FAQ
FAQ
Ausl?nderangelegenheiten
Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten bzw. zu verl?ngern?
Was Sie daf¨¹r ben?tigen, sind:
- Reisepass
- Immatrikulationsbescheinigung
- Studienleistungs¨¹bersicht
- Krankenversicherungsnachweis
- Meldebescheinigung
- gesicherten Lebensunterhalt (ab WS 20/21 861,- EUR monatlich)
- 1 aktuelles Passfoto
Mit welcher Bearbeitungsdauer muss ich beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) rechnen?
Sie sollten mit einem Zeitraum von ca. 4 Wochen von der Beantragung bis zur Aush?ndigung rechnen und dementsprechend rechtzeitig einen (neuen) eAT beantragen.
Ich habe den Brief mit der PIN erhalten, kann ich jetzt sofort meinen eAT im bsu abholen?
Der eAT kann abgeholt werden, wenn Sie auch eine entsprechende E-Mail von uns mit einem Abholtermin erhalten haben.
Zurzeit erfolgt die ?bersendung der Aufenthaltskarten nur per Post!Ich bin ausl?ndischer Student einer Bremer Hochschule und lebe im Bremer Umland. Ist das bsu auch f¨¹r mich zust?ndig?
Leider nein, da sich die Zust?ndigkeit einer Ausl?nderbeh?rde von dem jeweiligen Hauptwohnsitz ableitet.
Wir bearbeiten die ausl?nderrechtlichen Angelegenheiten von Wissenschaftler*innen und Studierenden sowie deren Familien, die in der Stadt Bremen wohnen.
Wie lange darf ich mich zu Studienzwecken in Deutschland aufhalten?
Die Gesamtaufenthaltsdauer betr?gt grunds?tzlich 10 Jahre.
Dazu z?hlen auch die Zeiten der Studienvorbereitung (Sprachkurs / Studienkolleg).Wie viele Tage im Jahr darf ich arbeiten?
Sind Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, dann berechtigt diese zur Aus¨¹bung einer Besch?ftigung, die insgesamt 140 Tage oder 280 halbe Tage im Jahr nicht ¨¹berschreiten darf. Dar¨¹ber hinaus besteht die M?glichkeit, studentische Nebent?tigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung ohne zeitliche Einschr?nkung auszu¨¹ben.
Wenn ich in Bremen lebe, aber an einer Universit?t au?erhalb von Bremen eingeschrieben bin, ist das bsu f¨¹r mich zust?ndig?
Wenn Sie mit Wohnsitz in Bremen gemeldet sind und an einer Hochschule au?erhalb Bremens eingeschrieben sind, ist auch das bsu f¨¹r Sie zust?ndig.
Sie sollten dann entsprechende Nachweise f¨¹r den Aufenthalt in Bremen (z.B. Praktikumsvertrag) neben der Einschreibebest?tigung vorlegen.
Wird ein Praktikum auf die arbeitsgenehmigungsfreie Besch?ftigungszeit angerechnet?
Ein Praktikum gilt nicht als Besch?ftigung, solange Sie als StudentIn an einer Hochschule immatrikuliert sind und das Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium steht. Das Praktikum ist dann Bestandteil des Studiums und wird nicht als Besch?ftigung angerechnet. Ein entsprechender Hinweis ist bereits in den Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis enthalten.
Ich m?chte ein Urlaubssemester oder den Studiengang/die Hochschule wechseln. Was muss ich dabei beachten?
In diesen F?llen ben?tigen Sie grunds?tzlich vorher die Zustimmung der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde.
Ich mache einen Sprachkurs. Darf ich nebenbei arbeiten?
Teilnehmende an studienvorbereitenden Sprachkursen d¨¹rfen wie Studierende einer Besch?ftigung nachgehen. Beachten Sie die zeitlichen Grenzen der Besch?ftigung (maximal 140 volle oder 280 halbe Tage pro Jahr).
Ich m?chte meine Studienvorbereitung / mein Studium abbrechen und eine betriebliche Ausbildung beginnen. Kann ich daf¨¹r meine Aufenthaltserlaubnis wechseln?
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht!
Sie k?nnen aber einen entsprechenden Antrag auf Wechsel des Aufenthaltszwecks im bsu stellen. Diesen werden wir dann an unsere Zentrale zur abschlie?enden Bearbeitung weiterleiten.
In jedem Fall ist allerdings schon bei Antragstellung eine Geb¨¹hr von 98,- € zu entrichten.
Ich habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen und m?chte nun eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Wie lange wird sie g¨¹ltig sein?
Der G¨¹ltigkeitszeitraum betr?gt 18 Monate und beginnt ab dem Datum der Urkunde.
Kann ich auch als Gaststudent eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen?
Dieses ist nur m?glich, wenn Sie auch einen Abschluss von der deutschen Hochschule erhalten werden.
Ich habe schon jetzt nach meinem erfolgreichen Studienabschluss einen Arbeitsplatz gefunden. Kann ich die Angelegenheit auch im bsu regeln?
Sie k?nnen den Antrag zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Besch?ftigung auch im bsu stellen.
Ich habe bereits ein Studium in meiner Heimat abgeschlossen und m?chte nun das deutsche Studium nicht weiterf¨¹hren, um zu arbeiten. Kann ich daf¨¹r meine Aufenthaltserlaubnis wechseln?
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht!
Sie k?nnen aber einen entsprechenden Antrag auf Wechsel des Aufenthaltszwecks im bsu stellen. Diesen werden wir dann an unsere Zentrale zur abschlie?enden Bearbeitung weiterleiten.
In jedem Fall ist allerdings schon bei Antragstellung eine Geb¨¹hr von 98,- € zu entrichten.
Erteilt das bsu auch Ausk¨¹nfte in VISA-Verfahren, die bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaft / Konsulat) bearbeitet werden?
Nein, wird sind nicht befugt, Ausk¨¹nfte in diesen Angelegenheiten zu erteilen.
Entsprechende Emails, die uns immer wieder, auch von den Antragstellern aus dem Heimatland erreichen, werden grunds?tzlich nicht beantwortet!
Kann ich im bsu auch eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder Professor/in einer wissenschaftlichen Einrichtung in Bremen k?nnen Sie eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis im bsu beantragen.
Es werden dann noch folgende Unterlagen zus?tzlich von Ihnen ben?tigt:
- Arbeitsvertrag
- detaillierte Stellenbeschreibung
- Bescheinigung ¨¹ber die H?he des monatlichen Bruttoeinkommens
- Urkunde des deutschen Studienabschlusses oder
- Nachweis ¨¹ber die Anerkennung eines ausl?ndischen Studienabschlusses
- Mietvertrag
Solange Sie an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Bremen t?tig sind, wird das bsu aktenf¨¹hrend sein.
Ich bin zur Zeit als Au-Pair in Bremen und m?chte nun zum Ende meines Vertrages in Bremen studieren. Kann ich die Verl?ngerung meiner Aufenthaltserlaubnis f¨¹r die Aufnahme eines Studiums im bsu beantragen?
Ja, das ist m?glich, sofern Sie nicht bereits einen Vorsprachetermin in unserer Zentrale (Stresemannstr.) vereinbart haben.
In diesen F?llen ergibt sich unsere Zust?ndigkeit erst nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium.