Ethikkommission
Die Ethikkommission der Universit?t Bremen ist zust?ndig für die Beratung und Beurteilung der ethischen Aspekte der Forschung am Menschen. Auf Antrag prüft und beurteilt die Ethikkommission die ethische Zul?ssigkeit von Forschungsvorhaben zwecks Ausstellung eines Ethikvotums. Bitte bedenken Sie, dass Studien, die sich ausschlie?lich mit bereits ver?ffentlichten Daten ohne Personenbezug oder bereits ver?ffentlichter Literatur besch?ftigen, nicht in die Zust?ndigkeit der Ethikkommission der Universit?t Bremen fallen.
Die Stellungnahme der Ethikkommission entbindet die für das Forschungsvorhaben verantwortliche Person nicht von der Verantwortung für die Durchführung der Untersuchungen.
Um die ethische Unbedenklichkeit eines Forschungsvorhabens prüfen und ein Votum ausstellen zu k?nnen, ben?tigt die Ethikkommission einen vollst?ndigen und fristgerecht eingereichten Ethikantrag.
Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antragsformular
Bitte nutzen Sie für die Einreichung unser Antrags-Template. Es dient als Vorlage für die konkrete Antragstellung und enth?lt inhaltliche Hinweise. Eine kurze und pr?gnante Darstellung auf ca. 5-10 Seiten ist wünschenswert.
- Best?tigung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben
? Forschungsprojekte an der Universit?t Bremen (sowie externe Doktoranden mit einer Betreuung an der Universit?t Bremen):
Die Best?tigung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben erfolgt für Forschungsprojekte an der Universit?t Bremen (sowie für externe Doktoranden mit einer Betreuung an der Universit?t Bremen) über die Einreichung der Checkliste ?Datenschutz für Forschungsvorhaben“. Bitte beachten Sie:
- Die Checkliste ist stets vollst?ndig auszufüllen (die Beantwortung aller Fragen der Checkliste ist verpflichtend und Voraussetzung für die Annahme und Prüfung der Checkliste im Rahmen des Ethikantrags).
- Inhaltliche Fragen zu der Checkliste sind vor Antragsstellung an das Datenschutz-Team der Universit?t Bremen (datenschutzprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de) zu richten.
- 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育, hilfreiche Hinweise und Templates finden Sie im Informations- und Serviceportal zu den Themen Datenschutzrecht und Informationssicherheit der Universit?t Bremen.
? Antragstellende von externen Forschungsinstitutionen:
Antragstellende von externen Forschungsinstitutionen im Sinne des § 3 Abs. 5 der Ethikkommissionsordnung müssen aufgrund ihrer eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit im Antragsformular best?tigen, dass ihr:e Datenschutzbeauftragte:r oder eine andere ?hnlich fachkundige Stelle hinsichtlich des Datenschutzes in dem Forschungsvorhaben beteiligt gewesen ist.
Hinweise zum Datenschutz:
- Die datenschutzrechtlichen Aspekte eines Forschungsvorhabens sollten bereits ab der Konzeptionsphase des Forschungsvorhabens bedacht und angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere wenn datenschutzrechtliche Vertr?ge zu schlie?en sind (z.B. mit Projektpartner:innen oder Dienstleistern), sollte dafür genügend Zeit eingeplant werden, damit es nicht zu Verz?gerungen in dem Forschungsprojekt kommt.
- Bitte beachten Sie, dass wichtige datenschutzrechtliche Punkte aus dem Ethikantragsformular ersichtlich und aus sich heraus verst?ndlich sein müssen (d. h. keine Verweise auf ein Datenschutzkonzept o. ?.)
- Anlagen - Dokumente für die ?ffentlichkeit und Erhebungsinstrumente
Bitte reichen Sie all diejenigen Unterlagen ein, die Studienteilnehmer:innen und Interessierten (oder vergleichbaren Personengruppen) zur Verfügung gestellt werden sollen (z. B. Muster für Teilnahme-/Einwilligungserkl?rungen, Informationsschreiben, Frageb?gen usw.). Darüber hinaus sind ebenfalls weitere Erhebungsinstrumente wie Leitf?den (in aktuellster Fassung) zur Verfügung zu stellen.
