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Teilpersonalversammlung trifft Beschluss zur ?nderung der Novelle des BremHG

Am 18. Januar 2017 standen im Rahmen der Teilpersonalversammlung des Akademischen Mittelbaus die geplanten ?nderungen durch die Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) im Zentrum. Dazu waren über 140 Kolleginnen und Kollegen gekommen, um sich über neue Personalkategorien sowie…

Beschluss der Teilpersonalversammlung der akademischen Mitarbeiter*innen der Universit?t zur Novellierung des BremenHG am 18.1.2017

  • Der Begriff ?Dienstleistung“ soll im § 23a gestrichen und die M?glichkeit zur selbstst?ndigen wissenschaftlichen T?tigkeit einger?umt werden.
  • Im § 23 soll die Dienstaufgabe der selbstbestimmten Forschung in den Qualifi-zierungsphasen gem?? Rahmenkodex mindestens 1/3 der Arbeitszeit betragen.
  • Für alle Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Lektor*innen mit Promotion und weiteren Qualifikationen sollen ?bergangm?glichkeiten zu den Funktionen senior lecturer/senior researcher gem?? § 24 geschaffen werden.
  • In §4 LVNV soll die Lehrverpflichtung der senior researcher von derzeit 10 SWS auf 6 SWS maximal 8 SWS ge?ndert werden.
  • Der § 75 (3) soll so ge?ndert werden, dass auch unbefristet t?tige Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Stellen in Drittmittelprojekten besetzen k?nnen.
  • Universit?t und senatorische Beh?rde sichern ein verbindliches Mengengerüst von Dauerstellen zu, mit dem wenigstens der Bestand der derzeit ca. 250 unbefristeten Stellen für WiMi und Lektor*innen erhalten bleibt.
Aktualisiert von: Personalrat