Verstehen

Eine farbenfrohe Fl?che mit der Beschriftung "Verstehen. Ihre Fragen und FAQs"

Verstehen - H?ufig gestellte Fragen

Kann ich mir ein spezielles Projekt oder eine Stiftung aussuchen?

Sie haben die M?glichkeit, die Stiftung der Universit?t Bremen und Ihre Treuhandstiftungen mit einer Spende oder einer Zustiftung zu unterstützen.

M?chten Sie Studierende direkt f?rdern, empfehlen wir das Deutschlandstipendienprogramm. Hier wird Ihre Spende vom Bund sogar verdoppelt!

M?chten Sie ein spezielles Forschungsgebiet f?rdern, Sprechen Sie uns gern an: E-Mail.

 

Was ist eine Spende?

Spenden flie?en direkt in die Projektf?rderung und werden von uns zeitnah für F?rderprojekte verwendet.

Steuerrechtlich sind Spenden freiwillige und unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendungen für einen gemeinnützigen Zweck (vgl. § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung). Ein Leistungstausch zwischen Spender und Empf?nger der Spende ist nicht gegeben.

Spenden aus Privatverm?gen sind bis zu 20 Prozent der Jahreseinkünfte steuerlich abzugsf?hig. Das hei?t, sie mindern das zu versteuernde Einkommen.

 

Was ist eine Zustiftung?

Im Unterschied zu einer Spende wird der von Ihnen zugewandte Betrag nicht unmittelbar für F?rderprojekte verwendet, sondern er bleibt erhalten und erh?ht das Stiftungskapital. Die Ertr?ge aus dem Stiftungskapital (Zinsen, Dividenden) flie?en langfristig in gemeinnützige Projekte. Zweck der Stiftung der Universit?t Bremen ist die F?rderung von Wissenschaft und Forschung sowie die der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 und 7 AO).

Zustiftungen in den Verm?gensstock einer Stiftung sind steuerlich besonders begünstigt. Zus?tzlich zum Spendenabzug k?nnen zugewandte Betr?ge auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahre bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro steuerlich geltend gemacht werden.

 

Was ist eine Zuwendung?

Zuwendung ist ein übergeordneter Begriff, der insbesondere Mitgliedsbeitr?ge, Zustiftungen und Spenden bezeichnet. Beide Arten sind steuerlich begünstigt. Für Ihre Spende oder Zustiftung erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung.

 

Wie kann ich bezahlen?

Für Ihre Spende oder Zustiftung stehen Ihnen die folgenden Bezahlm?glichkeiten zur Verfügung:

  • klassische ?berweisung
  • PayPal

Bei ?berweisung nutzen Sie bitte den Verwendungszweck "Zustiftung“ bzw. "Spende. Wenn Sie eine Zuwendungsbescheinigung ben?tigen, geben Sie bitte auch Ihre Adresse an.

Stiftung der Universit?t Bremen

IBAN: DE46 2905 0101 0001 6125 14
SWIFT-/BIC-Code: SBREDE22XXX

 

Gibt es einen Mindestbetrag?

Nein. Alle Betr?ge sind willkommen. Allerdings bekommt Ihr Name ab einem Betrag von 5.000 Euro einen Platz auf unserer Stifterstele am Garten der Nationen vor dem Geb?ude VWG.

 

Bekomme ich eine Zuwendungsbescheinigung?

Für Betr?ge bis 300 Euro gilt der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Wir stellen Zuwendungsbescheinigungen auf Wunsch und ab einem Betrag von 300 Euro aus. Dafür ben?tigen wir Ihre Adresse.

 

Meine Frage wurde noch nicht beantwortet!

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern: stiftungprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de

 

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