Pflege und Corona

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Familienservicebüro, Frau Gürlevik 
Erst- und Verweisberatung für Universit?tsangeh?rige

AG familienfreundliches Studium 
Studentische Initiative für Anliegen aller Studierenden

Sozialberatung Studierendenwerk
für Anliegen aller Studierenden

Sozialberatung Universit?t Bremen 
für Anliegen aller Bech?ftigten

ADE
Konfliktberatung für Universit?tsangeh?rige

KiS 
Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

kivi
Studentische Initiative für Vielfalt und Inklusion

Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz wird den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausf?llen k?nnen bei der Ermittlung der Darlehensh?he auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Die Rückzahlung der Darlehen wird für die Betroffenen im Verwaltungsverfahren erleichtert.

Quelle: www.wege-zur-pflege.de (Stand 10.06.2020)

Bisher haben Besch?ftigte in einer akut auftretenden Pflegesituation die M?glichkeit, bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben. Die Neuregelung sieht eine Inanspruchnahme von bis zu 20 Tagen vor. Voraussetzung ist, dass eine pandemiebedingte akute Pflegesituation besteht, die bew?ltigt werden muss. So wird pflegenden Angeh?rigen 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Zeit einger?umt, um die Pflege zu Hause sicherzustellen oder neu zu organisieren, wenn zum Beispiel wegen der COVID-19-Pandemie Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Pflegedienste nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 in dem gewohnten Umfang arbeiten. Die Regelung ist bis 30. September 2020 befristet.

Quelle: www.wege-zur-pflege.de (Stand: 10.06.2020)

Alle Informationen zum Studium w?hrend der Corona-Zeit (inklusive Informationen zum Prüfungswesen und der Campus-Schlie?ung) finden Sie hier

Bisher erhalten Besch?ftigte für bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn sie vor einer akuten Pflegesituation stehen, in der sie die Pflege sicherstellen oder organisieren müssen. Die Neuregelung sieht einen vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld vor. Es wird bis zum 30. September 2020 auch gew?hrt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angeh?rigen im Zuge der COVID-19-Pandemie nur selbst auffangen k?nnen. Bis zum 30. September 2020 sollen Besch?ftigte darüber hinaus die M?glichkeit erhalten, das Pflegeunterstützungsgeld insgesamt für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch zu nehmen. Bereits genutzte Tage mit Pflegeunterstützungsgeld werden angerechnet.

Quelle: www.wege-zur-pflege.de (Stand: 10.06.2020)

Besch?ftigte, die gleichzeitig Pflegeaufgaben übernehmen, erhalten befristet bis zum 30. September die M?glichkeit , mit Zustimmung des Arbeitgebers Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler zu nutzen. Wer den gesetzlichen Rahmen für die Auszeiten (sechs Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit) bisher nicht ausgesch?pft hat, soll kurzfristig Restzeiten der Freistellungen in Anspruch nehmen k?nnen, sofern sie die Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschreiten. 
Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber wird bei der Familienpflegezeit vorübergehend nur zehn Tage (statt acht Wochen) betragen. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend unterschritten werden. Die Ankündigung in Textform genügt. Auch wird der unmittelbare Anschluss zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit befristet entfallen.

Quelle: www.wege-zur-pflege.de (Stand: 10.06.2020)

Werden pflegebedürftige nahe Angeh?rige in der h?uslichen Umgebung betreut, weil die Betreuungseinrichtungen geschlossen haben (z. B. Tagespflege), dann werden die betreuenden Personen ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt. Es gelten in diesem Fall die Regelungen nach dem Pflegezeitgesetz. Im Unterschied zum Sonderurlaub wird in diesen F?llen die Vergütung nur in dem Umfang gezahlt, in dem auch der vertraglichen Arbeitspflicht nachgekommen wird, also keine automatische Fortzahlung der Bezüge in voller H?he.

Bei einer Pflege von nahen Angeh?rigen gew?hren die privaten und gesetzlichen Pflegekassen ein sog. Pflegegeld, dessen H?he sich nach dem Pflegegrad der zu pflegenden Person richtet.

Informationen zum Pflegzeitgesetz erhalten Sie hier.

Pflegende Angeh?rige

Pflegestammtisch online

Der Pflegestammtisch findet nun online statt. Termine und den Einladungslink zum Starleaf-Meeting erhalten Sie bei Frau Wehaus und Frau Gürlevik. 

H?nde

Pflege auf Distanz

Wissenswertes zu den Themen Besuchsrechte und Regelungen in Tagespflegeeinrichtungen finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums "Pflegenetzwerk". 

Flyer

Akuthilfen

Einen ?berblick über Akuthilfen für pflegende Angeh?rige w?hrend der Corona-Pandemie bietet die Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.