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Neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) in Kraft

Auswirkungen des neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Das erste Gesetz zur ?nderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) ist am 17.03.2016 in Kraft getreten.

Durch diese Gesetzes?nderung wird es nur noch in wenigen Ausnahmef?llen m?glich sein, Kurzzeitvertr?ge (wenige Monate) im Wissenschaftsbereich abzuschlie?en. Neueinstellungen wie Weiterbesch?ftigungen müssen ?der F?rderung der eigenen wissenschaftlichen und künstlerischen Qualifizierung dienen“ und die Befristungsdauer muss einen dafür angemessenen Umfang haben. Bei jedem Einstellungs- bzw. Weiterbesch?ftigungsantrag ist dies ab sofort von dem/der Antragsteller*in zwingend und schlüssig anzugeben.

Bei drittmittelfinanzierten Stellen muss die Vertragslaufzeit jetzt dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen. Dies gilt auch für Besch?ftigte im nichtwissenschaftlichen Bereich. Sie werden jetzt nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 nach WissZeitVG, sondern nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz besch?ftigt.

Sollte Euch eine Weiterbesch?ftigung mit einer kurzen Vertragslaufzeit in Aussicht gestellt werden, müssen die rechtlichen M?glichkeiten dafür rechtzeitig über den/die Antragsteller*in geprüft werden.

Das neue Gesetz wird den Befristungsmissbrauch mit vielen Kurzzeitvertr?gen reduzieren. Leider hat der ?bergang in das neue Gesetz für Einzelne zu einem Ausscheiden aus der Universit?t geführt oder wird noch dazu führen. Andere Besch?ftigte wiederum haben einen deutlich l?ngeren Vertrag als ursprünglich vorgesehen erhalten.

Aktualisiert von: Personalrat