Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Grunds?tzliches

An in- oder ausl?ndischen Hochschulen erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen k?nnen grunds?tzlich nach individueller Prüfung für das Studium an der Universit?t Bremen anerkannt werden. Formelle Voraussetzung hierfür ist die Immatrikulation im entsprechenden Studiengang an der Universit?t Bremen.

Hingegen sind Anerkennungen formal nicht m?glich, wenn

  • für die anzuerkennende Leistung an der Universit?t Bremen bereits ein Prüfungsverfahren er?ffnet wurde bzw. ein Prüfungsversuch vorausgegangen ist,
  • mit der Anerkennung eine Notenverbesserung einer bereits bestandenen Leistung erzielt werden und/oder
  • die Anerkennung einer Leistung 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育fach für denselben Studiengang an der Universit?t Bremen erfolgen soll (vgl. Universit?t Bremen 2018, 3f.).

Verantwortlich für die Prüfung einer m?glichen Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sind die jeweiligen Anerkennungsbeauftragten als Vertreter*innen der Prüfungsausschüsse. Die zust?ndigen Ansprechpersonen am Fachbereich 12 finden Sie hier.

Siehe auch Grunds?tze zur Anerkennung und Anrechnung an der Universit?t Bremen.

Verfahren am Fachbereich 12
  1.  Wenn Sie bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen m?chten, kontaktieren Sie die/den für Ihren Studiengang/-bereich zust?ndige*n Anerkennungsbeauftragte*n per E-Mail unter Angabe folgender Informationen:
  • aktueller Studiengang (inkl. Fachsemester) an der Universit?t Bremen,
  • Hochschule des vorherigen Studiums/Auslandsstudium bzw. Angaben zur beruflichen Praxis, in dessen Rahmen die anzuerkennenden Leistungen zuvor erbracht wurden,
  • Telefonnummer zur kurzfristigen Kl?rung von Rückfragen,
  • Nachweise über die zuvor erbrachten Leistungen als ein leserliches pdf-Dokument (Transcript of records inkl. Angaben zum ECTS-/CP-Umfang, Modulbeschreibungen, ggf. Praktikumsnachweise, PABO-Auszug bei internem Studiengangswechsel).

Gerne k?nnen Sie zur Angabe der Punkte 1-3 auch das Formular ?Antrag auf Anerkennung von Leistungen“ von der ZPA-Homepage nutzen. Füllen Sie hierzu den Antrag als pdf-Formular digital aus und senden ihn als Anlage per E-Mail. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Unterschrift noch nicht notwendig. Bitte füllen Sie nicht die Tabelle ?Anerkennungsübersicht“ auf S. 4 des Antrags aus. 

Die/Der Anerkennungsbeauftragte prüft nach Eingang Ihrer Anfrage per E-Mail nun inhaltlich, ob und welche von Ihnen bereits erbrachten Leistungen anerkannt werden k?nnen. I.d.R. erhalten Sie hierzu eine Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung je nach Anfrageaufkommen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

  1. Im Falle einer m?glichen Anerkennung werden Sie aufgefordert, den Antrag auf Anerkennung nun ausgedruckt und unterschrieben inkl. Leistungsnachweisen im Original/als beglaubigte Kopien (s. Antrag auf Anerkennung S. 3) bei der/dem Anerkennungsbeauftragten einzureichen.
  2. Die/der Anerkennungsbeauftragte vervollst?ndigt den Antrag und leitet diesen inkl. aller Anlagen an das ZPA.
  3. Nachdem das ZPA den Anerkennungsantrag auf formale Vollst?ndigkeit geprüft und den Eingang registriert hat, erfolgt die Sachbearbeitung durch die Gesch?ftsstelle FB 12 & Lehramt.
  4. Das Prüfungsamt teilt Ihnen die finale Anerkennungsentscheidung m?glichst innerhalb von vier Wochen mit. Erfolgte Anerkennungen werden in PABO eingetragen und sind für Sie sichtbar.

Hinweis für Studieng?nge mit Lehramtsoption: Für regul?r im immatrikulierten Studiengang erbrachte Leistungen im Studienbereich ?Schlüsselqualifikationen“ (SQ) sind keine separaten Anerkennungsverfahren notwendig. Bitte reichen Sie Ihre Leistung selbstst?ndig beim ZPA zur Eintragung bei PABO ein. Ein Anerkennungsverfahren (wie oben beschrieben) ist nur notwendig, wenn Sie sich Leistungen als SQ anerkennen lassen m?chten, die Sie in einem vorherigen Studium erbracht haben.


