Wahlvorschl?ge
Um als Mitglied oder in Stellvertretung an den Entscheidungsprozessen im Akademischen Senat und den Fachbereichsr?ten mitwirken und dort die Interessen der eigenen Statusgruppe vertreten zu k?nnen, müssen sich Interessierte bewerben:
Gew?hlt werden kann nur, wer in einem Wahlvorschlag aufgeführt ist. Wahlvorschl?ge k?nnen als Einzelbewerbung, als Listenbewerbung oder als Listenverbindung eingereicht werden (siehe §11 Wahlordnung). Jede*r Bewerber*in kann jeweils nur in einem Wahlvorschlag für jede der beiden Wahlen (Akademischer Senat oder Fachbereichsrat) genannt werden. Im Sinne des individuellen Wahlrechts ist es dabei wichtig, dass die Personen auch tats?chlich in der Statusgruppe und in dem Gremium wahlberechtigt sind, für die bzw. das die Kandidatur angestrebt wird.
Letzte Abgabefrist für Wahlvorschl?ge ist Montag, der 12.05.2025, 15:00 Uhr, bei der Wahlleitung (VWG, Raum 2190), unter Verwendung der Formbl?tter oder in entsprechender Form. Die digitale Einreichung (PDF) per E-Mail an die Wahlleitung wird ebenfalls akzeptiert.
Die Wahlvorschlagsformulare finden Sie nach Statusgruppen aufgeteilt hier:
- Hochschullehrer:innen
- Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
- Studierende
- Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung
Nach Ablauf der Einreichungsfrist und Prüfung werden die durch die Wahlkommission zugelassenen Wahlvorschl?gen auf dieser Seite ver?ffentlicht. Bei Fragen zu den Wahlvorschl?gen allgemein, zum Formular und Ablauf wenden Sie sich bitte an die Wahlleitung.