Praktikum
Grundlegende Informationen zum Praktikum
W?hrend Ihres Studiums (Vollfach/Profilfach Politikwissenschaft) ist ein Praktikum verpflichtend vorgesehen. Dieses umfasst mindestens 300 Arbeitsstunden. Bei einem Vollzeitpraktikum von mindestens 37,5 Wochenarbeitsstunden entspricht dies einer Dauer von acht Wochen. Bei einem Teilzeitpraktikum verl?ngert sich die Dauer entsprechend der vereinbarten Wochenarbeitszeit.
Ein Praktikum erm?glicht Ihnen unter anderem
Einblicke in fachnahe Berufs- und T?tigkeitsfelder zu erlangen;
Praxiserfahrung zu sammeln;
praktische Kenntnisse zu gewinnen;
im Studium erworbene Kompetenzen und Fachkenntnisse anzuwenden;
Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern auf- und auszubauen.
Für das Praktikum und die Erstellung eines Praktikumsberichts erhalten Sie einen unbenoteten Leistungsnachweis im Umfang von 12 CP.
Praktika, die w?hrend eines Urlaubssemesters absolviert wurden, k?nnen nicht für das Studium anerkannt werden. Laut § 9 Absatz 3 der Immatrikulationsordnung vom 23.04.2014 dürfen in einem Urlaubssemester/sonstigen Freisemester keine Leistungen erbracht werden, das hei?t auch kein Praktikum. (Dies gilt nicht für den Status ?Elternzeit“, oder ?Auslandssemester“).
Wenn Sie im Rahmen eines Studiums der Politikwissenschaft an einer anderen Hochschule oder in einem benachbarten Fach bereits ein Praktikum absolviert haben, müssen Sie einen Anerkennungsantrag bei der Anerkennungsbeauftragten (Betina da Rocha) stellen.
N?heres zu den Zielsetzungen sowie den formalen Vorgaben des Praktikums finden Sie in der Praktikumsordnung.
Hinweise dazu, was bei einem Praktikum grunds?tzlich zu beachten ist, finden Sie nicht nur in der Praktikumsordnung, sondern auch im Arbeitsbogen zur Praktikumsfindung oder auf der Website des Career Center.
Verfahrensschritte
Das Praktikum sollte zwischen dem 3. und 5. Semester absolviert werden, aber nicht in einem Urlaubs- oder sonstigem Freisemester.1 Dabei empfiehlt es sich, das Praktikum vor der BA-Arbeit, aber nicht vor dem 2. Studienjahr durchzuführen. Das hat zwei Gründe: Zum einen sollen Sie im Praktikum Kenntnisse aus Ihrem Studium einbringen, zum anderen ergeben sich aus dem Praktikum oft Themen für die BA-Arbeit. Dass bei der Zeitplanung Kompromissbereitschaft im Dialog mit der Praktikumsstelle vorhanden sein muss, versteht sich von selbst. Dennoch sollten Sie zun?chst einmal studienstrategisch einen günstigen Zeitraum bestimmen.
Die selbst?ndige Suche eines Praktikumsplatzes ist der n?chste Schritt. Praktika werden manchmal ausgeschrieben; Sie k?nnen sich aber auch initiativ bewerben. Wichtig ist, dass Sie gegenüber der Praktikumsstelle deutlich machen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
Wichtig ist, dass Ihre Praktikumsstelle Ihnen einen Arbeitsplatz vor Ort bereitstellt. Ein Praktikum, das zu gro?en Teilen im home office absolviert wird, kann nicht als Pflichtpraktikum gewertet werden. Es widerspricht den Anforderungen der Praktikumsordnung. Wichtig ist auch, dass Sie mit Ihrer Praktikumsstelle frühzeitig vereinbaren, welche konkreten Arbeitsaufgaben Sie w?hrend Ihres Praktikums bearbeiten sollen.
Hilfestellung zu Planung und Bewerbung sowie zum Praktikumsvertrag und weiteren rechtlichen Aspekten bieten das Career Center oder das Zentrum Studium & Praxis.
Die Lehrenden des Instituts für Politikwissenschaft kommen als Betreuer/innen Ihres Praktikums in Frage. Sprechen Sie eine Person, die Ihnen geeignet erscheint, direkt an. Ihrem/r Betreuer/in erl?utern Sie Ihre Motivation und die Inhalte des Praktikums. Für alle Beteiligten am günstigsten ist es, wenn die Betreuung durch eine Person erfolgt, deren Lehr- und Forschungsthemen eine gewisse N?he zu der inhaltlichen Ausrichtung Ihres Praktikums haben. Nicht bei jedem T?tigkeits- oder Berufsfeld l?sst sich dies realisieren.
Sie füllen das Anmeldeformular in zweifacher Ausfertigung (Original für Sie, Kopie für den Praktikumsbeauftragten) aus und lassen das Formular von Ihrem/r Betreuer/in sp?testens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn unterschreiben. Zur Genehmigung Ihrer Praktikumsanmeldung reichen Sie die Kopie des unterschriebenen Formulars umgehend bei dem Praktikumsbeauftragten ein. Erst wenn diese Genehmigung erfolgt ist, ist die Praktikumsanmeldung formal abgeschlossen.
Mit Ihrer Praktikumsstelle schlie?en Sie einen Praktikumsvertrag ab, in dem die wechselseitigen Verpflichtungen geregelt werden. Der Vertrag ist nur für Ihre eigenen Unterlagen bestimmt.
Sie führen das Praktikum wie im Praktikumsvertrag vereinbart durch. Bei Problemen sprechen Sie Ihre/n Betreuer/in an. Am Ende lassen Sie sich von der Praktikumsstelle eine Bescheinigung über das absolvierte Praktikum und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.
Sp?testens zwei Monate nach Beendigung des Praktikums muss dem/der Betreuer/in ein Praktikumsbericht im Umfang von ca. 10 Seiten als Datei und, wenn er/sie es wünscht, als Ausdruck vorgelegt werden. Bei ?berschreiten dieser Frist kann das Praktikum nicht als Pflichtpraktikum im BA Politikwissenschaft gewertet werden!
Der Bericht sollte folgenderma?en gestaltet sein:
Deckblatt;
Kurzzusammenfassung im Umfang von maximal 2 Seiten, aus der T?tigkeitsbereich, Aufgabenstellung und eine kurze Bewertung Ihrer gewonnenen Erfahrungen hervorgehen;
Angaben über die Organisationsstruktur und die Arbeitsweise der Praktikumsstelle;
ausführliche Darstellung der Aufgabenstellung;
Beschreibung der eigenen T?tigkeiten und der zentralen Arbeitsergebnisse;
Reflexion der im Praktikum gewonnenen Erfahrungen im Hinblick auf (i) die Anwendung von im Studium erworbenen fachlichen Kenntnissen und Kompetenzen, (ii) Perspektiven in Studium und Beruf;
Reflexion der Praktikumst?tigkeit sowohl hinsichtlich des Berufsfeldes als auch hinsichtlich der ausgeübten T?tigkeiten. Hier geht es darum, dass Sie Ihr Praktikum mit dem Blick eines Politikwissenschaftlers/einer Politikwissenschaftlerin betrachten.
Als Anlage fügen Sie (i) eine Kopie der Praktikumsbescheinigung und (ii) das ausgefüllte Formular des Leistungsnachweises bei.
Das Deckblatt, die Kurzzusammenfassung des Praktikumsberichts, eine Kopie des Arbeitszeugnisses sowie den vom Betreuer/von der Betreuerin unterschriebenen Leistungsnachweis reichen Sie bei dem Praktikumsbeauftragten ein. Der Leistungsnachweis für das absolvierte Pflichtpraktikum wird von der Gesch?ftsstelle des Instituts für Politikwissenschaft an das Zentrale Prüfungsamt weitergeleitet. Sobald der Leistungsnachweis weitergeleitet wurde, werden Sie darüber umgehend von der Gesch?ftsstelle informiert.
Zusatzpraktikum
Anrechnung von Zusatzpraktika im BA Politikwissenschaft (Vollfach, Profilfach)
Martin Nonhoff (Studienkommissionsvorsitzender) (Stand: 11/2020)
Zum Wintersemester 2019/20 wurde das Verfahren zur Anrechnung von Zusatzpraktika neu geregelt. Die folgende Handreichung gibt Ihnen einen ?berblick über die ma?geblichen Regeln und Verfahren.
1. Regeln zur Anrechnungsf?higkeit von Zusatzpraktika
- a) Ein Zusatzpraktikum kann nur angerechnet werden, wenn es fachlich einschl?gig ist. ?ber die fachliche Einschl?gigkeit entscheidet der Praktikumsbeauftragte Prof. Dr. Sebastian Fehrler.
- b) Zusatzpraktika k?nnen ab dem WS 2019/20 bis zu einem Umfang von maximal 18 CP (540 Arbeitsstunden) anerkannt werden. Profilfach-Studierende mit Studienbeginn ab WS 24/25: max. 15 CP.
- c) Zusatzpraktika k?nnen nur anerkannt werden, wenn Sie zus?tzlich die am IPW regelm??ig im Wintersemester angebotene ?Begleitveranstaltung für Zusatzpraktika“ besucht und dort den Inhalt und die Erkenntnisse Ihres Praktikums vorgestellt haben.
- d) Zusatzpraktika werden ausschlie?lich für den General-Studies-Bereich angerechnet.
- e) Es ist grunds?tzlich m?glich, die Verl?ngerung eines Pflichtpraktikums als Zusatzpraktikum anrechnen zu lassen (entsprechend der Zahl der Arbeitsstunden, bis maximal 18 CP/540 Arbeitsstunden, Profilfach-Studierende mit Studienbeginn ab WS 24/25: max. 15 CP).
- f) Für die Anrechnung von SHK-Stellen als Pflicht- oder Zusatzpraktika gilt ab WS 19/20 die Regelung, dass vor Antritt der T?tigkeit die Zustimmung der einstellenden Einrichtung bzw. Person für die Anrechnung per Formular eingeholt wird.
2. Verfahren
- a) Falls Sie ein Zusatzpraktikum anrechnen lassen wollen, schicken Sie eine Mail an ipwprakprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de, in der Sie das Praktikumsvorhaben im Hinblick auf Praktikumsstelle, Anzahl der geplanten Stunden und Art der T?tigkeit kurz skizzieren. Sobald Ihnen die fachliche Einschl?gigkeit des Praktikums best?tigt wurde, füllen Sie bitte das Formular ?Vereinbarung zum Zusatzpraktikum“ aus und senden Sie es an die oben genannte Mailadresse. Die Vereinbarung geht Ihnen dann unterzeichnet wieder zu.
- b) Lassen Sie sich von Ihrer Praktikumsstelle eine Praktikumsbescheinigung ausstellen, aus der die genaue Anzahl der Arbeitsstunden und T?tigkeiten hervorgehen. ?blicherweise werden 30 Arbeitsstunden in einen CP umgerechnet.
- c) Melden Sie sich zur in der Regel im Wintersemester angebotenen ?Begleitveranstaltung für Zusatzpraktika“ des IPW an (im GS-Bereich zu finden) und nehmen Sie an der gesamten Veranstaltung teil. Details über die jeweils erwartete Leistung sind dem Seminarplan zu entnehmen. Im Normalfall müssen Sie über Ihr Praktikum referieren und ein Handout bzw. eine Pr?sentation erstellen. Sie erhalten dann eine Teilnahmebest?tigung.
- d) Reichen Sie die Vereinbarung (2.a), die Praktikumsbescheinigung (2.b) sowie die Teilnahmebescheinigung des Begleitseminars (2.c) elektronisch ein an ipwprakprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de. Sie werden dann über die Ausstellung des Scheins für die CPs für das Zusatzpraktikum informiert. Der Schein wird anschlie?end an die Institutsgesch?ftsstelle zum Siegeln weiterleitet. Nach dem Siegeln leitet die Institutsgeschaftsstelle den Schein schlie?lich zur Eintragung der CPs an das zentrale Prüfungsamt.
Ansprechpersonen
Praktikumsbeauftragter
Praktikumsberatung
- Studienfachberaterin Betina da Rocha
- Zentrum Studium & Praxis des Fachbereichs 08
- Career Center der Universit?t Bremen
Wichtige Dokumente
- Praktikumsordnung
- Arbeitsbogen Praktikumsfindung
- Formular Praktikumsanmeldung
- Formular Bescheinigung der Praktikumsstelle
- Deckblatt Praktikumsbericht
- Leistungsnachweis Praktikum
- Praktikumsvertrag (Muster)
- Leitfaden zur Anfertigung des Praktikumsberichts
- Bescheinigung zur Einhaltung der Praktikumsordnung bei Studentischen Hilfskr?ften
- Infoblatt Zusatzpraktika Bachelor Politikwissenschaft
- Zusatzpraktikum Vereinbarung