Pr?ventionskonzept Corona - Kontaktkettennachverfolgung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der letzten Woche wurde Ihnen das aktuelle Sicherheits- und Hygienekonzept der Universit?t Bremen zur Verfügung gestellt. Das Konzept berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen im Land Bremen und wurde insofern an die derzeitigen Bedingungen angepasst.
Wie Sie bereits erfahren haben, ist nun澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 vorgesehen, dass auf dem gesamten Campus die Pflicht besteht, einen textilen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Ausnahme besteht nur am Einzelarbeitsplatz.
Die Universit?t Bremen verfolgt neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ein Pr?ventionskonzept, welches den Zweck erfüllen soll, Kontaktketten in der Universit?t Bremen zu unterbrechen und auf diesem Wege den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden bestm?glich sicherzustellen.
Aus diesem Grund fragt die Universit?t Bremen neben der Kontaktkettenabfrage des Gesundheitsamtes, die wegen der personellen Auslastung des Gesundheitsamtes manchmal einige Tage in Anspruch nehmen kann, frühzeitig (potentielle) Kontaktketten ab, um m?gliche konzentrierte Infektionsgeschehen an der Universit?t frühzeitig zu stoppen.
Das Pr?ventionskonzept differenziert nicht zwischen Mitarbeitenden und Studierenden.
Sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Studierende sind verpflichtet, sich in folgenden F?llen bei der Universit?t Bremen zu melden:
- Personen, bei denen eine ?rztlich festgestellte Infektion mit COVID 19 vorliegt,
- sog. Kontaktpersonen 1. Grades, die engen Kontakt zu einer positiv auf COVID 19 getesteten Person hatten (h?usliche Gemeinschaft, andere enge private Kontakte, Fahrgemeinschaften, Doppelbüro o.?.),
- Personen, bei denen ein COVID 19 Test durchgeführt wird (Verdacht auf eine COVID 19 Infektion, Ergebnis steht aus)
- Personen, in deren Haushalt eine Person lebt, die von beh?rdlich angeordneten Isolierungsma?nahmen betroffen ist (z.B. Eltern, deren Kinder Kontakt zu positiv auf COVID 19 getesteten Personen hatten) oder auf COVID 19 getestet wird (Ergebnis steht aus).
- Reiserückkehrer*innen aus einem Risikogebiet (keine Berufspendler)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten ebenso wie Studentinnen und Studenten, bei schweren Erk?ltungssymptomen (Arbeitsf?higkeit stark eingeschr?nkt, Fieber) zun?chst eine ?rztin oder einen Arzt zu kontaktieren, um das COVID 19 Infektionsrisiko bewerten zu lassen und erst nach einer medizinischen Diagnose den Campus zu betreten.
Soweit Sie von einem der o.g. F?lle betroffen sind, muss eine Meldung an das Personaldezernat unter personalprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de erfolgen.
Es handelt sich um eine Dienstpflicht, dieser Meldung nachzukommen; Studierende sind auf Grundlage des Hausrechtes der Universit?t Bremen zur Meldung verpflichtet.
Die Meldung dieser Tatbest?nde erm?glicht der Universit?t Bremen das Infektionsaufkommen an der Universit?t Bremen zu bewerten und auf dieser Grundlage die notwendigen Ma?nahmen zu initiieren. Unser gemeinsames Ziel ist es, Infektionsrisiken im Forschungs- und Lehrbetrieb ebenso wie im allgemeinen Dienstbetrieb zu minimieren.
In der angefügten Anlage haben wir die Umsetzung der Meldepflicht und die Kontaktkettennachverfolgung kurz dargestellt. Nach der Meldung der o.g. F?lle fragt das Personaldezernat sog. Kontaktketten ab. Das ehemalige Formular für ?Sonderurlaub“, welches im M?rz kurzfristig geschaffen wurde, wird nun澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 ersetzt durch ein Meldeformular (Anlage 1). Betroffene werden gebeten die eigenen Kontakte einzutragen.
Nach Prüfung der Angaben verfügt das Personaldezernat, ob sog. Betretungsverbote gegenüber Betroffenen und deren Kontaktpersonen auszusprechen sind.
Diese Betretungsverbote dienen dem Zweck Infektionsketten zu unterbrechen und weitere Infektionsrisiken in der Universit?t Bremen zu reduzieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen im Falle eines Betretungsverbotes die Dienstpflicht im Homeoffice (soweit m?glich).
Wir empfehlen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso wie den Studierenden, ein Kontakttagebuch zu führen und insbesondere enge Kontakte zu verzeichnen. So kann im Falle der Kontaktkettenermittlung punktuell reagiert werden.
Die Betretungsverbote k?nnen im Auftrag des Kanzlers nur durch das Personaldezernat aufgehoben werden. Eine Aufhebung kann selbstverst?ndlich erfolgen soweit die verfügten Quarant?neanordnungen des Gesundheitsamtes und/oder ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Der Hochschulleitung ist selbstverst?ndlich bewusst, dass diese pr?ventiven Betretungsverbote in einem ersten Schritt als Belastung empfunden werden und für die t?gliche Arbeit eine Herausforderung darstellen. Es ist jedoch im Interesse von allen Mitarbeitenden und Studierenden, Infektionsrisiken zu vermeiden.
Ich hoffe daher auf Ihr Verst?ndnis und Ihre Unterstützung und m?chte mich gleichzeitig für die bereits gew?hrte Unterstützung bedanken. Im Rahmen der aktuellen Abfrage der Kontaktketten erleben wir regelm??ig, dass die Arbeitsbereiche sehr bewusst mit dem Thema COVID 19 umgehen. Es wurden umfangreiche Sicherheits- und Hygienema?nahmen ergriffen und diese werden gut und verl?sslich befolgt.
Sollten Sie zur Kontaktkettennachverfolgung Fragen haben, wenden Sie sich an das Personaldezernat unter personalprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de.