Ethikkommission

Die Ethikkommission der Universit?t Bremen ist zust?ndig auf Antrag für die Beratung und Beurteilung der ethischen Aspekte der Forschung mit Menschen. Darunter fallen keine Studien, die sich ausschlie?lich mit bereits ver?ffentlichten Daten ohne Personenbezug oder bereits ver?ffentlichter Literatur besch?ftigen.

Die Ethikkommission ist nicht zust?ndig für die ethische Beurteilung von Tierversuchen auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes. Forschungsvorhaben, deren Bearbeitung die fachliche Kompetenz einer medizinischen Ethikkommission erfordern, fallen ebenfalls nicht in die Zust?ndigkeit der Ethikkommission.

Die Stellungnahme der Ethikkommission entbindet die für das Forschungsvorhaben verantwortliche Person nicht von der Verantwortung für die Durchführung der Untersuchungen. Bitte bedenken Sie, dass Forschungsvorhaben, bei denen die Erhebung bereits begonnen oder gar abgeschlossen wurde, von der Ethikkommission nicht begutachtet werden.


Berechtigung zur Antragstellung:

Die Ethikkommission kann nur auf Antrag von Mitgliedern der Universit?t t?tig werden, die ein Forschungsvorhaben im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben an der Universit?t Bremen verantwortlich durchführen. Eine Antragsberechtigung besteht bei einem berechtigten Interesse der Antragstellenden an einem Ethikvotum.

Um die ethische Unbedenklichkeit eines Forschungsvorhabens prüfen und ein Votum ausstellen zu k?nnen, ben?tigt die Ethikkommission einen vollst?ndigen und fristgerecht eingereichten Ethikantrag.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
 

- Antragsformular

Bitte nutzen Sie für die Einreichung unser Antrags-Template. Es dient als Vorlage für die konkrete Antragstellung und enth?lt inhaltliche Hinweise. Eine kurze und pr?gnante Darstellung auf ca. 10 Seiten ist wünschenswert.
 

- Best?tigung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben

? Forschungsprojekte an der Universit?t Bremen (sowie externe Doktoranden mit einer Betreuung an der Universit?t Bremen):
Die Best?tigung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben erfolgt für Forschungsprojekte an der Universit?t Bremen (sowie für externe Doktoranden mit einer Betreuung an der Universit?t Bremen) über die Einreichung der Checkliste ?Datenschutz für Forschungsvorhaben“. Bitte beachten Sie:

? Antragstellende von externen Forschungsinstitutionen:
Antragstellende von externen Forschungsinstitutionen im Sinne des § 3 Abs. 5 der Ethikkommissionsordnung müssen aufgrund ihrer eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit im Antragsformular best?tigen, dass ihr:e Datenschutzbeauftragte:r oder eine andere ?hnlich fachkundige Stelle hinsichtlich des Datenschutzes in dem Forschungsvorhaben beteiligt gewesen ist.

Hinweise zum Datenschutz:

  • Die datenschutzrechtlichen Aspekte eines Forschungsvorhabens sollten bereits ab der Konzeptionsphase des Forschungsvorhabens bedacht und angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere wenn datenschutzrechtliche Vertr?ge zu schlie?en sind (z.B. mit Projektpartner:innen oder Dienstleistern), sollte dafür genügend Zeit eingeplant werden, damit es nicht zu Verz?gerungen in dem Forschungsprojekt kommt.
  • Bitte beachten Sie, dass wichtige datenschutzrechtliche Punkte aus dem Ethikantragsformular ersichtlich und aus sich heraus verst?ndlich sein müssen (d. h. keine Verweise auf ein Datenschutzkonzept o. ?.)
     
- Anlagen - Dokumente für die ?ffentlichkeit und Erhebungsinstrumente

Bitte reichen Sie all diejenigen Unterlagen ein, die Studienteilnehmer:innen und Interessierten (oder vergleichbaren Personengruppen) zur Verfügung gestellt werden sollen (z. B. Muster für Teilnahme-/Einwilligungserkl?rungen, Informationsschreiben, Frageb?gen usw.). Darüber hinaus sind ebenfalls weitere Erhebungsinstrumente wie Leitf?den (in aktuellster Fassung) zur Verfügung zu stellen.
 

- Gegebenenfalls weitere Unterlagen

Sollte es sich bei Ihrem Projekt um einen Teil eines gr??eren Verbundprojektes handeln, reichen Sie bitte zus?tzlich eine kurze Beschreibung (1 - 2 Seiten) des Verbundprojektes ein. Es k?nnen auch Stellungnahmen anderer Ethikkommissionen bezüglich (weiterer Projektteile bzw. externer Projektpartner des Forschungsvorhabens) beigefügt werden. Bei Forschungsvorhaben im Rahmen von Dissertationen muss die Erkl?rung eines/r Hochschullehrers/in, das Forschungsvorhaben zu betreuen, beigefügt sein.
 