Verfahrensbesonderheiten am Fachbereich 12 für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen w?hrend des Auslandssemesters

Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie planen im Rahmen eines Auslandsstudiums, z.B. Erasmus-Auslandssemester, zu erbringen und anschlie?end für Leistungen Ihres Studiums an der Universit?t Bremen anzuerkennen, müssen in einem sogenannten Learning Agreement (before mobily) festgehalten werden. Inwiefern die Studien- und Prüfungsleistungen anerkennungsf?hig sind, die Sie im Ausland planen zu absolvieren, ist im Voraus, also vor Beginn des Auslandsaufenthaltes zu kl?ren. Für die inhaltliche Prüfung ist der/die für Ihren Studiengang/-bereich verantwortliche Anerkennungsbeauftragte zust?ndig.

  1. Prüfung: Kontaktieren Sie in einem ersten Schritt diese*n unter Angabe folgender Informationen per E-Mail und setzen Sie die Erasmus- und Austauschkoordination Lara-Joy Rensen (erasm12uni-bremen.de) unbedingt in CC:
  • aktueller Studiengang (inkl. Fachsemester) an der Universit?t Bremen,
  • Angaben zum geplanten Auslandsaufenthalt: Land, Hochschule, Zeitraum (WiSe/SoSe XX), Studienniveau zum Zeitpunkt des geplanten Aufenthaltes (Bachelor/Master, Fachsemester)
  • vorausgefülltes Learning Agreement einschlie?lich Vorauswahl der im Ausland zu studierenden Lehrveranstaltungen/Module inkl. ECTS-/CP-Umfang (Study Plan at the Receiving Institution) sowie vorl?ufiger Angabe der beabsichtigen Anerkennung (Recognition at the Sending Institution) – halten Sie für die Kl?rung inhaltlicher Details die Modulbeschreibungen der angebotenen Studieninhalte im Ausland bereit.

Falls Sie ein Mehrf?cherstudium/Lehramt studieren und im Ausland Leistungen beider F?cher/澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Studienbereiche (Profil-/Komplement?rfach bzw. Fachwissenschaft/-didaktik, Erziehungswissenschaft) absolvieren m?chten, kontaktieren Sie bitte die/den für den jeweiligen Bereich zust?ndige*n Anerkennungsbeauftragte*n. 

  1. Anpassungen: Passen Sie bei Bedarf im Anschluss an diese Absprachen die Auswahl der zu studierenden und anzuerkennenden Studien- und Prüfungsleistungen im Learning Agreement an. Auch eine Anerkennung der im Ausland studierten Inhalte als freiwillige Zusatzleistung ist m?glich – tragen Sie in diesem Fall ?freiwillige Zusatzleitung“ unter Recognition at the Sending Institution ein.
  2. Unterschrift Fachbereich 12: Lassen Sie abschlie?end das Learning Agreement (per E-Mail als pdf-Anlage/in mobility online als Online-Learning-Agreement) zun?chst von der Erasmus- und Austauschkoordination Lara-Joy Rensen (erasm12uni-bremen.de) unterschreiben. Leiten Sie hierfür die per Mail erfolgten Absprachen mit der/dem/den Anerkennungsbeauftragten an erasm12uni-bremen.de weiter, falls die Erasmus- und Austauschkoordination Lara-Joy Rensen nicht ohnehin schon via CC-Funktion in die Absprachen involviert war.
  3. Unterschrift ausl?ndische Hochschule: Lassen Sie das Learning Agreement anschlie?end von der zust?ndigen Person der ausl?ndischen Hochschule unterschreiben (per E-Mail als pdf-Anlage/in mobility online als Online-Learning-Agreement).
  4. ?nderungen: Jegliche ?nderungen am Learning Agreement sind unverzüglich den Anerkennungsbeauftragten sowie der Erasmus- und Austauschkoordination zu melden und in einem neuen Learning Agreement festzuhalten (i.d.R. erfolgt dies nach Studienantritt im Ausland im sog. Learning Agreement during mobility).
  5. Beantragung der Anerkennung: Die formale Anerkennung der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nach Rückkehr aus dem Ausland auf Grundlage der zuletzt im Learning Agreement vereinbarten Leistungen. Dies erfolgt nicht automatisiert, sondern muss von Ihnen beantragt werden. Befolgen Sie hierzu die oben aufgeführten Verfahrensschritte am Fachbereich 12.