung eine Krankmeldung (Formular in Stud.IP unter Dateien/Prüfungsamt) und ein ?rztliches Attest im Dezentralen Prüfungsamt des Fachbereichs Produktionstechnik einzureichen. In diesem Fall wird der Vermerk ?Anerkannter Rücktritt“ in PABO eingetragen und das Semester wird nicht auf die Wiederholungsfrist angerechnet.
Endgültig nicht bestanden (ENB): wird eine Prüfung innerhalb der Wiederholungsfrist von fünf Semestern nicht erfolgreich abgeschlossen, gilt diese als endgültig nicht bestanden. Das Prüfungsamt stellt einen ENB-Bescheid aus und der/die Studierende wird exmatrikuliert. Die Fortsetzung des Studiums in diesem Studiengang ist dann nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 m?glich.