Allgemeine Hinweise zum Antrag:

  • Bitte reichen Sie den Antrag als nicht schreibgeschütztes Word-Dokument ein. Nachtr?gliche Erg?nzungen oder ?nderungen sind immer im ?nderungsmodus kenntlich zu machen.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf den Ausdruck, die Grammatik und die Rechtschreibung.
  • Bitte beachten Sie, dass Forschungsvorhaben, die im Rahmen von Qualifikationsarbeiten (z.B. Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeiten) durchgeführt werden, nur die jeweiligen verantwortlichen Betreuer:innen die Einholung des Votums bei der Ethikkommission beantragen k?nnen. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt zu Herrn Gr?nwoldt auf.

 

Die Ethikkommission begutachtet die Antr?ge gemeinsam in den regelm??ig stattfindenden Sitzungen und h?rt die Antragsteller:innen an. Dieser Austausch dauert normalerweise ca. 10-20 Minuten und bietet die M?glichkeit, erste Fragen zu kl?ren. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Ethikkommission ein "Votum ohne Auflagen" aus. Sofern die Ethikkommission einen ?berarbeitungsbedarf des Antrags bzw. der eingereichten Dokumente feststellt, übermittelt sie ein "Votum mit Auflagen". Nach Einreichung einer überarbeiteten Fassung des Antrags durch die Antragsteller:innen prüft die Ethikkommission, ob die Auflagen erfüllt sind und die ethische Unbedenklichkeit festgestellt werden kann (i.d.R. per Umlauf). Bei ethischen Bedenken kann die Ethikkommission auch ein ablehnendes Votum ausstellen.

Die Ethikkommission prüft das Forschungsvorhaben gem?? dem Antrag auf seine ethische Vertretbarkeit. Sie stützt sich dabei auf ihre Kriterien der Begutachtung sowie auf die Deklaration von Helsinki, weitere einschl?gige ethische Standards (z.B. Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis (DFG), Ethikrichtlinien von einschl?gigen Fachvereinigungen) und das jeweils anwendbare Recht in der geltenden Fassung.

Die Ethikkommission prüft insbesondere, ob

  • alle angemessenen Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken oder Belastungen für die Teilnehmenden getroffen werden,
  • ein angemessenes Verh?ltnis zwischen dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn des Vorhabens und etwaigen Risiken und Belastungen für die Teilnehmenden besteht,
  • soweit erforderlich, eine informierte Einwilligung der Teilnehmenden eingeholt wird,
  • im Falle nicht einwilligungsf?higer Teilnehmenden ihre besondere Schutzwürdigkeit beachtet wird, zudem die informierte Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter sowie eine angemessene Form der Zustimmung der Teilnehmenden selbst gew?hrleistet ist,
  • den geltenden Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz Rechnung getragen wird.


Bitte orientieren sich bei der Erstellung des Antrags an den Kriterien der Begutachtung.

Wichtig: Das Votum der Ethikkommission entbindet die für das beurteilte Forschungs- und Versuchsvorhaben zust?ndige Person sowie die am Forschungsprojekt Beteiligten nicht von der Verantwortung für die Einhaltung ethischer Grundprinzipien bei Durchführung des Vorhabens und für ihr oder sein Handeln.
 

Info - Statistikkriterien:

Sollte es sich bei dem Antrag um eine Untersuchung handeln, deren Ergebnisse basierend auf einer statistischen Auswertung der Daten erfolgen, sind zudem folgende Kriterien zu beachten:

  1. Handelt es sich a) um eine explorative oder heuristische Auswertung oder soll b) ein statistisch signifikanter Nachweis erbracht werden.
  2. Falls b): Bitte bestimmen Sie die erforderliche Fallzahl unter Angabe der Wahrscheinlichkeit für den Fehler 1. Art, der Power und des nachzuweisenden Effekts.
  3. Beschreiben Sie die statistische Methode, mit der Sie die Auswertung durchführen wollen. Bitte beachten Sie, dass die Methode, die Sie zur Auswertung verwenden wollen, mit der übereinstimmen muss, die Sie zur Fallzahlsch?tzung verwendet haben

Statistische Vorgaben als PDF-Datei.


?nderungen im Forschungsvorhaben:

?nderungen des Forschungsvorhabens sowie alle schwerwiegenden oder unerwarteten unerwünschten Ereignisse vor oder w?hrend der Durchführung des Forschungsvorhabens, die die Sicherheit der Teilnehmer:innen oder die Durchführung des Forschungsvorhabens beeintr?chtigen, sind der Ethikkommission unverzüglich bekannt zu geben. Bei ?nderungen eines bereits durch die Kommission abschlie?end begutachteten Ethikantrages nutzen Sie bitte das folgende Formblatt: ?Template_?nderungen“ und reichen dieses bei ein.

