Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Gesetzliche Grundlage

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, das der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die auf Rechts- und Regelverst??e in Unternehmen und Beh?rden aufmerksam machen.

An die Interne Meldestelle der Universit?t k?nnen Sie sich als Besch?ftigte/r der Universit?t oder als Person mit beruflichem Zusammenhang zu dieser wenden, wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass von Besch?ftigten der Universit?t gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften versto?en wird.

Durch einen Hinweis an die Interne Meldestelle geben Sie uns die M?glichkeit, den Sachverhalt aufzukl?ren und geeignete Ma?nahmen zu ergreifen. Da die Abgabe einer Meldung oftmals kein leichter Schritt und h?ufig mit der Befürchtung verbunden ist, durch die Meldung Nachteile zu erleiden, regelt das HinSchG den Schutz von sog. Hinweisgebenden. Die hinweisgebenden Personen sind davor geschützt, dass ihnen aus der Meldung/dem Hinweis Nachteile entstehen. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen T?tigkeit (z.B. ?bergehen bei Bef?rderungen, Erteilung von Abmahnungen, Kündigung oder sonstigen Benachteiligungen) aufgrund einer Hinweiserteilung müssen unterbleiben.

Wenn Sie einen Hinweise auf Missst?nde geben wollen, k?nnen Sie sich wahlweise an die interne oder eine externe Meldestelle wenden. Auch nach einer internen Hinweisabgabe bleibt die M?glichkeit einer (weiteren) externen Hinweisabgabe bestehen.

Kontakt Interne Meldestelle Universit?t Bremen

Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekan?le zur Verfügung:

Per Mail: hinschg@uni-bremen.de

Per Post: mit dem Vermerk "vertraulich" an

Universit?t Bremen, Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz, Bibliothekstr. 1, 28359 Bremen

Per Briefeinwurf in den Postkasten im Haupteingang des Verwaltungsgeb?udes (VWG), Bibliothekstr. 1, 29359 Bremen

Kontakt Zentrale Interne Meldestelle der Hansestadt Bremen

Alternativ zur Internen Meldestelle an der Universit?t Bremen k?nnen Sie sich auch an die Meldestelle der Freien Hansestadt Bremen wenden:

Meldestelle bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: Frau Drinkuth, Hinweisgebenprotect me ?!swh.bremenprotect me ?!.de

Weitere Inforamtionen zum Verfahren sowie h?ufig gestellte Fragen finden Sie auch auf der Seite des Senators für Inneres und Sport.

Die Interne Meldestelle ist zust?ndig für:

1. Verst??e, die strafbewehrt sind,

2. Verst??e, die bu?geldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Besch?ftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,

3. sonstige Verst??e gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der L?nder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europ?ischen Union und der Europ?ischen Atomgemeinschaft

Dazu geh?ren unter anderem:

  • Bek?mpfung von Geldw?sche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformit?t,
  • Sicherheit im Stra?enverkehr,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit,
  • F?rderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Verbraucherrechte und der Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsph?re in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten,
  • Sicherheit in der Informationstechnik

4. Verst??e gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von ?ffentlichen Auftr?gen und      Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils ma?geblichen EU-Schwellenwerte, und weitere Finanz- und steuerrechtliche Verst??e.

5. Ebenso umfasst sind Meldungen, die Aussagen von Beamt:innen betreffen, die einen Versto? gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. Besonders sensible Bereiche, wie beispielsweise die Nachrichtendienste und viele Verschlusssachen unterfallen nicht dem Hinweisgeberschutzgesetz. Hinweisgebende Personen sollten zudem beachten, dass privates Fehlverhalten, das in keinem Zusammenhang zur beruflichen T?tigkeit steht, sowie blo?e Mutma?ungen und Falschmeldungen nicht vom Hinweisgeberschutzgesetz umfasst sind. Es sollten ausschlie?lich Sachverhalte gemeldet werden, die nach bestem Wissen richtig und vollst?ndig sind. Bitte beachten Sie dazu auch die Seite der Zentralen internen Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (ZIMS).

