Sie planen ein Auslandssemester oder -praktikum?
M?glichkeit der Erstattung von Kursentgelt wegen Auslandsaufenthalts
Sie studieren an einer unserer vier Partnerhochschulen und planen ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland?
Dann erstatten wir Ihnen gerne nach Ihrer Rückkehr auf Antrag unter Vorlage der entsprechenden Nachweise das Sprachkursentgelt für vorbereitende SZHB-Kurse gem?? § 3 unserer Entgeltordung. Für welche Sprachen Kosten im Umfang von bis zu 4 SWS belegter Kurse, und für welche bis zu 6 SWS erstattungsf?hig sind, k?nnen Sie in der Entgeltordnung oder im Bereich "Sprachkurse" der jeweiligen Sprache auf unserer Homepage nachlesen.
Diese Regelung gilt schon seit vielen Jahren an der Universit?t Bremen. Studierende der Hochschule Bremen, Hochschule Bremerhaven und der Hochschule für Künste k?nnen dies für vorbereitende Kurse, die sie ab dem Wintersemester 2025/26 belegen, ebenfalls in Anspruch nehmen.

