Vorbeglaubigungsverfahren f¨¹r bremische Hochschulzeugnisse

Um eine Apostille bzw. Legalisation f¨¹r das Ausland zu erhalten, ben?tigen Sie vorab eine Vorbeglaubigung Ihres Hochschulzeugnisses.

Zust?ndig hierf¨¹r ist das International Office der Universit?t Bremen. 
?ber zeugnisanerkennungprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de k?nnen Sie einen pers?nlichen Termin vereinbaren.

Bitte bringen Sie zu Ihrem pers?nlichen Termin Folgendes mit:

  • Das Originalzeugnis oder eine amtlich beglaubigte Kopie
    (nur g¨¹ltig, wenn sie von der ausstellenden Hochschule erstellt wurde).
    Hinweis: Die Dokumente m¨¹ssen das runde Siegel Ihrer Hochschule sowie den Namen der unterzeichnenden Person enthalten.
  • Die Geb¨¹hr in H?he von 20,00 € pro Dokument (ausschlie?lich Barzahlung und bitte passend).

Bitte beachten Sie: Im Anschluss an den Termin bei der Universit?t Bremen m¨¹ssen Sie sich an den Senator f¨¹r Inneres wenden, um dort die endg¨¹ltige Apostille bzw. Legalisation zu erhalten.
Die Annahmezeiten sind Montag¨CFreitag von 9 bis 12 Uhr. Die Bearbeitungszeit betr?gt in der Regel 2¨C7 Werktage.

Alternative: Postalische Einreichung

In Ausnahmef?llen ¨C z. B. wenn Sie sich bereits im Ausland befinden ¨C k?nnen Sie die Unterlagen auch postalisch einreichen.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (siehe Hinweise oben) an:

Universit?t Bremen
International Office ¨C Vorbeglaubigung
Bibliothekstr. 1
28359 Bremen

Folgende Informationen m¨¹ssen Ihrem Zeugnis beigef¨¹gt sein:

  • Soll die Vorbeglaubigung auf dem Original oder auf einer Kopie erfolgen?
    Hinweis: Eine von uns erstellte Kopie wird als beglaubigte Kopie ausgestellt.
  • F¨¹r welches Land soll die Apostille / Legalisation erfolgen?
  • Rechnungsadresse und Zustelladresse (m?glichst in Deutschland)
  • E-Mail-Adresse (kann auch f¨¹r den Rechnungsversand genutzt werden)
  • Telefonnummer f¨¹r R¨¹ckfragen

Verfahren
Die Universit?t Bremen f¨¹hrt die gew¨¹nschte Vorbeglaubigung durch und leitet die vorbeglaubigte Urkunde anschlie?end per Hauspost an den Senator f¨¹r Inneres weiter.
Die R¨¹cksendung der Unterlagen erfolgt durch den Senator f¨¹r Inneres. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: officeprotect me ?!inneres.bremenprotect me ?!.de

Geb¨¹hren/ Rechnung
Bitte beachten Sie, dass sowohl die Vorbeglaubigung an der Universit?t Bremen als auch die Apostille / Legalisation beim Senator f¨¹r Inneres jeweils 20,00 € pro Dokument kosten (insgesamt 40,00 €).
Sie erhalten daher zwei separate Rechnungen.