Abgabe von Schriftgut

Abgabe von Schriftgut an das Universit?tsarchiv

Was ist unter Schriftgut/Dokument zu verstehen?

"Ein Dokument ist eine Aufzeichnung von Informationen unabh?ngig von ihrer Speicherform und die kleinste logische Einheit eines Vorgangs". Es kann zum Beispiel eine E-Mail mit Anlagen, ein Vermerk, eine Datenbank, ein Foto oder eine Karte sein. Unter Dokumentenverwaltung versteht man "die Verwaltung aller bei der Erfüllung von Aufgaben der Dienststelle erstellten oder empfangenen Dokumente“. (§2, Abs. 5 und §17, Abs. 2 der Verwaltungsvorschrift zu Kommunikation und Dokumentenverwaltung in der Freien Hansestadt Bremen (VV KommDok) vom 24. April 2018).

Anbietung

Schriftgut, dessen Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und für die laufenden Gesch?fte nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 ben?tigt wird, ist dem Universit?tsarchiv anzubieten, sofern keine anderen Vereinbarungen darüber bestehen. Das Universit?tsarchiv entscheidet über die Archivwürdigkeit des Schriftguts und übernimmt die archivwürdigen Unterlagen zur dauernden Aufbewahrung.

Archivierung

Das Universit?tsarchiv ist verpflichtet, das dauerhaft zu bewahrende Archivgut, sachgerecht zu bearbeiten und zu archivieren. Grundlage für die Arbeit des Universit?tsarchivs ist das Bremische Archivgesetz vom 7. Mai 1991, zuletzt ge?ndert durch das Gesetz vom 2. April 2019 (BremArchG §12)  und die Archivsatzung vom 9.3.2020.

Kassation

Schriftgut, das von der aktenführenden Stelle nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 ben?tigt wird und dem nach Auskunft des Universit?tsarchivs kein bleibender historischer Wert zukommt, kann kassiert, also entsorgt werden. Datenschutzbestimmungen sind dabei zu beachten. Alternativ kann das als kassabel bestimmte Schriftgut bei der j?hrlich im Herbst vom Universit?tsarchiv organisierten und über E-Mail-Verteiler angekündigten zentralen Sammlung datengeschützter Akten entsorgt werden. Die Aktenvernichtung erfolgt durch eine Fachfirma.