Bitte beachten Sie:

    • Die Interne Meldestelle ist kein Anlaufpunkt bei allgemeinen Beschwerden.
    • Vermeintliche Verst??e gegen den Datenschutz melden Sie bitte direkt an die/den Datenschutzbeauftragte/n der Universit?t Bremen (datenschutz@uni-bremen.de).
    • Sollten Sie Hinweise auf andere Verst??e haben, wenden Sie sich bitte an die jeweils zust?ndige Stelle (Arbeitssicherheit, Innenrevision, Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt - Expertise und Konfliktberatung (ADE)).
    • Die Interne Meldestelle dient nicht der Abwendung von akuten Notf?llen oder Gefahrenlagen.

Der Eingang Ihres Hinweises wird Ihnen innerhalb von 7 Tagen von dem/der Meldestellenbeauftragten best?tigt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt innerhalb von 3 Monaten. Sie werden anschlie?end über die ergriffenen oder geplanten Folgema?nahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeintr?chtigt werden.

Ihre Daten werden grunds?tzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufkl?rung des von Ihnen gemeldeten Versto?es notwendig sein gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden wir uns zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen.

Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber:in sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufkl?rung des Hinweises. Die Interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise.

Sollten Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie mit der Abgabe des Hinweises ein, dass wir diese Daten zum Zweck der Aufkl?rung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie k?nnen Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Soweit die Universit?t Bremen personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, stehen Ihnen als Betroffener oder Betroffene i.S.d. DSGVO folgende Rechte zu:

1. Auskunftsrecht (Art.15 DSGVO)

Sie haben das Recht eine Best?tigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen.

2. Recht auf Berichtigung (Art.16 DSGVO)

Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollst?ndigung unvollst?ndiger Daten zu verlangen.

3. Recht auf Einschr?nkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO)

Sie haben das Recht, die Einschr?nkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art.18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, zum Beispiel wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

4. Recht auf L?schung (Art.17 DSGVO)

Sie haben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gel?scht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft.

5. Recht auf Unterrichtung (Art.19 DSGVO)

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, L?schung oder Einschr?nkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empf?ngern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder L?schung der Daten oder Einschr?nkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unm?glich oder ist mit einem unverh?ltnism??igem Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empf?nger unterrichtet zu werden.

6. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

In bestimmten F?llen, die in Art.. 20 DSGVO im Einzelnen aufgeführt sind, haben Sie das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, g?ngigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. die ?bermittlung dieser Daten an einen Dritten zu verlangen.

7. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen) oder auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO (Datenverarbeitung zur Wahrung ?ffentlichen Interesse oder in Ausübung ?ffentlicher Gewalt) erhoben, steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die gegenüber Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

Sofern die Verarbeitung von Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt, sind Sie nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO berechtigt, die Einwilligung in die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogenen Daten k?nnen Sie sich an die oben genannten Adressen sowie per E-Mail an die folgende Adresse wenden: contentuni-bremen.de.

9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschlie?lich Profiling (Art. 22 DSGVO)

Sie haben das Recht, nicht einer ausschlie?lich auf einer automatisierten Verarbeitung -einschlie?lich Profiling.- beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ?hnlicher Weise erheblich beeintr?chtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,

(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zul?ssig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Ma?nahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder

(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DS-GVO gilt und angemessene Ma?nahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden. Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten F?llen trifft der Verantwortliche angemessen Ma?nahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunktes und auf Anfechtung der Entscheidung geh?rt.

10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh?rde (Art. 77 DSGVO)

Sie haben gem. Art.77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh?rde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verst??t. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbeh?rde in dem Mitgliedstaat Ihres gew?hnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutma?lichen Versto?es geltend gemacht werden.

11. Geltendmachung Ihrer Rechte

Sofern vorstehend nichts anderes beschrieben wurde, wenden Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte bitte an die im Impressum genannte Stelle.