Statistik der Promovierenden an der Universit?t Bremen

Liebe Promovierende der Universit?t Bremen,

die Promovierendenstatistik wurde mit der Novelle des Hochschulstatistikgesetzes vom 1. M?rz 2016 eingeführt, um den nationalen sowie den internationalen Datenbedarf decken zu k?nnen. Erster Erhebungsstichtag der j?hrlich durchzuführenden Promovierendenerfassung ist der 1. Dezember 2017. Die Universit?t Bremen übermittelt die Daten in pseudonymisierter Form an das Statistische Landesamt Bremen.

Die Promovierendenstatistik liefert Informationen zu Zwecken der allgemeinen Bildungs- und Hochschulplanung in Bund und L?ndern sowie an den Hochschulen selbst. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses, des Promotionsgeschehens an den Hochschulen sowie über Struktur, Dauer und Erfolg von Promotionen.

Wir bitten Sie um die wahrheitsgem??e und sorgf?ltige Angabe der erforderlichen Daten.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Welche Daten werden nach dem Hochschulstatistikgesetz abgefragt?

Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die Berufsakademien (Hochschulstatistikgesetz - HStatG)

§ 5 Erhebungsmerkmale für Promovierende bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 (Hochschulen und Hochschulkliniken)

(1) Als Promovierende gelten Personen, die von einer zur Promotion berechtigten Einrichtung eine schriftliche Best?tigung über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand in dieser Einrichtung erhalten haben. Der Zeitpunkt der Best?tigung gilt als Promotionsbeginn.

(2) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für die Promovierenden j?hrlich zum 1. Dezember folgende Erhebungsmerkmale erfasst:

  1. Geschlecht;
  2. Geburtsdatum;
  3. Staatsangeh?rigkeit, weitere Staatsangeh?rigkeit;
  4. Land, Kreis und Jahr des Erwerbs sowie Art der Hochschulzugangsberechtigung; bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung au?erhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat des Erwerbs;
  5. Bezeichnung der Hochschule sowie Semester und Jahr der Ersteinschreibung für ein Studium; bei Ersteinschreibung an einer Hochschule au?erhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat der Hochschule;
  6. Art, Fach, Semester, Monat und Jahr des bereits abgelegten Prüfungsabschlusses sowie Prüfungserfolg und Gesamtnote abgelegter Prüfungen;
  7. Hochschule, an der der vorherige Abschluss erworben wurde; bei Erwerb des vorherigen Abschlusses au?erhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat, in dem der vorherige Abschluss erworben wurde;
  8. Bezeichnung der Hochschule, an der promoviert wird;
  9. Art der Promotion;
  10. Promotionsfach;
  11. Art der Registrierung als Promovierender;
  12. Immatrikulation als Promotionsstudierende oder Promotionsstudierender;
  13. Monat und Jahr des Promotionsbeginns und der Beendigung des Promotionsverfahrens;
  14. Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm;
  15. Besch?ftigungsverh?ltnis an der Hochschule;
  16. Geplante Art der Dissertation.

Die Auswahlm?glichkeiten für die Beantwortung der Fragen sind vom Statistischen Bundesamt vorgegeben. Sollte eine für Sie ben?tigte Angabe fehlen, bitten wir Sie, aus dem Auswahl-Menü die Angabe auszuw?hlen, die ihrem Eintrag am ehesten entsprechen würde.

Sollten Sie beim Ausfüllen des Erhebungsbogens Probleme haben, wenden Sie sich bitte an Stefan Lüttgens.

Kontakt

Stefan Lüttgens
Tel. +49 421 218-60323 E-Mail
Geb?ude SFG, Raum 3160

Hinweis zum Datenschutz

Ab 25. Mai 2018 ist innerhalb der Europ?ischen Union die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO anzuwenden. In diesem Zusammenhang m?chten wir Sie darüber informieren, dass Ihre personenbezogenen Daten auf DV-Systemen der Universit?t Bremen gespeichert  und für Verwaltungszwecke der Universit?t Bremen sowie für das Statistische Landesamt Bremen verarbeitet werden. Verantwortliche Stelle ist dabei das Referat Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs der Universit?t Bremen. Gem?? dem Hochschulstatistikgesetz werden personenbezogene Daten in pseudonymisierter Form an das Statistische Landesamt Bremen übermittelt. Wir sichern Ihnen zu, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben, wenn wir dazu nicht durch Gesetz oder Verordnung verpflichtet sind. Die Universit?t Bremen nutzt Ihre Daten nicht zu Werbe- und Marketingzwecken. Sie k?nnen Auskunft über Ihre Daten erhalten und Korrektur verlangen, wenn die gespeicherten Daten unrichtig sind. Soweit Ihre Daten für die Meldung an das Statistische Landesamt nicht erforderlich sind, k?nnen Sie eine Sperrung oder auch eine L?schung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.