Arbeitszeit

Die regelm??ige Arbeitszeit bestimmt sich für Beamtinnen und Beamte nach § 2 der
Bremischen Arbeitszeitverordnung und für Besch?ftigte nach § 6 TV-L.
Die regelm??ige Arbeitszeit betr?gt ohne Pausen für die vollzeitbesch?ftigten Angestellten und
Arbeitnehmer*innen 39,2 Wochenstunden und für die Beamten 40 Wochenstunden.
澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 entnehmen Sie bitte dem ?Leitfaden für die Vereinbarung über die
Arbeitszeit“. https://www.uni- bremen.de/fileadmin/user_upload/dezernate/dezernat2/Gesetze_Rechtsvorschriften/Arbeitszeit vereinbarung2000_Juni_13.pdf