Drittmittel/Drittmittelverordnung
Informationen für die Verwaltung der von Ihnen eingeworbenen Drittmittel finden Sie im
Besch?ftigtenportal unter ?Finanzen“ > Dritt- und Sondermittel > Drittmittelbereich
Hier finden Sie u.a. auch einen Phasenablauf eines Projektes, sowie die Drittmittelordnung der
Universit?t Bremen. (https://www.uni- bremen.de/fileadmin/user_upload/dezernate/dezernat7/DrittmO_Anlagen__29.04.2015_.pdf)
Bitte beachten Sie, dass gem. § 4.1 der Drittmittelordnung der Universit?t Bremen geplante
Drittmittelvorhaben bereits bei der Akquisition bei der Dekanin bzw. dem Dekan bzw. der
Leitung der Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung anzumelden sind, wenn für ihre
Durchführung über die eingeworbenen Mittel hinaus Ressourcen der Universit?t erforderlich
sind, die über die zugewiesene Ausstattung des Hochschullehrers hinausgehen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
- für die Durchführung des Vorhabens Bau-bzw. Installationsma?nahmen erforderlich sind,
- der Antragsteller/Projektleiter/die Arbeitsgruppe nicht über ausreichend eigene Ressourcen
zur Durchführung des Vorhabens verfügt,
- nicht alle Kosten gem?? Nr. 2 durch den Mittelgeber gedeckt werden oder
- aus dem Projekt Folgekosten erwachsen, die über den Projektzeitraum hinaus entstehen
und durch die Projektmittel nicht gedeckt sindDas Beratungsangebot für F?rderrungen finden Sie unter: https://www.uni- bremen.de/foerderberatung