Fristen für die Prüfungsan- und abmeldung
Bachelor & Master
Gem?? § 13 Abs. 2 der Allgemeinen Teile der Bachelor- bzw. Masterprüfungsordnungen vom 11.06.2025 sind die Fristen zur Anmeldung und Abmeldung ausschlie?lich abh?ngig von den Angaben im Prüfungsplan.
Für jedes Fach existiert ein eigener Prüfungsplan.
Die Fristen für die Prüfungen Ihres Faches k?nnen Sie unter diesem Link nachschlagen.
Erste juristische Staatsprüfung
Sofern im Prüfungsplan keine anderen Angaben gemacht sind, gilt die einheitliche An- und Abmeldephase vom 10.12. bis 10.01..
Die abweichenden Fristen für An- und Abmeldung von Prüfungen für das jeweilige Semester werden auf der Studiengangsseite der Homepage des ZPA bekannt gegeben.
Bitte achten Sie darauf, dass eine Anmeldung zu einer Prüfung nur innerhalb der Frist erfolgen kann. Danach ist eine Abmeldung von einer Prüfung nur innerhalb der Rücktrittsfrist m?glich. Melden Sie sich nicht innerhalb der Frist von einer Prüfung ab, so gilt das Prüfungsverfahren als er?ffnet und bei Nichterscheinen zur Prüfung wird diese mit 0 Punkten "Vers?umnis" gewertet.