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen
Sollte es sich bei Ihrem Projekt um einen Teil eines gr??eren Verbundprojektes handeln, reichen Sie bitte zus?tzlich eine kurze Beschreibung (1 - 2 Seiten) des Verbundprojektes ein. Es k?nnen auch Stellungnahmen anderer Ethikkommissionen bezüglich (weiterer Projektteile bzw. externer Projektpartner des Forschungsvorhabens) beigefügt werden. Bei Forschungsvorhaben im Rahmen von Dissertationen muss die Erkl?rung eines/r Hochschullehrers/in, das Forschungsvorhaben zu betreuen, beigefügt sein.
Allgemeine Hinweise zum Antrag:
- Bitte reichen Sie den Antrag als nicht schreibgeschütztes Word-Dokument ein. Nachtr?gliche Erg?nzungen oder ?nderungen sind immer im ?nderungsmodus kenntlich zu machen.
- Bitte achten Sie unbedingt auf den Ausdruck, die Grammatik und die Rechtschreibung.
- Bitte beachten Sie, dass Forschungsvorhaben, die im Rahmen von Qualifikationsarbeiten (z.B. Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeiten) durchgeführt werden, nur die jeweiligen verantwortlichen Betreuer:innen die Einholung des Votums bei der Ethikkommission beantragen k?nnen. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt zu Herrn Gr?nwoldt auf.
Die Ethikkommission begutachtet die Antr?ge gemeinsam in den regelm??ig stattfindenden Sitzungen und h?rt die Antragsteller:innen an. Dieser Austausch dauert normalerweise ca. 10-20 Minuten und bietet die M?glichkeit, erste Fragen zu kl?ren. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Ethikkommission ein "Votum ohne Auflagen" aus. Sofern die Ethikkommission einen ?berarbeitungsbedarf des Antrags bzw. der eingereichten Dokumente feststellt, übermittelt sie ein "Votum mit Auflagen". Nach Einreichung einer überarbeiteten Fassung des Antrags durch die Antragsteller:innen prüft die Ethikkommission, ob die Auflagen erfüllt sind und die ethische Unbedenklichkeit festgestellt werden kann (i.d.R. per Umlauf). Bei ethischen Bedenken kann die Ethikkommission auch ein ablehnendes Votum ausstellen.
Die Ethikkommission prüft das Forschungsvorhaben gem?? dem Antrag auf seine ethische Vertretbarkeit. Sie stützt sich dabei auf ihre Kriterien der Begutachtung sowie auf die Deklaration von Helsinki, weitere einschl?gige ethische Standards (z.B. Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis (DFG), Ethikrichtlinien von einschl?gigen Fachvereinigungen) und das jeweils anwendbare Recht in der geltenden Fassung.
Die Ethikkommission prüft insbesondere, ob
- alle angemessenen Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken oder Belastungen für die Teilnehmenden getroffen werden,
- ein angemessenes Verh?ltnis zwischen dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn des Vorhabens und etwaigen Risiken und Belastungen für die Teilnehmenden besteht,
- soweit erforderlich, eine informierte Einwilligung der Teilnehmenden eingeholt wird,
- im Falle nicht einwilligungsf?higer Teilnehmenden ihre besondere Schutzwürdigkeit beachtet wird, zudem die informierte Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter sowie eine angemessene Form der Zustimmung der Teilnehmenden selbst gew?hrleistet ist,
- den geltenden Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz Rechnung getragen wird.
Bitte orientieren sich bei der Erstellung des Antrags an den Kriterien der Begutachtung.
Wichtig: Das Votum der Ethikkommission entbindet die für das beurteilte Forschungs- und Versuchsvorhaben zust?ndige Person sowie die am Forschungsprojekt Beteiligten nicht von der Verantwortung für die Einhaltung ethischer Grundprinzipien bei Durchführung des Vorhabens und für ihr oder sein Handeln.
Info - Statistikkriterien:
Sollte es sich bei dem Antrag um eine Untersuchung handeln, deren Ergebnisse basierend auf einer statistischen Auswertung der Daten erfolgen, sind zudem folgende Kriterien zu beachten:
- Handelt es sich a) um eine explorative oder heuristische Auswertung oder soll b) ein statistisch signifikanter Nachweis erbracht werden.
- Falls b): Bitte bestimmen Sie die erforderliche Fallzahl unter Angabe der Wahrscheinlichkeit für den Fehler 1. Art, der Power und des nachzuweisenden Effekts.
- Beschreiben Sie die statistische Methode, mit der Sie die Auswertung durchführen wollen. Bitte beachten Sie, dass die Methode, die Sie zur Auswertung verwenden wollen, mit der übereinstimmen muss, die Sie zur Fallzahlsch?tzung verwendet haben
Statistische Vorgaben als PDF-Datei.