 


Fristen

Antr?ge sind vollst?ndig und rechtzeitig - mindestens 4 Wochen vor Sitzungstermin- bei Herrn Gr?nwoldt einzureichen. Sp?ter eingereichte Antr?ge k?nnen erst in der folgenden Sitzung behandelt werden.

Die Ethikkommission beh?lt sich beim Eingang von sehr vielen Antr?gen oder bei einem hohen ?berarbeitungsbedarf bzw. Unvollst?ndigkeit vor, Antr?ge in eine sp?tere Sitzung mitzunehmen. Auch durch notwendige Auflagen (Voten mit Auflagen) k?nnen zeitliche Verz?gerungen entstehen, die bei zu enger zeitlicher Planung zu einer Verschiebung des Starts der Erhebung führen k?nnen. Planen Sie daher bitte immer ausreichend Zeit für die Begutachtung Ihres Antrags ein.
 

Termine

Voraussetzung für die Durchführung der Sitzungen ist die Beschlussf?higkeit der Kommission. Diese kann in seltenen F?llen aufgrund dienstlicher Abwesenheit der Mitglieder nicht gegeben sein. Die Sitzungen sind nicht ?ffentlich (§ 3 Satz 1 der Ethikverfahrensordnung). Die Sitzungen finden i.d.R. von 12-14 Uhr statt.
 

Aktuelle Sitzungstermine und Fristen:

August 2025 - Sommerpause 
16.09.2025Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 19.08.2025
21.10.2025Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 23.09.2025
25.11.2025   Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 28.10.2025
09.12.2025Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 11.11.2025
13.01.2026Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 16.12.2025
10.02.2026Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 13.01.2026
Termine ab M?rz 2026 werden im Laufe des Wintersemesters ver?ffentlicht.

 

MitgliederVertretung
HOCHSCHULLEHRERINNEN UND HOCHSCHULLEHRER 
Vorsitzende:Stellvertretungen:
Prof. Dr. Dagmar Borchers, FB 09Prof. Dr. Werner Brannath, FB 03
Regul?re Mitglieder:Prof. Dr. Betina Hollstein, FB 08
Prof. Dr. Patrick Leyens, FB 06Prof. Dr. Yasemin Karaka?o?lu, FB 12
Prof. Dr. Iris Pigeot, FB 03Prof. Dr. Kristina Klein, FB 07
Prof. Dr. Anja Starke, FB 12Prof. Dr. Frederick Riel?nder, FB 06
N.N.Prof. Dr. Benjamin Schüz, FB 11
  
WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER 
Dr. Kati Mozygemba, SOCIUMProf. Dr. Thorsten Fehr, FB 11
Dr. Felix Putze, FB 03 (stellvertretender Vorsitzender)Dr. Solveig Lena Hansen, FB 11
 Dr. Iris Spie?, FB 05
  
MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER IN TECHNIK UND VERWALTUNG 
Dr. Diana Ebersberger, Dez 1Petra Schreiber, Dez 1
  
STUDIERENDE 
Paul-Jonte SalzbrunnAnton Reusch


Gesch?ftsstelle: Martin Gr?nwoldt

Zunehmend verlangen peer?reviewte Journals und Forschungsf?rderungseinrichtungen auch für unbedenkliche Studien ein positives Ethikvotum. Neben den regul?ren Ethikantr?gen ist die Begutachtung ethischer Aspekte nun ebenfalls anhand eines Kurzantragsverfahrens für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko m?glich.

Auf der Grundlage von Checklisten mit Ausschlusskriterien k?nnen im Rahmen von Kurzantr?gen ethisch unbedenkliche Forschungsvorhaben schneller bearbeitet werden, w?hrend gleichzeitig die ethischen Standards gewahrt bleiben.

Zur Antragstellung berechtigt sind Mitglieder eines Fachbereichs, an dem ein Fachausschuss Ethik eingerichtet wurde. Die Fachausschüsse verwalten und bearbeiten die Kurzantr?ge eigenst?ndig. Nach erfolgreicher Begutachtung und Empfehlung stellt die Ethikkommission ein Ethikvotum aus.

Zurzeit ist ein Fachausschuss Ethik am Fachbereich 11 vorhanden.
 

Informationen zur Einrichtung eines Fachausschusses Ethik

Auf der Grundlage der Bestimmungen der Ethikordnung und Vorgaben der Ethikkommission k?nnen Fachbereiche Fachausschüsse einrichten. Die Wahl der Mitglieder und Stellvertretungen erfolgt durch den Fachbereichsrat.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte zun?chst an die Gesch?ftsstelle der Ethikkommission. Diese ber?t bei der Einrichtung und stellt weitere Informationen sowie Dokumente zur Verfügung.