?nderungen im Forschungsvorhaben:
?nderungen des Forschungsvorhabens sowie alle schwerwiegenden oder unerwarteten unerwünschten Ereignisse vor oder w?hrend der Durchführung des Forschungsvorhabens, die die Sicherheit der Teilnehmer:innen oder die Durchführung des Forschungsvorhabens beeintr?chtigen, sind der Ethikkommission unverzüglich bekannt zu geben. Bei ?nderungen eines bereits durch die Kommission abschlie?end begutachteten Ethikantrages nutzen Sie bitte das folgende Formblatt: ?Template_?nderungen“ und reichen dieses bei Herrn Gr?nwoldt ein.
Fristen
Antr?ge sind vollst?ndig und rechtzeitig - mindestens 4 Wochen vor Sitzungstermin- bei Herrn Gr?nwoldt einzureichen. Sp?ter eingereichte Antr?ge k?nnen erst in der folgenden Sitzung behandelt werden.
Die Ethikkommission beh?lt sich beim Eingang von sehr vielen Antr?gen oder bei einem hohen ?berarbeitungsbedarf bzw. Unvollst?ndigkeit vor, Antr?ge in eine sp?tere Sitzung mitzunehmen. Auch durch notwendige Auflagen (Voten mit Auflagen) k?nnen zeitliche Verz?gerungen entstehen, die bei zu enger zeitlicher Planung zu einer Verschiebung des Starts der Erhebung führen k?nnen. Planen Sie daher bitte immer ausreichend Zeit für die Begutachtung Ihres Antrags ein.
Termine
Voraussetzung für die Durchführung der Sitzungen ist die Beschlussf?higkeit der Kommission. Diese kann in seltenen F?llen aufgrund dienstlicher Abwesenheit der Mitglieder nicht gegeben sein. Die Sitzungen sind nicht ?ffentlich (§ 3 Satz 1 der Ethikverfahrensordnung). Die Sitzungen finden i.d.R. von 12-14 Uhr statt.
Aktuelle Sitzungstermine und Fristen:
21.01.2025 (verlegt vom 28.01.2025) | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 02.01.2025 |
25.02.2025 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 28.01.2025 |
18.03.2025 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 18.02.2025 |
22.04.2025 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 25.03.2025 |
20.05.2025 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 22.04.2025 |
17.06.2025 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 20.05.2025 |
01.07.2025 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 03.06.2025 |
August 2025 - Sommerpause | |
Termine ab September 2025 werden im Laufe des Sommersemesters ver?ffentlicht. |
Mitglieder | Vertretung |
---|---|
HOCHSCHULLEHRERINNEN UND HOCHSCHULLEHRER | |
Vorsitzende | Vertretung für alle |
Prof. Dr. Dagmar Borchers, FB 09 | Prof. Dr. Werner Brannath, FB 03 |
Regul?re Mitglieder | Prof. Dr. Ralf Dringen, FB 02 |
Prof. Dr. Christian Becker, FB 06 | Prof. Dr. Betina Hollstein, FB 08 |
Prof. Dr. Iris Pigeot, FB 03 | Prof. Dr. Yasemin Karaka?o?lu, FB 12 |
Prof. Dr. Benjamin Schüz, FB 11 | Prof. Dr. Kristina Klein, FB 07 |
Prof. Dr. Anja Starke, FB 12 | Prof. Dr. Frederick Riel?nder, FB 06 |
Prof. Dr. Christoph Schmid, FB 06 | |
WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER | |
Dr. Kati Mozygemba, SOCIUM | Dr. Heiner Fechner, SFB 1342 |
Dr. Felix Putze, FB 03 (stellvertretender Vorsitzender) | Prof. Dr. Thorsten Fehr, FB 11 |
Dr. Solveig Lena Hansen, FB 11 | |
Dr. Michèle Rieth, FB 07 | |
MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER IN TECHNIK UND VERWALTUNG | |
Dr. Diana Ebersberger, Dez 1 | Nathalie Hilken, FB 02 |
Petra Schreiber, Dez 1 | |
Sabine Schulte, Ref 1 | |
STUDIERENDE | |
Monique Koppelberg | Anton Reusch |
Antrag
Verfahrensordnung
Informationen und Datenschutz
- Deklaration von Helsinki
- Europ?ische Datenschutzgrundverordnung
- Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutzgrundverordnung